Pro Oespeler Lebensraum e.V.
 Vereinszweck / Ziele
 Mitglied werden?
 Erfolge und Niederlagen
 Kontakt
 Ansprechpartner / Impressum
 Aktuelles
 Neuigkeiten
 Kommentar
 Veranstaltungen in Oespel 
 Oespel
 Ort
 Karte Oespel 
 Straßenverzeichnis,  -datenbank,          -reinigung, -reinigungsgebühren
 Bildergalerien
 Kindergarten / Schule / Jugend
 Zentralomnibusbahnhof Oespel (ZOB)
 Karte Verkehrszählung
 Verkehrssituation
 Dorney
 Bebauungspläne Oespel
 Flächenverbrauch in u. um Oespel
 Lü 123 - Ortskern Oespel
 Lü 123 - Baugebiet Wandweg
 Lü 148 - Steinsweg
 Lü 148n - Steinsweg
 Lü 148 - Archäologische Grabungen
 Lü 148 - Lärmberechnungen
 Lü 148 u. Oespel - Luftuntersuchung
 Lü 174 - TechnoPark-Erweiterung
 Lü 176 - Borussiastr. (Hellweg-Baum.)
 ehem. Bergbau / Auswirkungen
 Methan - Karte, Entstehung
 Mobilfunk Oespel 
 Überflutungs-Kataster
 Umweltbelastungen
 Gesundheitsrisiko Hochspannung
 Gesundheitsrisiko Kfz-Abgase
 Gesundheitsrisiko Verkehrslärm
 Flächennutzungsplan Dortmund
 FNP Dortmund neu: Verfahrensablauf
 FNP neu: für den Bereich Oespel
 FNP 1985: für den Bereich Oespel
 Bevölkerungsentwicklung Dortmund
 Landschaftsplan Dortmund
 Landschaftsplan neu: Aufstellungsv.
 Aktionen
 bisherige Arbeit
 Bürgerversammlungen
 Flugblätter
 Schriftverkehr
 Stadt Dortmund
 Resonanz
 Presse 
 Leserbriefe
 Bezirksvertretung Lütgendortmund
 Bezirksvertreter / Ratsvertreter
 Sitzungstermine / Vorlagen Oespel  
 Wahlen
 Kommunalwahl 2004 
 Landtagswahl 2005
 Links
 Links

 

 

 

 

Mobilfunk in Oespel

(Karte: Mit Genehmigung der Firma GeaCarta GmbH)

 

Standort Mobilfunkantennen Sonstige Funkanlagen
Airwin 12 0
Nähe Airwin 0 2
Ewald-Görshop-Str. / Steinsweg 3 0
Julius-Vogel-Str. / Im weißen Feld 9 0
Brinksitzerweg  15 0
Ackerweg / Sämannweg 6 0
Borussistr. / Brennaborstraße 21 0
Borussistr. / Zeche Oespel 6 0
Borussiastr. / Linnert 12 0
Nähe Oespeler Dorfstraße 2 0
Julius-Vogel-Str.(Hochspannung) 15 0
Meilengraben 6 0
Universitätsstraße 17 2

Die Zahlen neben den Standorten geben die Anzahl der, von der Bundesnetzagentur genehmigten, Antennen an. (Stand 23.05.2017) An den Standorten können auch Empfangsanlagen installiert sein, so dass die Anzahl der tatsächlich installierten Antennen abweichen kann.

http://emf2.bundesnetzagentur.de/karte.html

 Mobilfunkanlage in Betrieb

sonstige Funkanlagen

[██] 100 m Puffer zu sensiblen Bereichen (die genauen Abgrenzungen entnehmen Sie bitte der Mobilfunkkarte der Stadt Dortmund)

 

Wir sind keinesfalls Mobilfunkgegner. Ein Handy ist ein sehr nützliches Gerät. Aber nur durch verantwortungsvollen Umgang mit dem Handy kann man erreichen, dass der Antennenwald nicht ausufert. Wann und wie oft ein jeder sein Handy benutzt, kann er selbst entscheiden. Die Mobilfunkantennen senden aber ständig und belasten die Gesundheit der Menschen rund um die Uhr.

 

Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen
Mobilfunkantenne Borussiastraße Hundeschule unter dem Richtfunkmast Universitätsstraße/Salinger Weg
Siedler wehrten sich zunächst erfolgreich gegen Mobilfunkantenne EU-Umweltagentur: Mobilfunk birgt Gesundheitsgefahr
Der Antennenwald wächst weiter! Untersuchungen: Handys für Kinder nur im Notfall

 

Mobilfunkantenne Borussiastraße

In der 8. Woche 2004 wurde ein Mobilfunkmast auf einem Haus Ecke Borussiastr./Linnert installiert.

Uns ist bekannt, dass Mobilfunkanlagen bis zu einer Höhe von 10 m nach der Bauordnung des Landes NRW nicht mehr der Genehmigungspflicht unterliegen. Somit hat die Stadt Dortmund leider kaum noch Einfluss auf die Errichtung der Mobilfunkanlagen.

Die Stadt Dortmund hat in Gesprächen mit den Mobilfunkbetreibern vereinbart, dass nach Möglichkeit die Fortführung des „Dortmunder Weges“ – keine Mobilfunkanlagen im Nahbereich von empfindlichen Nutzungen – beibehalten wird. Der „Dortmunder Weg“ sagt, dass nach Möglichkeit ein 100 m Puffer zu Kindergärten, Schulen usw. eingehalten werden sollte. Dieses wurde meistens von den Mobilfunkbetreibern berücksichtigt. In der letzten Zeit häufen sich aber die Fälle, in denen der 100 m-Bereich unterschritten wird.

Nach der Mobilfunkkarte des Umweltamtes liegt das Haus im gelben Bereich für Kindergarten und Schule. Das Schulgebäude ist ca. 106 m von der geplanten Anlage entfernt, der Schulhof aber nur ca. 90 m. Die Entfernung zum Kindergarten ist unter 100 m.

Die Politik hat den „Dortmunder Weg“ beschlossen, deshalb hatten wir uns sofort an Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer, die Fraktionen im Rat, den Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Beschwerdeausschuss gewandt, aber leider keine Unterstützung bekommen.

Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Grote, Leiter des Umweltamtes, wurde uns die Aussage Dritter bestätigt, dass falsche Koordinaten zum Aufstellen der Mobilfunkanlage geführt hätten. Vodafone setzte in einem Gespräch mit uns dagegen, dass es so etwas nicht gibt, da die Regulierungsbehörde für Telekommunikation die Koordinaten nochmals überprüft.

Herr Dr. Grote hatte sich mit einem Schreiben am 08.03.04 an Vodafone gewandt mit der Bitte, „die Realisierung dieses Standortes zu stoppen und einen Standort zu wählen, der im Einklang mit unseren Verabredungen steht.“

Bereits am 04.03.04 konnte man den Ruhr Nachrichten die Stellungnahme der Vodafone Sprecherin Tanja Vogt entnehmen: "In Kürze werde von dort aus gesendet. Der Abstand bis zum benachbarten Kindergarten betrage lediglich 85 Meter. Eine Emissionsprognose sei bereits in der Post Richtung Umweltamt unterwegs."

Die Grundschule, die sich in ca. 106 m, der Schulhof aber in ca. 90 m Entfernung befindet, wurde erst gar nicht mehr erwähnt. Lt. Herrn Dr. Grote muss aber die Schule mit einbezogen werden.

Mit dieser Aussage kommt doch wohl mehr als deutlich herüber, wie die Mobilfunkbetreiber über den „Dortmunder Weg“ denken.

Bei einem Ortstermin in der 13. Woche zwischen Umweltamt und Vodafone konnte keine Einigung über die Demontage erzielt werden.

Die Leitragenden, die Schule und der Kindergarten, wurden an diesem Ortstermin nicht beteiligt.

In der Presse vom 24.03.04 konnte man nun erfahren, das Vodafone die Mobilfunkantenne jetzt doch errichtet: "Es habe ein Missverständnis gegeben, was den genauen Standort der Sendeanlage anbelangt, so Vodafone Sprecherin Tanja Vogt. Die Koordinaten im Zentrum eines fiktiven Suchkreises seien nicht identisch mit dem tatsächlich gefundenen Standort der Sendeanlage. Der Sender werde für das zukünftige UMTS-Netz benötigt. Der Kindergarten werde mit maximal 2 Milliwatt je Quadratmeter belastet. Die Anlage werde im nächsten Quartal in Betrieb gehen."

Vodafone hat versprochen, zukünftig mehr Sorgfalt bei der Wahl des Standortes walten zu lassen.

Mit unserem Schreiben vom 31.03.04 haben wir Vodafone gebeten, die Realisierung des Standortes Borussiastraße zu stoppen. Am 06.04.04 erhielten wir Antwort von Vodafone.

Vodafone nahm Stellung zu den Planungen und bat die Vorsitzende der Bi zu einem persönlichen Gespräch. Gleichzeitig wurde ein weiterer Vertreter einer Oespeler Organisation zu diesem Gespräch eingeladen. Wir waren uns einig, dass wir keinen Wert auf solche Gespräche im kleinen Kreis legen. Aufgrund dieser Einladung entstand dann die Idee, Vodafone zu einem Treffen mit den Oespeler Organisationen einzuladen, dass am 05.05.04 stattfand.

Tatsache ist, dass von Vodafone bei den Koordinaten keine Straßenangabe gemacht wurde und diese falsche Koordinatenangabe nicht vom Umweltamt bemerkt wurde. Bei unserem ersten Telefonat mit Herrn Dr.Grote war ihm noch nicht bekannt, dass dem zuständigen Sachbearbeiter ein Fehler mit schwerwiegenden Folgen unterlaufen war.

Der Fehler liegt also bei Vodafone und beim Umweltamt. Jeder der arbeitet kann Fehler machen und Fehler sind dazu da, dass sie behoben werden.

In diesem Fall hat man es sich sehr einfach gemacht. Vodafone wusste schon vor dem Schreiben von Herrn Dr. Grote, dass diese Anlage weitergebaut wird. Dies spiegelt eindeutig die Macht der Mobilfunkbetreiber wider.

Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber:

"C) ALTERNATIVE STANDORTPRÜFUNG BEI KINDERGÄRTEN UND SCHULEN

Den Mobilfunkbetreibern ist bewusst, dass bestimmte Bereiche für die Errichtung von Sendeanlagen besonders im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen. Dies gilt insbesondere für Kindergärten und Schulen.

Ungeachtet der auch in diesen Bereichen durch die geltenden Grenzwerte gewährleisteten Sicherheit vor Einwirkungen elektromagnetischer Felder sind die Betreiber bereit, den Besorgnissen verstärkt Rechnung zu tragen und vorrangig andere Standorte zu prüfen.

Sollte diese Prüfung ergeben, dass die Errichtung einer Sendeanlage in der Nähe oder auf einer Schule oder einem Kindergarten nach Abwägung aller Gesichtspunkte unter immissions- und funktechnischen Gesichtspunkten die beste Lösung darstellt, so werden die Mobilfunkbetreiber, angelehnt an die Empfehlung der WHO, rechtzeitig durch geeignete umfassende Informations- und Begleitmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass die Akzeptanz für einen solchen Standort verbessert werden kann."

Hier wurde doch gar nicht erst versucht, einen anderen Standort zu finden.

Bein unserem Telefonat mit dem Geschäftsführer von Vodafone Dortmund und unserer Frage, was sie denn gemacht hätten, wenn gerader dieser Eigentümer nicht einverstanden gewesen wäre und die nächste Nachbarschaft auch nicht, wurde uns sehr verschnupft entgegnet, dass man dann ein städtisches Grundstück gesucht hätte. Wenn aber kein städtisches Grundstück in der Nähe ist was dann, war unsere nächste Frage.

Außerdem werden von der Stadt lt. Herrn Dr. Grote keine Grundstücke für Sendeanlagen zur Verfügung gestellt.

Am 05.05.2004 fand ein Treffen zwischen Vodafone, Herrn Dr. Grote, Vertretern der evangelischen und katholischen Gemeinde, den Siedlervereinen, Gewerbeverein, den Bürgerinitiativen, der örtlichen Politik, Vertretern der Bezirksvertretung, des Rates und der Grundschule statt, zu dem die evangelische Gemeinde eingeladen hatte. Herr Munkenbeck von Vodafone machte den Anwesenden sofort klar, dass er nicht nach Oespel gekommen sei, um den Standort zu diskutieren. Er wollte nur den Hintergrund und Verlauf klären. Im Laufe der anschließenden Diskussion kam mehr als deutlich die Macht der Mobilfunkbetreiber herüber.

Somit ist zum zweiten Mal, nach der Sendeanlage Am Beilstück in Barop, der „Dortmunder Weg“ nicht eingehalten worden. Es folgten im Dezember 2004 die Planungen für Mobilfunkanlagen in Brechten im 100 m-Bereich von Kindergarten und Schule. Der Betreiber ist wieder Vodafone.

Die Kommunen haben kaum noch Einfluss auf die Errichtung der Mobilfunkantennen. Für die Zukunft kann man nur hoffen, dass die Hauseigentümer in Dortmund Vorsicht walten lassen, ansonsten sehen wir uns in der Zukunft in einem Antennenwald, dessen Auswirkung wir in den nächsten Jahren zu spüren bekommen werden.

Rechtlich hat die Stadt keine Möglichkeit gegen die Mobilfunkbetreiber in so einem Fall vorzugehen. Sollte sich der „Dortmunder Weg“, der auch jetzt im Masterplan Umwelt unter der Rubrik Mobilfunk beschrieben wird, lediglich als schöner Schein erweisen? Wir in Dortmund haben Masterpläne, Umweltplan, Klimaanalysen usw., mit denen wir vor den anderen Städten glänzen. Nur wer richtet sich in Dortmund danach? Rechtlich haben sie allesamt keine Wirkung.

Im Ergebnis ist festzuhalten: Es ist traurig, wie wenig Initiative Schule, Kindergarten, Kirche und Eltern gezeigt haben als bekannt wurde, dass diese Mobilfunkanlage im sensiblen Bereich von Schule und Kindergarten errichtet werden sollte. Es wurde von verschiedenen Seiten, unter anderem von Herrn Erol Özkan, Sprecher der Bürgerinitiative "Contra Wellenflut", wiederholt Hilfe angeboten, ohne dass sie angenommen wurde.

<<Seitenanfang


 

Siedler wehrten sich zunächst erfolgreich gegen Mobilfunkantenne!

Im April 2004 wurde die Mobilfunkanlage im Ackerweg aufgebaut.

Dieses war der zweite Versuch, der erste konnte seinerzeit durch das schnelle Eingreifen des damaligen 1. Vorsitzenden des Siedlervereins eins Herrn Schekelmann verhindert werden.

Der Standort befindet sich in einem reinen Wohngebiet. Somit wurde eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB seitens der Stadt erteilt.

Nach § 31 BauGB ist eine Befreiung möglich wenn:

  - die Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

  - die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

  - die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht          

beabsichtigten Härte führen würde und  wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den

öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Im Mai 2004 hatten sich 32 Siedlerfamilien zu einer Interessengemeinschaft zusammengefunden und Widerspruch bei der Bezirksregierung Arnsberg gegen den Befreiungsbescheid eingelegt. Danach wurde das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingeschaltet. Dieses verfügte über einen Beschluss, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Befreiungsbescheid angeordnet wird. Somit hätte die Antenne nicht mehr weiter betrieben werden dürfen. Der Betreiber hatte sie aber nicht abgeschaltet, da es sich zurzeit noch um ein Beschwerdeverfahren handelte. Zwischenzeitlich hatte die Gegenseite Beschwerde eingereicht. Die Entscheidung hierüber lag beim Oberverwaltungsgericht Münster. Entscheidend für den weiteren Verlauf war auch die Entscheidung, ob Arnsberg den Widerspruch als unbegründet zurückweisen würde.

Wie uns inzwischen bekannt wurde, konnten die Siedler den weiteren Betrieb der Antenne leider nicht verhindern.

<<Seitenanfang


 

Der Antennenwald wächst weiter!

 

                  

An der Universitätsstraße Ecke Salinger Weg, direkt vor der Autobahnauffahrt der A 45 Richtung Frankfurt, hat die Firma Vodafone einen Richtfunkmast errichtet. Dazu gehört der Antennenträger und zwei Container, die der Versorgung der Anlage dienen. Der Stahlrohrgittermast hat eine Höhe von 51,25 m (Vergleich Airwin bis zur Nabe 65 m) und eine Grundfläche von 6,5 m im Quadrat.

Dieses Vorhaben ist ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Nach dem Baugesetzbuch sind Vorhaben, die den Telekommunikationsdienstleistungen dienen zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Die untere Landschaftsbehörde hat diesem Vorhaben zugestimmt, das zu einem Eingriff in Natur und Landschaft führt. Als Ausgleich werden auf der Grundstücksfläche heimische, standortgerechte Gehölze angepflanzt. Diese Maßnahme muss spätestens in der ersten Pflanzperiode nach Bauende durchgeführt werden. Die Anpflanzung muss auf Dauer erhalten und Ausfälle müssen ersetzt werden.

Sollte dieser Standort dauerhaft aufgegeben werden, muss die Anlage abgebaut, die Fundamente entfernt und die Fläche rekultiviert werden. Hierüber muss Vodafone eine Verpflichtungserklärung gem. § 35 Abs. 5 BauGB abgeben.

Die Verwaltungsvorlage wurde am 14.12.04 in der Bezirksvertretung (BV) Lütgendortmund, die wegen der

Nähe zur Stadtbezirksgrenze an dem Vorgang beteiligt war, behandelt. Die Bezirksvertretung Hombruch vertagte die Vorlage wegen Klärungsbedarfs am 07.12.04 in die Januar-Sitzung.

 

Am 14.12.04 beantragten wir in der Bürgerfragestunde der Bezirksvertretung Lütgendortmund ebenfalls die Vertagung in die Januar-Sitzung, um erst einmal die Entscheidung der BV Hombruch abzuwarten. Gleichzeitig machten wir den Vorschlag, den Sendemast weiter südl. direkt an die Autobahn zu stellen, so dass er 350-370 m von jeglicher Bebauung entfernt ist.

                                           

 

Als zweiten, noch besseren Standort, nannten wir den Stockumer Bruch/Hockeneicke im Bereich der Windkraftanlagen.

Nach eingehender Diskussion entschloss sich die BV Lütgendortmund, die Vorlage in den Januar zu vertagen. Zwischenzeitlich wurde ein Antrag an die Verwaltung gestellt, einen Alternativstandort mit größerem Abstand zur Wohnbebauung zu finden.

In seinem Antwortschreiben vom 03.01.05 teilte Herr Planungsdezernent Sierau der BV Lütgendortmund mit, dass lt. Netzbetreiber dieser Standort unbedingt erforderlich ist. Der Richtfunkmast benötigt Sichtkontakt zu anderen Masten in anderen Ortsteilen, zu den Basisstationen sowie zu zentralen Vermittlungsstellen. Der Sendemast befindet sich an dieser Stelle an dem höchsten Punkt, weiter nördlich und südlich würden die Standorte deutlich niedriger liegen. Im Jahr 2001 war der Standort ursprünglich auf dem Gelände der Feuerwache 8 vorgesehen, ließ sich aber vertraglich nicht realisieren. (Stand das vielleicht im Zusammenhang mit der Planung zweier Autohäuser neben der Feuerwache 8. Die Autohäuser werden jetzt doch nicht realisiert, da dieses Gebiet Landschaftsschutzgebiet ist und Arnsberg die Genehmigung nicht erteilt hat.)

Der jetzige Standort wurde von Vodafone erworben. Vergleichbare Standorte stehen lt. Vodafone nicht zur Verfügung.

Seitens des Umweltamtes sollten an diesem Mast keine Mobilfunkantennen angebracht werden. Von dem Richtfunksammler gehen nur geringe elektromagnetische Felder aus. Zwischen Oespel und Barop sind nach Erkenntnis des Umweltamtes keine Alternativstandorte verfügbar.

Interessant ist in diesem Zusammenhang das Schreiben von Herrn Sierau vom 22.12.04 an die BV Hombruch. Hier heißt es, dass für T-Mobile der Standort an der Universitätsstraße/Salinger Weg als Mobilfunkstandort durchaus interessant wäre. Eine Mitbenutzung des Standortes als Funkstation ist lt. Vodafone möglich, eine Anfrage liege ihnen bereits vor.

Der Sendemast war erneut Thema der Sitzung der BV Lütgendortmund am 18.01.05. In der Fragestunde schlug ich als Vorsitzende der Bi dieses Thema nochmals an und bat darum, die Vorlage bis zur Entscheidung der BV Hombruch zu vertagen. Gleichzeitig machte ich auf die unterschiedlichen Aussagen des Herrn Sierau aufmerksam. Da dieses Thema sehr heikel ist, wurde ich in der Bürgerfragestunde darauf hingewiesen, dass es eine Fragestunde ist und keine Vortragsstunde. (Von der reinen Fragestunde war man in der Vergangenheit sehr bürgerfreundlich abgewichen.)

Diesmal waren die Grünen, die in der Dezember Sitzung als erste der Verschiebung zugestimmt hatten, von diesem Standort überzeugt. Als Argument wurde angeführt, dass, sollte man diesem Standort nicht zustimmen, in Zukunft der "Dortmunder Weg" weiter missachtet würde.

Hier hat man Äpfel mit Birnen verglichen. Der "Dortmunder Weg", Mobilfunkanlagen in der Nähe von Schulen, Kindergärten und sonstigen empfindlichen Nutzungen im Umkreis von 100 m möglichst zu vermeiden, wird immer wieder gebrochen, jetzt mit zwei Standorten in Brechten.

Die Vorlage wurde mehrheitlich gegen drei Nein-Stimmen beschlossen. Haben die Politiker gar nicht an die Mustersiedlung, die ihnen doch so am Herzen liegt, gedacht? Dieser Sendemast trägt nicht gerade zur Attraktivität des Baugebietes bei.

Die Regulierungsbehörde hat schon jetzt für 21 Mobilfunkantennen und fünf sonstige Funkantennen in unmittelbarer Nähe des Baugebietes Steinsweg eine Genehmigung erteilt.

Zur Sitzung der BV Hombruch am 25.01.05 hatten wir eine Eingabe gemacht, in der wir auf die Alternativstandorte hingewiesen haben. Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass sich in Witten-Stockum (hinter dem Edeka) ebenfalls ein Sendemast erheblichen Ausmaßes befindet, der in Richtung Südost strahlt. Fraglich ist es, ob der Sendemast Universitätsstraße/Salinger Weg überhaupt notwendig ist.

Wir machten darauf aufmerksam, dass man die Genehmigung eventuell in Hinblick darauf verwehren könnte, dass es sich möglicherweise um eine schädliche Umwelteinwirkung handelt, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet ist, Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hervorzurufen. Es ist nicht einwandfrei erwiesen, dass Mobilfunkstrahlung unschädlich ist.

Die Bewohner der Häuser Universitätsstraße 585 und 579, das Haus 579 liegt neben den Hochspannungsleitungen, sind schon jetzt den Gefahren der Leitungen, der Luft- und Lärmbelastung der A 45 ausgesetzt. Aber auch die Oespeler Bürger werden von den Strahlungen nicht verschont bleiben, da die Richtfunkstrahlen einen gewissen Streubereich haben. In Oespel sind in letzter Zeit die Mobilfunkanlagen wie Pilze aus dem Boden geschossen.

In der Sitzung am 25.01.05 der Bezirksvertretung Hombruch machte ich in der Bürgerfragestunde auf die unterschiedlichen Aussagen des Herrn Sierau aufmerksam. Unsere Eingabe und die Verwaltungsvorlage wurden zum gegebenen Zeitpunkt ausführlich diskutiert, wobei Herr Semmler als Sprecher der CDU anmerkte, dass alle ein Handy hätten.

In der zweiten Bürgerfragestunde meldete sich überraschender Weise Herr Altenbockum der Firma Vodafone zu Wort. Er berichtete, dass Vodafone in Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund diesen Standort gefunden hat (wieder einmal ohne den Bürger mit einzubeziehen). Auf die Frage der Bezirksvertreter, ob dieser Standort auch als Mobilfunkstandort genutzt würde, antwortete Herr Altenbockum , dass ein Abkommen zwischen D1, D2 und O2 besteht, dass besagt, dass die Standorte den Betreibern zur Verfügung gestellt werden müssen. Vodafone selber hat keinen Bedarf an diesem Standort als Mobilfunkstandort, da die nächsten Antennen nicht weit entfernt am Airwin installiert sind. Der Bedarf an UMTS-Standorten für Vodafone wäre bis auf ein paar unwesentliche Standorte gedeckt. Danach wies er noch darauf hin, dass die Strahlung nur in unmittelbarer Nähe gesundheitsschädlich ist.

Dieser Vortrag räumte noch die letzten Zweifel, die von der SPD gehegt wurden, beiseite. Die Vorlage wurde mehrheitlich mit drei Enthaltungen beschlossen.

Die Einbeziehung der Kommunen und der Bevölkerung bei der Standortwahl für Mobilfunkanlagen ist ein wesentliches Element der Selbstverpflichtung, die von den Mobilfunkbetreibern im Dezember 2001 gegenüber der Bundesregierung abgegeben wurde.

Die Kommunen haben bei herkömmlichen Mobilfunkanlagen so gut wie keine Chance, die Genehmigung zu verwehren. Bei den genehmigungspflichtigen Anlagen aber gibt sich die Stadt Dortmund keinerlei Mühe und bezieht den Bürger erst gar nicht mit ein.

 

 

Die Bauarbeiten hatten in der 7. Kalenderwoche 2005 begonnen.

                        

 

 

                                            Anfang April 2005 wurde der Mast aufgebaut.  

 

 

 

Die erste Richtfunkantenne wurde am 29.06.05 installiert.

 

 

In der zweiten Maiwoche 2006 wurde der Richtfunkmast um 6 Mobilfunkantennen aufgerüstet. Es befinden sich zurzeit 6 Mobilfunkantennen und 7 Richtfunkantennen an diesem Mast.

Und wieder haben wir Recht behalten!

Unsere Befürchtung, dass der Richtfunkmast mit Mobilfunkantennen aufgerüstet wird, hat sich bestätigt. Seinerzeit  hatte das Umweltamt die Aussage getroffen, dass an diesem Standort keine Mobilfunkantennen angebracht werden sollen. (Sitzung BV Lütgendortmund 18.01.05 - Punkt 11.6 Drucksache 00762-05)

Wie immer haben sich die Aussagen des Umweltamtes bezüglich der Mobilfunkanlagen als "sehr verlässlich" erwiesen!

Der Verpflichtung, dass auf der Grundstücksfläche heimische, standortgerechte Gehölze bis spätestens in der ersten Pflanzperiode nach Bauende angepflanzt werden, wurde erst im April 2007 nachgekommen, nachdem wir das Umweltamt auf die fehlende Ausgleichsmaßnahme aufmerksam gemacht hatten.

<<Seitenanfang

 


 

19.03.07 - Unter dem Richtfunkmast an der Universitätsstraße/Salinger Weg soll eine Hundeschule entstehen

Unter dem Richtfunkmast Universitätsstraße/Salinger Weg soll eine Hundeschule entstehen. Hierbei handelt es sich um eine Ausbildungsstätte für Familienhunde, nicht für Wachhunde oder sonstige Hunde mit Spezialausbildung.

Der Antrag zur Errichtung einer Hundeschule wurde ursprünglich für ein Grundstück an der Persebecker Str. in Eichlinghofen gestellt. Dies wurde aber in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 16.05.05 einstimmig abgelehnt. Die Bezirksvertretung lehnte mit Hinblick auf die nahe Jugendfreizeitstätte und den Sportplatz diesen Standort ab. Außerdem sei der nahe Wald mit seinem Tierbestand ein Kleinod für die Naherholung. Die Verwaltung sollte einen neuen Standort benennen.

Jetzt beabsichtigt der Antragsteller auf einer 2031 m² großen Fläche im südwestlichen Bereich  des Grundstückes des Mobilfunkmastes, die Hundeschule zu errichten. Der Bauantrag liegt der Verwaltung vor. Die Kurse sollen zweimal wöchentlich erfolgen und zwar montags und donnerstags zwischen 16.00 Uhr und 19.00 Uhr. Teilnehmen sollen 8 Hunde mit 8 Haltern.

Sechs Stellplätze werden zusätzlich errichtet, es können aber auch die Stellplätze des Mobilfunkmastes benutzt werden. Die Erschließung erfolgt über den Salinger Weg. Zusätzlich errichtet wird ein Gerätecontainer von max. 9 m² und 27 m³. Das Gelände wird mit einem 1,75 m hohen Schafzaun begrenzt, der mit einer Hainbuchenhecke bepflanzt wird.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Es ist ein im Außenbereich nicht privilegiertes Vorhaben und muss somit nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB beurteilt werden. Es kann zugelassen werden, wenn die Ausführung und Benutzung öffentliche Belange  im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Der Flächennutzungsplan stellt landwirtschaftliche Fläche dar. Der Landschaftsplan Dortmund-Süd weist diese Fläche als Landschaftsschutzgebiet L 40 aus. Die Wiesenfläche bleibt bis auf die Stellplätze und die Fläche für den Container erhalten.

Nach Aussage der Unteren Landschaftsbehörde liegen die Vorraussetzungen für die Befreiung von den Schutzbestimmungen des Landschaftsplanes vor. Die Befreiung ist aber mit der Baugenehmigung verbunden und enthält folgende Bestimmungen:

  • Die Einfriedung mit der Hainbuchehecke - aufgelockert an den Ecken mit Haselnusssträuchern - ist spätestens in der  ersten Pflanzperiode nach Baubeginn zu realisieren, auf Dauer zu erhalten, Abgänge sind zu ersetzen

  • Die Durchführung der Anpflanzung ist dem Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde - anzuzeigen

  • Die Anpflanzung hat hinter dem Zaun zu erfolgen und muss auf gleicher Höhe wie der Zaun gehalten werden.

  • Wenn der Hundeübungsplatz aufgegeben werden sollte, muss der Urzustand wieder hergestellt werden.

Keine Bedenken bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes, die Werte müssen am Gebäude an der Universitätsstraße von der Hundeschule eingehalten werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen.

<<Seitenanfang


 

Oktober 2007 -  EU-Umweltagentur: Mobilfunk birgt Gesundheitsgefahr

Vor den gesundheitlichen Gefahren des Mobilfunks warnt jetzt erstmalig eine europäische Fachbehörde. Die Direktorin der Europäischen Umweltagentur (EEA) Professor Jacqueline McGlade sagte im ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ, dass Handys möglicherweise nur schwach strahlen. Trotzdem gibt es genug Beweise für Wirkungen auch bei schwacher Strahlung, so dass gehandelt werden müsste. Es gibt klare Beweise dafür, dass starke Handy-Nutzer, die ihr Handy etwa 460 Stunden im Jahr genutzt haben und das über mehr als 15 Jahren, Ausprägungen von Gehirntumoren gezeigt haben.

Die Europäische Umweltagentur in Kopenhagen bezieht sich auf einen 600-seitigen Bericht der so genannten "Bioinitiative Group", ein Zusammenschluss von Wissenschaftlern, die 2000 Studien zur Wirkung von Elektromagnetischen Feldern ausgewertet haben. Mitautor dieses Berichtes ist die Umweltfachbehörde der Europäischen Union. „Nach mehr als 10 Jahren Handynutzung erhöht sich das Hirntumorrisiko um 20 bis 200%“ - ist ein zentrales Ergebnis im Bericht.

Auch unterhalb der geltenden Grenzwerte gibt es Effekte in den menschlichen Zellen, so Jaqueline McGlade: „Sie stören Zellprozesse, den Signalaustausch zwischen Zellen. Wenn das über einen langen Zeitraum passiert, können diese Störungen natürlich zu Langzeiteffekten wie Krebs führen. Und das sind die Effekte, die uns am meisten beunruhigen.“

Die EU-Umweltagentur rät dazu, die geltenden Grenzwerte im Hinblick auf die biologischen Effekte zu senken. Die Festlegung der Grenzwerte wird bisher an den thermischen Wirkungen, dass heißt an der Erwärmung von Gewebe durch Mobilfunk, festgelegt

Professor Franz Adlkofer, Koordinator des von der EU finanzierten Mobilforschungsprogramms REFLEX, fordert Im Politikmagazin des SWR-Fernsehens ebenfalls eine Senkung der Grenzwerte. Gentoxische Effekte durch Mobilfunkfelder unterhalb der Grenzwerte wurden in mehreren Versuchsreihen der REFLEX-Forscher festgestellt. Mit der modernsten Handytechnologie UTMS seien die Effekte - DNA-Strangbrüche und Mikrokernbildung -  bestätigt worden. Diese Versuchsreihen sind noch nicht publiziert worden. „Wir haben im Reflex Projekt biologische Effekte weit unterhalb der Grenzwerte gefunden. Bei der letzten Untersuchung, bei der es um die Frage ging, ob auch UMTS biologisch wirksam ist, bei einem 40igstel der Grenzwerte, das heißt bei 0,05 Watt pro Kilogramm.“ - so Professor Franz Adlkofer.

Es gibt laut der EU-Umweltagentur beim Thema Mobilfunk Parallelen zu anderen Umweltrisiken wie Asbest, Röntgenstrahlung, Rauchen oder Blei-Belastung. Man habe viele Umweltrisiken in der Vergangenheit unterschätzt. Beim Mobilfunk sollte man diesen Fehler nicht noch einmal machen.

Jaqueline McGlade, die Direktorin der EEA sagte: „Warum die Bevölkerung einer Gefahr aussetzen, wenn man jetzt etwas tun kann. Es ist Zeit für uns alle, öffentliche Entscheidungsträger, Eltern, jeden Einzelnen, in der Gesellschaft, sich den Hinweisen bewusst zu werden und dementsprechend zu handeln.“

<<Seitenanfang


 

Untersuchungen: Handys für Kinder nur im Notfall

Im März 2008 sagte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dass bisher nicht nachgewiesen werden konnte, dass das Telefonieren mit Handys krank macht. Entwarnung geben sie aber nicht, denn "Es handelt sicht um eine sehr junge Technologie und die Langzeitfolgen sind diesbezüglich noch nicht abzuschätzen", so BfS-Sprecher Florian Emrich. Das BfS empfiehlt deshalb, die Strahlenbelastung möglichst gering zu halten. "Die Strahlenbelastung durch das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist wesentlich stärker als durch einen Mobilfunkmast in der Nachbarschaft." Deshalb raten die Experten:

  • Wenn die Möglichkeit besteht, über das Festnetz zu telefonieren, sollte man davon Gebrauch machen.

  • Handygespräche sollten kurz gehalten werden. Sollten langfristig die elektromagnetischen Felder beim Telefonieren mit Handys ein gesundheitliches Risiko bewirken, wird durch kurze Gespräche dieses Risiko verringert.

  • Bei schlechtem Empfang, z.B. aus Autos ohne Außenantenne, das Telefonieren möglichst vermeiden. Je schlechter die Verbindung zur nächsten Basisstation, desto höher die Sendeleistung des Handys. Die Autokarosserie verschlechtert die Verbindung, deshalb sendet das Handy mit höherer Leistung.

  • Möglichst Handys verwenden, bei denen der Kopf geringen Feldern ausgesetzt ist. Der SAR-Wert ist die entsprechende Angabe dafür. In den Gebrauchsanweisungen der Handys geben die Hersteller in der Regel die unter festgelegten Bedingungen ermittelten Werte an.

  • Nutzen Sie Kopfhörer mit Mikrofon (Head-Sets). Je weiter weg die Handy-Antenne ist, desto schwächer die Felder.

  • Kinder können gesundheitlich empfindlicher reagieren, deshalb gerade für Kinder die Strahlenbelastung minimieren. Die Empfehlung ist eindeutig: Handys gehören nicht in Kinderhand!

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) gibt an, dass in Deutschland bereits 96,4 Millionen Handynummern vergeben wurden. "Im August 2006 hatte rechnerisch jeder Bundesbürger, ob Greis oder Baby eine Handynummer. 1,17 sind es schon aktuell."

Durch die Strahlenschutz-Grenzwerte in Deutschland ist die Gesundheitsgefahr für Handy-Nutzer bei sachgerechtem Gebrauch nach aktuellem Stand so gut wie ausgeschlossen, so die Experten. Die Handyhersteller hätten aber bisher so gut wie gar nicht den "Blauen Engel" für besonders strahlungsarme Handys (SAR-Wert bis 0,6 W/kg) beantragt.

Seit sechs Jahren wird vom Bundesamt für Strahlenschutz untersucht, ob Handytelefonieren krank macht. Das 17-Millionen-Euro-Programm wird durch das Bundesumweltministerium und die Netzbetreiber finanziert.

Die Ergebnisse lagen im Juni 2008 vor. Weiter unklar ist wie und ob sich Handy-Telefonate langfristig auf die Gesundheit von Erwachsenen auswirken. Auch die Wirkung auf Kinder muss noch genauer untersucht werden. Nach den neuen Studien empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz einen "vorsichtigen Umgang mit drahtlosen Kommunikationstechniken" und eine Verringerung der Strahlenbelastung. Besonders bei Handy-Nutzungen von über zehn Jahren gibt es noch Forschungsbedarf. Unklar ist weiterhin, ob Kinder empfindlicher reagieren als Erwachsene. Es kann nicht ausgeschlossen werden, "dass es möglicherweise ein Risiko gibt, was wir bisher nicht erkannt haben", sagte Fachbereichsleiter Wolfgang Weiss. Dadurch, dass Kinder Handys anders halten sind sie stärker Strahlen ausgesetzt als Erwachsene. Nur im Notfall sollten Kinder unter zwölf Jahren Handys benutzen, fordern die Wissenschaftler, viele davon Krebsforscher.

54 Einzeluntersuchungen, die sich seit 2002 mit den möglichen Gefahren durch Handys und schnurlosen Telefonen befasst hatten, wurden durch die große Studie näher analysiert. Es konnten keine Hinweise für Risiken unterhalb der geltenden Grenzwerte bestätigt werden. Weder durch Handys noch durch schnurlose Dect-Telefone und deren Basisstationen steigt das Risiko an einem Hirntumor zu erkranken.

Als weitere Empfehlungen zur Verringerung der Strahlenbelastung von Bundesamt für Strahlenschutz:

  • SMS schreiben statt telefonieren - das Handy befindet sich nicht am Kopf

  • Verbindungsaufbau abwarten. Während des Verbindungsaufbaus senden viele Handys mit maximaler Leistung.

  • Auf den SAR-Wert beim Kauf des Handys achten. Besonders strahlungsarm sind Handys mit Werten unter 0,6 Watt/Kilogramm

<<Seitenanfang