Pro Oespeler Lebensraum e.V.
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Lü 123 - Ortskern Oespel - rechtskräftig seit dem 01.10.04 

1992 wurde erstmals der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel aufzustellen. Zu diesem Zeitpunkt beinhaltete der Planbereich noch die Flächen östlich der Ewald-Görshop-Straße im Bereich des Friedhofs. Der Wandweg und die ehemalige Pferdewiese Ecke Overhoffstraße/Borussistraße gehörten noch nicht zum Planbereich.

Im Laufe der Planungszeit wurde die Flächen östl. der Ewald-Görshop-Straße herausgenommen, der Wandweg und die Pferdewiese kamen dazu. In der Aufstellungszeit wurden größere Wohngebäude Ecke Overhoffstraße/Borussiastraße errichtet und einige Baulücken geschlossen.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die letzten dörflichen Strukturen zu erhalten, indem Gehöfte, Mauern, Freiflächen, Wegebeziehungen und offene Raumstrukturen gesichert werden. Die weitere Entwicklung soll behutsam erfolgen und sich am Bestand orientieren. Baulichen Auswüchsen soll entgegengewirkt werden.

 

 

Ortsprägend im alten Dorfkern sind heute noch die geschwungenen Straßen. Den alten Hofanlagen mit ihren Einfriedungsmauern, Hecken und großen Gärten kommt siedlungsgeschichtlich eine hohe Bedeutung zu. Die Freiraumfläche um den Oespeler Bach, die der Ausgangspunkt für die Besiedlung war, soll gesichert werden.

 

 

Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen
Verkehr - Lärm

                           Denkmalschutz

Umgebungslärmkarten Straßen- und Schienenverkehr 24h u. nachts - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW  Baumaßnahmen im Plangebiet
Öffentlicher Personennahverkehr Niederschlagswasser
S-Bahn-Trasse Grünordnerische Maßnahmen
Verknüpfung Bus/Schiene Verwaltungsvorlage u. Begründung zum B-Plan
 Methan Gutachten
    Bergbau - Hohlräume, Verfüllung      
Bodendenkmale     

                           

Verkehr - Lärm

Mit den Hauptverkehrsstraßen Ewald-Görshop-Straße, Steinsweg, Borussiastraße und Julius-Vogel-Straße ist Oespel an das übergeordnete Verkehrsnetz, A 45 und B1,angeschlossen. Sie stellen die Verbindung zu Stockum, Lütgendortmund, Eichlinghofen, Barop, Hombruch, Dorstfeld, zum TechnoPark und zur Universität her.

Mit Aufstellung des B-Plans wird für die Zukunft der Ausbau der Helenstraße, die heute Einbahnstraße in östl. Richtung und Anliegerstraße ist, zur Erschließung des Wohngebäudes geplant. Der Anschluss erfolgt dann an die Borussiastraße. Hinter dem Wohngebäude wird die Straße dann als Fuß- und Radweg weitergeführt, der nur noch von den Rettungsfahrzeugen befahren werden darf.

Sobald die Ewald-Görshop-Straße von der Landstraße zurückgestuft wird, können gegebenenfalls verkehrsberuhigende Maßnahmen, die unabhängig von B-Plan sind,  innerhalb Julius-Vogel-Straße und Ewald-Görshop-Straße durchgeführt werden. Dann gehen die Kosten dieser Maßnahmen aber zu Lasten der Anlieger!

Der gesamte Ort wird durch die A 45, die Hauptverkehrsstraßen und die S 1 verlärmt. Weiterhin kommt es bei bestimmten Windrichtungen zur Lärmbelastungen durch die B 1 und die im Westen liegende Bundesbahnstrecke Dortmund/Düsseldorf.

Die durchgeführten Lärmberechnungen haben ergeben, dass die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts im gesamten Plangebiet überschritten werden. Die Prognose für das Jahr 2010 sagt aus, dass der Verkehr auf der A 45, der Brennaborstraße, der Ewald-Görsghop-Straße und Julius-Vogel-Straße noch zunehmen wird, somit steigt auch die Lärmbelastung.

Die Karte  „Verkehrslärm Straße nachts“ des Umweltplanes der Stadt Dortmund gibt für den Planbereich einen Wert von 45-70 dB und die Karte „Verkehrslärm tags“ 50-75 dB an. Die Karten sind aus dem Jahr 2000, die Berechnungen erfolgten ebenfalls auf Grund der Verkehrszahlen 2000.

Bestehende Lärmschutzmaßnahmen der A 45 im Bereich der Julius-Vogel-Straße mindern den Lärm, reichen aber nicht aus, um die zulässigen Grenzwerte einzuhalten. Diese Lärmschutzmaßnahme wirkt sich aber auf den übrigen Ortskern nicht aus. Weitere Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 45 sind vom Straßenbauträger nicht vorgesehen und werden erst gesetzlich erforderlich, wenn eine wesentliche Änderung der Straße erfolgt.

Für die aufgeständerte S-Bahn stehen keine Flächen für aktiven Schallschutz zur Verfügung.

Der B-Plan schreibt bei allen Umbau-, Neubau- und Erweiterungsbauten passiven Lärmschutz vor, d.h. es sind Schallschutzfenster, Außentüren, Dächer, Wände usw. entsprechend der VDI-Richtlinie 2719 zu verwenden, sofern die Orientierungswerte nicht durch Grundrissanordnung und Baukörpergestaltung eingehalten werden können.

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Umgebungslärmkarten Straßen- und Schienenverkehr 24h und nachts

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

Straßenverkehr 24h (2013)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW)

 

Schienenverkehr 24h (2014)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW)

 

Straßenverkehr nachts (2013)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW)

 

Schienenverkehr nachts (2014)

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW)

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Öffentlicher Personennahverkehr

Folgend Buslinien verkehren zur Zeit im Ort:

371

Witten - Oespel

440

Lütgendortmund - Flughafen

465

Huckarde - Oespel

470

Mengede - Oespel

Außerdem befindet sich im Ortskern der Haltepunkt der S 1 Dortmund-Düsseldorf.

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S-Bahn-Trasse

Die S-Bahn-Trasse zerschneidet den Ort. Unterhalb der S-Bahn haben sich Angsträume entwickelt.

Eine grundlegende Änderung der baulichen Anlage ist nicht möglich. Es ist geplant, unterhalb der Trasse eine öffentliche Fuß- und Radwegverbindung unter Einbeziehung der angrenzenden Flächen anzulegen. Der Bereich muss beleuchtet und so bepflanzt werden, dass Angsträume vermieden werden. Weiterhin ist geplant, die Pfeiler farblich zu gestalten.

Diese Maßnahmen wurden von der Bahn als Eigentümerin befürwortet, sie will sich aber nicht finanziell an der Gestaltung und Unterhaltung der Flächen beteiligen. Diese Mittel müssen von der Bezirksvertretung Lütgendortmund bereitgestellt werden. Über einen Gestaltungsvertrag mit der Bahn werden die Maßnahmen gesichert, so dass gewährleistet wird, dass die Flächen später für die Öffentlichkeit nutzbar sind.

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Verknüpfung Bus/Schiene unterhalb der S-Bahn

Unterhalb der S-Bahn ist ein Verknüpfungspunkt Bus/Schiene mit 26 P+R-Parkplätzen geplant. Dazu muss ein Teil des nördlich angrenzenden Privatgrundstückes angekauft werden.

Bedingt durch die Kessellage und enge Bebauung des Ortskerns werden die umliegenden Wohngebäude durch die neue Verknüpfungsanlage noch mehr belastet. Dichte und hohe Bebauung rundum, fördern einer erhebliche Lärm- und Luftbelastung.

 

Durch den Zukauf des Grundstückes rückt die Schleife vom Ortskern etwas ab, dafür aber im Norden und Westen an die Wohnbebauung heran.

Auch dürfte immer noch ein erheblicher Platzmangel bestehen, da die geplante Anlage äußerst kompakt ist. Innerhalb der Schleife wird es vier Haltestellen geben. Trotzdem wird sie lt. Herrn Meissner Amt 61/32 nicht für die Haltestellen aller Busse ausreichen, so dass Auf der Linnert eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet werden muss. Ebenfalls wird eine zusätzliche Nothaltestelle vor der „Oespeler Deele“ entstehen.

Die Straße vor der Schule wird dann nicht mehr Einbahnstraße sein, sondern beide Verkehrsrichtungen bedienen müssen, ansonsten besteht keine Möglichkeit, aus Norden in den Ort zu kommen. Die Zufahrt der Busverknüpfungsanlage im Bereich der Straße Auf der Linnert wird so ausgeweitet, dass sich zwei Gelenkbusse begegnen können. Somit ist das Verkehrschaos vorprogrammiert, wenn die Busse versuchen, sich in den fließenden Verkehr einzufädeln.

Herr Meissen verbindet mit dieser unbequemen und engen Verkehrsführung die Hoffnung, dass Verkehr aus dem Ort genommen wird. Die Verkehrsteilnehmer würden den Weg über die Ewald-Görshop-Str. und den Steinsweg nehmen, um ihr Ziel zu erreichen. Dieses Argument halten wir für sehr unwahrscheinlich. Sollte es trotzdem funktionieren, hätten die Planer dann eine Verkehrsverlagerung erreicht.

Auf dem B-Plan Lü 123 kann man im Bereich Auf der Linnert nördl. der S-Bahn erkennen, dass hier eine bergbauliche Tagesöffnung besteht. Dies ist im nördl. Bereich der geplanten Schleife. In der Begründung des B-Plans und auf dem B-Plan steht, dass die Lage dieser Tagesöffnung nicht genau zu bestimmen ist, aber sie sich in einem Bereich von +/- 30m befindet.

Wie ist das nun mit der Überbauung für die Schleife zu vereinbaren? Unserer Meinung nach gar nicht. Also wird es hier nicht möglich sein, auf einem unsicheren Gelände diese Schleife entstehen zu lassen.

Verknüpfung Bus/Schiene ist vom Prinzip her eine hervorragende Planung, aber zu bedenken ist immer noch die schlechte Lage innerhalb des engen Ortskern und die noch bestehende Grundschule.

Für den Bau der Verknüpfungsanlage, der frühestens 2008 erfolgen kann, können Landesmittel beantragt werden. Die Kosten werden mit 1 185 000.00 € veranschlagt.

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Methan

Der Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel ist lt. der Methankarte der Stadt Dortmund in die Methangasstufe 2 (Austritte hinreichend wahrscheinlich) und in die Methangasstufe 3 (Austritte sehr wahrscheinlich) unterteilt. Konkrete Austritte sind nicht bekannt. Die Zonen können Sie unserer Methangaskarte entnehmen.

In der Zone 2 wird empfohlen, bei Neubauten eine Gasflächendrainage oder ein vergleichbares Sicherungssystem zu planen und zu installieren. In der Zone 3 muss mit einer gutachterlich ausgelegten Gasflächendrainage gebaut werden. Entsprechende Hinweise wurden im B-Plan aufgenommen.

Im gesamten Plangebiet des Lü 123, also auch in der Stufe 2,  ist die Einrichtung von Grundwasserbrunnen, Wärmepumpenanlagen etc., wegen der möglichen Schaffung von Gaswegsamkeiten, grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen müssen mit dem Umweltamt bzw. den Bergbehörden abgestimmt werden.

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Bergbau

Zwei weitere bergbauliche Tagesöffnung, außer Gebiet Wandweg, sind im Bereich des Bebauungsplanes Lü 123 - Ortskern Oespel bekannt.

Ein Schacht befindet sich westlich der Abzweigung Ewald-Görshop-Straße/Auf der Linnert. Hier ist die Lage nicht genau bekannt, so dass es bei dieser Öffnung zu einer Lageungenauigkeit von +/- 30 m kommt. Die zweite Öffnung befindet sich nordwestlich Borussiastr./Auf der Linnert. Für beide Schächte gilt ein Schutzbereich mit einem Durchmesser von 25 m. Die Schutzbereiche sind von jeglicher Bebauung freizuhalten. Um die Füllsäule beobachten zu können und für eventuelle Nachfüllungen, sind die Tagesöffnungen zugänglich zu lassen.

Weiterhin gilt für alle Tagesöffnungen, dass die Bergwerksnachfolger keine Aussage über die Standfestigkeit der Tagesoberfläche treffen können. Es lässt sich nicht ausschließen, dass im Laufe der Zeit die Füllsäule ab- oder nachsackt oder die Tagesöffnung einstürzt. Mit Methangasaustritten muss im Bereich der verfüllten Schächte erfahrungsgemäß grundsätzlich gerechnet werden.

Südlöstlich im Plangebiet befindet sich das Flöz Finefrau Nebenbank bis ca. 45 m unter der Erdoberfläche. Es kann von den Bergwerksnachfolgern nicht ausgeschlossen werden, dass in diesem Bereich ungenehmigter und nicht verzeichneter oberflächennaher Abbau stattgefunden hat.

Der oberflächennahe Bergbau kann zu Absenkungen und/oder zu Einbrüchen führen. Die Bereiche wurden im B-Plan gemäß  § 9 Abs. 5 BauGB gekennzeichnet. Die Bergwerksnachfolger für diesen Bereich sind die Harpen AG und die Veba AG.

Es wird empfohlen vor Baubeginn beim Landesoberbergamt  NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund Einsicht in die Grubenbilder zu beantragen. Mit dem Bergwerkseigentümer sind eventuell notewendige werdende Sicherungsmaßnahmen abzustimmen.

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Bodendenkmale

Im gesamten Plangebiet ist mit der Entdeckung von Bodendenkmalen zu rechnen. Der Bebauungsplan weist auf die Melde- und Sicherungspflicht hin. Funde sind der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Dortmund ( 0231/5024292) und/oder dem Westfälischen Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstele Olpe (02761/2466) zu melden.

Verstärkt mit Funden muss im Baugebiet Wandweg und nordöstlich der Einmündung Overhoffstraße in die Borussiastraße gerechnet werden.

Werden Funde bei Bauarbeiten entdeckt, müssen diese unverzüglich gemeldet werden. Die Kosten, die durch die Bauverzögerung, technischem Einsatz und Ausgrabung entstehen, gehen lt. Rechtssprechung zu Lasten des Bauherren. Um die Bauverzögerung zu vermeiden, kann frühzeitig vor Baubeginn mit der Abtragung des Oberbodens begonnen werden. Somit können die archäologischen Sondierungen , Ausgrabungen und Dokumentationen vorzeitig vorgenommen werden. Im Baugenehmigungsverfahren und auf Anfrage gibt die Untere Denkmalbehörde den notwendigen Zeitplan vor. Der Einsatz schweren Gerätes muss so erfolgen, dass sich die Maschine vor dem Abtrag herbewegt und die fundführenden Schichten nicht mehr berührt werden.

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:Denkmalschutz

Laut Denkmalplan der Stadt Dortmund (1999) befinden sich im Planbereich bauliche Anlagen, die unter Denkmalschutz stehen. Hier handelt es sich um Gebäude, aber auch um Einfriedungsmauern. Diese baulichen Anlagen werden in den Bebauungsplan übernommen. Nachfolgend eine Auswahl der denkmalgeschützten Anlagen

Backhaus mit Mauer, Am Schultenhof                                                                                     evang. Kirche mit Mauer,

                                                                                                                                            Auf der Linnert

         ehem. Villa Schulte, Am Schultenhof                 

        

Hof Middelschulte, Ewald-Görshop-Str.

         Hof Göckenjahn mit Backhaus, Ewald-Görshop-Str.

        

Unter Erhaltungsschutz wurden orts- und straßenbildprägende Einfriedungsmauern gestellt, da sie eine hohe städtebauliche und geschichtliche Bedeutung haben. Diese Mauern sind um das Gelände der Grundschule, an der evangelischen Kirche, an der Oespeler Dorfstraße, Pestalozzistraße, Helenenstraße, Overhoffstraße und Am Schultenhof zu finden.

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Baumaßnahmen im Plangebiet

Innerhalb des Plangebietes befinden sich an der Oespeler Dorfstraße, Ruthstraße, Pestalozzistraße, nordöstl. des Wulfshofes und nordöstlich Wandweg/Helenstraße noch einzelne unbebaute Grundstücke. Es wurden einzelne Baufenster festgesetzt, die sich am Bestand orientieren. Durch diese Baulückenschließungen werden ca. 30 Wohneinheiten geschaffen.

Um zukünftig überdimensionierte Bebauungen zu vermeiden, wird die zu überbauende Grundstücksfläche und die Geschoßflächenzahl im Bebauungsplan vorgeschrieben. Ebenfalls sind nur Satteldächer zulässig.

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Niederschlagswasser

§ 51 a Landeswassergesetz :" 1) Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen.

(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen ist Niederschlagswasser, das ohne Vermischung mit Schmutzwasser in einer vorhandenen Kanalisation abgeleitet wird. Niederschlagswasser, das aufgrund einer nach bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung gemischt mit Schmutzwasser einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird oder werden soll, ist von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen, wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist."

Der bereits bebaute Planbereich ist an einem Mischwasserkanalnetz angeschlossen. Bei Baulückenschließungen muss der § 51 a der Landeswassergesetz berücksichtigt werden. Das heißt, dass das anfallende Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen auf dem eigenen Grundstück mit geeigneten Maßnahmen zur Versickerung gebracht werden soll. Vorraussetzung hierfür ist, dass ein hydrologisches Gutachten die Versickerungsfähigkeit des Bodens bestätigt. Außerdem bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde der Stadt Dortmund.

Die Versickerung auf dem eigenen Grundstück entlastet das Kanalnetz und verringert auch die Abwassergebühren.

Es ist geplant, den Oespeler Bach wieder offen zu legen. Es soll angestrebt werden, das Niederschlagswasser der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke in den Oespler Bach einzuleiten. Auch hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

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Grünordnerische Maßnahmen

Der Bebauungsplan sagt aus, dass sich die Straßen innerhalb des Plangebietes ohne belebendes Straßengrün darstellen. Ausnahmen davon sind die Baumscheiben im Ortskern, die Anpflanzung im Kreuzungsbereich Borussiastr./Steinsweg und einige Einzelbäume und Baumgruppen entlang des östl. Schultenhofs.

Da die Straßen Borussistraße, Auf der Linnert und Ewald-Görshop-Straße ausreichend breit erscheinen, sollen hierfür Gestaltungsvorschläge erarbeitet werden. Gleiches gilt für die Overhoffstraße, die auf ganzer Länge recht trist wirkt. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten bieten die Straßen Am Schultenhof  (westl. und östl. Abschnitt), Oespeler Dorfstraße, Pestalozzistraße, Wandweg und Marthastraße.

Über den Denkmalschutz hinaus müssen auch Grünflächen und Bäume gesichert werden, um den dörflichen Charakter auch für spätere Generationen zu sichern.

So werden private Grünflächen als Hausgarten, Obstgarten oder Obstwiese im Bereich der Hofanlagen planungsrechtlich gesichert.

Zwischen Overhoffstraße und Oespeler Dorfstraße befindet sich der ehemalige Oespeler Bach, der zur Zeit noch verrohrt ist. Für die Zukunft ist geplant, den Bach wieder offen zu legen. Der Bereich innerhalb des Überflutungsgebietes um den Oespeler Bach wird als "Grüne Mitte" bezeichnet und soll nicht überbaut werden.

Innerhalb der "Grünen Mitte" werden zwei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.

Die Wiesenfläche östlich des Wandweges wird als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Weiterhin werden erhaltenswerte Grünelemente, Einzelbäume, Gehölzpflanzungen und Hecken festgesetzt.

Die ortsbildenden Mauer, die nach BauGB gesichert sind, beheimaten oft in ihren Ritzen und Fugen vielfältige Pflanzenarten wie z.B. die Zwergfarne Mauerraute, Braunstieliger Streifenfarn und Tüpfelfarn und seltene Krautarten wie Zimbelkraut und Gelber Lerchensporn. Diese Pflanzen gehören zu den Felsspaltenpflanzen und kommen nur in Mauern und Ruinen vor.

Der nordwestliche und nordöstliche Siedlungsrand soll eingegrünt werden. Eine Gehölzpflanzung soll als Trenn- und Immissionsschutzstreifen dienen. Die Pflanztiefe beträgt von Westen nach Osten 20, 40 und 30 m. Diese Trenngrünflächen werden als ökologische Ausgleichsflächen festgesetzt. So können geplante Wohnbebauungen wie z.B. Wandweg eingriffsnah ausgeglichen werden.

Weitere Freiraumflächen werden als Ausgleichsflächen gesichert, z.B. westlich und südlich der geplanten Wohnbebauung Wandweg.

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Verwaltungsvorlage und Begründung zum B-Plan

Auf der Seite Schriftverkehr finden Sie unter den umfangreichen Schriftverkehr mit der Stadt Dortmund.  Die Anregungen und Bedenken der Bürgerinitiative vom 21.07.03 und 23.07.03 zum B-Plan Lü 123 - Ortskern Oespel können Sie hier einsehen.

Die Verwaltungsvorlage und die Begründung zum B-Plan finden Sie unter der Ratssitzung vom 17.06.04 Punkt 3.4 Drucksache 06065-04. (Wir empfehlen, die Vorlage herunter zuladen. Dies geht schneller, als sie zu öffnen.)

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Gutachten

  • Planungsbüro Prof. Krause& Partner, Dortmund v. Dezember 1988: Denkmalpflegeplan Ortskern Oespel 
  • DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH, Essen v. 23.06.1997: Kartierung möglicher Gasaustrittsbereiche  
  • Büro Menke, Dortmund v. 1987: Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Stadt Dortmund, Planungsamt, 61/2-3-Immissionsschutz v. August 2002: Schalltechnisches Gutachten

 

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