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Methangasstufe 2 (Austritte hinreichend wahrscheinlich) Methangasstufe 3 (Austritte sehr wahrscheinlich)
(Karte: Mit Genehmigung der Firma GeaCarta GmbH)
Methangas
Durch umfangreiche Recherchen bei verschiedenen Instituten und Behörden wurden unsere Bedenken bestätigt, dass das Vorkommen von Methangas nicht ungefährlich ist.
Wie entsteht es und welche Risiken sind damit verbunden? Methangas ist ein Produkt, das sich bei der Kohleentstehung gebildet hat. Es findet sich als freies Gas in Rissen, Klüften und Poren, und als adsorbtiv gebundenes Gas an der inneren Oberfläche der Kohle bzw. des Nebengesteins. Es wird bei der untertätigen Gewinnung von Kohle frei. Methan ist hochexplosiv und eine Gefahr für die Bergleute. Aber auch über Tage besteht Gefahr für die Bevölkerung des Ruhrgebietes heute und in der Zukunft. Durch die Nordwanderung des Steinkohlebergbaus und die fortlaufenden Schließungen der Schachtanlagen wird das Methangas immer mehr zu einem Problem, denn auch nach Stilllegungen wird weiterhin Gas frei. Dieses wird zum Teil durch Entgasungsleitungen, die in einigen Schächten verblieben sind, kontrolliert in die Umwelt abgegeben. Eine Flammenrückschlagsperre verhindert eine Rückzündung in das Bergwerk. Grubengas aus stillgelegten Steinkohlebergwerken zeichnet sich durch Sauerstofffreiheit aus. Der Methangehalt kann zwischen 40 Vol. % und 80 Vol. % schwanken. Die Konzentration von Kohlendioxid beträgt zwischen 8 Vol. % und 15 Vol. %, der Rest ist Stickstoff. Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid und höhere Wasserstoffe können in Spuren von weniger als 50 ppm auftreten. Methan ist ein geruchsloses, ungiftiges Gas, das durch die Beimischung von Schwefelwasserstoff, der hochgiftig ist, ein Geruch nach faulen Eiern annimmt. Mit Methan kann auch Radon einhergehen. Es entsteht beim radioaktiven Zerfall von Uran und anderen Elementen. Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das auch in Gebäuden vorkommen kann. Es dringt durch schlecht abgedichtete Fundamente in das Gebäude ein. In bestimmten Konzentrationen kann es Lungenkrebs verursachen. Radon gilt als dritthäufigste Ursache für Lungenkrebs nach Rauchen und Dieselruß. Jeder elfte tödliche Lungenkrebsfall in Europa geht auf Radon zurück.
Wie groß sind die Methangasvorkommen? Wie groß die freiwerdenden Mengen bzw. die Potentiale aus dem stillgelegten Steinkohlebergbau sind lässt sich wegen fehlenden Datenmaterials kaum abschätzen. Für den Bereich des Landesoberbergamtes NRW nennt eine Statistik aus dem Jahr 1984 eine Menge von 120 Mio. m³ CH4/a. Dass es sich wahrscheinlich um weitaus größere Mengen handelt, haben neuere Absaugversuche an stillgelegten Schachtanlagen gezeigt. Über die Zeitdauer der Ausgasungen liegen bis heute noch keine Erkenntnisse vor. In Bergwerken, die vor mehr als 20 Jahren geschlossen wurden, steigt die freiwerdende Gasmenge. Die Größe der Gasvorkommen ist noch nicht genau erforscht – die Frauenhofer-Experten arbeiten an genauen Analysen. Mit weiteren Bergwerkschließungen wird die aus stillgelegten Gruben austretende Gasmenge weiter zunehmen.
Wie wird sich das freiwerdende Methangas verhalten? Es besteht die Möglichkeit, dass Methangas durch tektonische Gebirgsstörungen von weither kommt und sich lediglich an einer Stelle sammelt. Hieraus ergeben sich unkontrollierte und wechselnde Gasbewegungen, die auch noch durch Veränderungen der wasserführenden Schichten beeinflusst werden können. Weiterhin wird vermutet, dass es Verbindungen zwischen unterschiedlichen Gasfeldern gibt. Durch Einschränkung oder Einstellung der Wasserhaltung kommt es zum Anstieg des Wasserspiegels, wobei die Öffnung des Entgasungsrohres bedeckt wird und das Gas hierüber nicht mehr abgeleitet werden kann. Das Gas sucht sich dann neue Wege mit möglichst geringem Widerstand. Es kann sich hierbei um Risse und Spalten im Deckgebirge handeln, die durch den Kohleabbau in großer Zahl geschaffen wurden. Auch können im oberflächennahen Bereich Rohr- und Kabeltrassen Methanaustritte begünstigen, da hier der Boden aufgelockert wurde und die Verfüllung meistens mit gasdurchgängigem Sand erfolgte. Diese unkontrollierten Ausgasungen sind luftdruckabhängig und beim Wechsel von Hochdruck- zur Tiefdruckwetterlage steigt auch der Methangasaustritt. Die unkontrollierten Ausgasungen stellen eine Gefahr für die Bevölkerung dar, da es zur Bildung brennbarer und explosiver Gemische kommen kann.
Bezirksregierung Arnsberg - Sitzung des Regionalrates am 28.09.2006: Hinterlassenschaften des Bergbaus – Probleme, Aufgaben und Chancen aus der Sicht der Bergbehörde: „Altbergbaubedingte Einwirkungen auf die Tagesoberfläche 2.2. Ausgasungen an der Tagesoberfläche Im Rahmen der Inkohlung entstand durch die Umwandlung zersetzter organischer Substanzen Methan. Methan ist ein ungiftiges, farbloses und geruchloses Gas. In Verbindung mit Luft bilde es bei Methananteilen von 4,4 Vol. % bis 16,5 Vol. % ein explosibles Gemisch. Bei höheren Methananteilen ist das Methan-Luft-Gemisch brennbar. Zudem hat Methan ein erhebliches klimaschädliches Potenzial. Der Treibhauseffekt von Methan ist um den Faktor 20 bis 25 höher als der von Kohlendioxyd (CO2). Bei der Inkohlung wurde erheblich mehr Methan gebildet, als von der Kohle und den umgebenden Nebengesteinen absorbiert werden konnte. Druckunterschiede und Auftriebskräfte – Methan ist leichter als Luft – lassen das Methangas über das Kluftsystem des Deckgebirges zur Tagesoberfläche migrieren. In Gebieten, in denen das flözführende Karbongebirge tagesnah ansteht und somit keine die Ausgasung behindernden (gasdichten) Deckschichten vorhanden sind, ist von einer bereits weitgehend erfolgten Entgasung auszugehen. Anders verhält es sich in Gebieten, in denen das Karbongebirge von bindigen und ggf. wassergesättigten Schichten überdeckt ist, die eine Ausgasung behindern. Allerdings wurden durch die bergbaulichen Tätigkeiten selbst (Tagesöffnungen, bergbauliche Hohlräume) sowie durch die damit verbundenen Gebirgsbewegungen in diesen Schichten (Zerrüttung, Auflockerung des Deckgebirges, bergbauliche Überprägung von Störungen und Klüften) weitere Gaswegigkeiten - neben den bereits natürlich vorhandenen (geologische Störungen, Kluftsysteme) - geschaffen, die einen zusätzlichen Gasaustritt an der Tagesoberfläche ermöglichen.
Die gegenwärtige Altbergbau-Situation im Einflussbereich der Wasserhaltungen des Ruhrreviers 4.4. Ausgasungen an der Tagesoberfläche Im Ruhrgebiet und im südlichen Münsterland sind natürliche und später auch bergbaubedingte Methan-Ausgasungen an der Tagesoberfläche mindestens seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts bekannt. Das flözführende Karbongebirge des Ruhrreviers streicht im südlichen Bereich aus und wird dort lediglich von geringmächtigen Lockermassen des Quartärs überdeckt. Nach Norden hin fällt es in größere Tiefen ab und wird etwa ab einer Linie zwischen Mülheim a. d. Ruhr und dem südlichen Dortmund von einem nach Norden hin an Mächtigkeit zunehmenden Deckgebirge überlagert. Generell fallen auch die Schichten des Deckgebirges nach Norden ein. Die Anlage 10 zeigt die Verhältnisse.
Die einzelnen Deckschichten weisen aufgrund bestimmter unterschiedlicher Eigenschaften eine mehr oder weniger abdichtende Wirkung hinsichtlich eines Aufsteigens von Methan aus dem Karbongebirge auf. So ist beispielsweise der das Karbongebirge überlagernde feste Kalkmergelstein klüftig – weist also eine gute Gasdurchlässigkeit auf – während der darüber liegende Emschermergel auch unter bergbaulichen Einwirkungen eine gut abdichtende Wirkung aufrecht erhält. Im deckgebirgsfreien südlichen Ruhrrevier ist überwiegend tages- und oberflächennaher Bergbau umgegangen. Da dort Deckschichten mit abdichtender Wirkung fehlen, konnte die Steinkohlenlagerstätte über lange Zeit weitgehend entgasen. Der tagesnahe Bergbau hat zu einer Auflockerung oder gar Zerrüttung des Gebirges geführt, sodass freiwerdendes Methan relativ schnell zu Tage treten konnte. In Bereichen des tagesnahen Bergbaus sind daher heute kaum Ausgasungen festzustellen. Allerdings kann sich in bisher nicht gefluteten tagesnahen bergbaulichen Hohlräumen - insbesondere, wenn sie mit tieferen Grubenbauen in Verbindung stehen - Methan ansammeln. Im Gegensatz zum Bereich des deckgebirgsfreien tagesnahen Bergbaus ist im Bereich des Südrandes des Deckgebirges und besonders in dortigen Bereichen des oberflächennahen Bergbaus eine Häufung der Ausgasungen zu verzeichnen. Betroffen sind hier vor allem die Städte Bochum und Dortmund (vgl. Anlage 10). Dort streichen Kalkmergelschichten (Cenoman, Turon) aus, deren Klüfte auch mit Methan-Zuströmungen aus weiter entfernten Bereichen im Norden gespeist werden. Der Steinkohlenbergbau - hier zumeist oberflächennah - hatte auch hier für zusätzliche Gaswegigkeiten gesorgt (Auflockerung des Gebirges, Weitung vorhandener Klüfte, Überprägung geogener Gebirgsstörungen). Im Bereich des tiefen Bergbaus ist davon auszugehen, dass das Methan über bergbaulich überprägte geologische Störungen und Kluftsysteme in das Deckgebirge aufsteigt und an der Tagesoberfläche zumeist diffus austritt. Eine konkrete Zuordnung von Bereichen diffuser Ausgasungen zu den Einwirkungsbereichen des tiefen Bergbaus konnte bisher nicht vorgenommen werden. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Ausgasungsverhalten im Bereich verfüllter und die abdichtenden Deckschichten durchteufender Tagesöffnungen des Bergbaus (Schächte) zu widmen. Grundsätzlich muss im Bereich solcher Schächte bis zu einem Abstand von mindestens 20 m vom Schachtmittelpunkt entfernt mit kritischen Methan-Austritten gerechnet werden. In der Anlage 10 sind diese Tagesöffnungen nicht dargestellt. Sie liegen auch außerhalb der in der Anlage gezeigten Hüllkurve um bereits bekannte Ausgasungen. An den im deckgebirgsfreien Bereich liegenden Schächten wurden dagegen lediglich Methan-Anteile von deutlich unterhalb 1 Vol. % beobachtet. Bei der Ansammlung von Methan-Luft-Gemischen in baulichen Anlagen sind Sicherheitsprobleme nicht auszuschließen. Es muss daher ein ungehinderter Abzug des Gases in die freie Atmosphäre bzw. in eine technische Einrichtung zur Verwertung des Methans ermöglicht werden, damit sicherheitsrelevante Konzentrationen innerhalb von Gebäuden nicht auftreten können.
8.4. Erhöhtes Ausgasungsrisiko Bei einer Einstellung der Wasserhaltungen im Ruhrrevier und dem damit verbundenen weitflächigen Grubenwasseranstieg muss grundsätzlich auch mit einer Verschärfung der in Kapitel 4.4 dargestellten Ausgasungsproblematik an der Tagesoberfläche gerechnet werden. Das im Steinkohlengebirge vorhandene und bei der Gewinnung und über offene Grubenbaue freiwerdende Methangas wird in den betriebenen Bergwerken aus Gründen des Explosionsschutzes durch Entgasungseinrichtungen oder Ventilatoren (sog. „Grubenlüfter“) abgesaugt und zumeist einer energetischen Verwertung zugeführt bzw. abgeführt oder im Rahmen der normalen Wetterführung konzentriert über die Schächte in die Atmosphäre abgegeben. Nach Einstellung des Bergwerksbetriebes sammelt sich das freie Methangas weiterhin in den offenen Grubenbauen, wird aber - abgesehen von Maßnahmen zur Grubengasgewinnung - nicht mehr konzentriert abgeführt, sondern gelangt diffus über den Weg des geringsten aerodynamischen Widerstandes (z. B. über verlassene Schächte, bergbaubedingte Zerrüttungs- und Auflockerungszonen, geologische Störungen und Klüfte) zur Tagesoberfläche. Die Schließung eines Bergwerks allein führt damit schon zu einer potenziellen Erhöhung der diffusen Ausgasungen an der Tagesoberfläche. Steigt der Grubenwasserspiegel in stillgelegten Bergwerken nach Einstellung der Wasserhaltungen an, wird das Gas aus den bergbaulichen Hohlräumen heraus in Richtung der Tagesoberfläche gedrückt. Dies bedeutet, dass zumindest in der Phase des gesamten Grubenwasseranstiegs mit einer ganz erheblichen Zunahme von Gasaustritten an der Tagesoberfläche gerechnet werden muss. Angesichts der dichten Siedlungsstruktur im Ruhrgebiet kann sich damit auch das in Kapitel 4.4 beschriebene Sicherheitsrisiko durch Ansammlung explosibler Methan-Luft-Gemische in Gebäuden, der Kanalisation usw. in ganz erheblichem Maße erhöhen. Eine konkrete Abgrenzung derjenigen Bereiche, innerhalb derer sich im Zuge des Grubenwasseranstiegs das Ausgasungsrisiko erhöhen wird, ist auf dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich. Die Frage, ob auch nach einem mehr oder weniger vollständigen Anstieg des Grubenwassers mit erhöhten Methanausgasungen an der Tagesoberfläche gerechnet werden muss, ist in der Fachwelt umstritten. Vorwiegend physikalische Betrachtungsweisen führen zu dem Ergebnis, dass der Wasserdruck in dem nunmehr wassergesättigten Gebirge ausreichend ist, um einem weiteren Freisetzen von Methangas aus dem Steinkohlengebirge entgegen zu wirken. Vorwiegend chemische Betrachtungsweisen ergeben, dass das warme, hoch salinare und damit reaktive Grubenwasser geeignet ist, aus der Kohlenlagerstätte dauerhaft bakteriologisches Methangas freizusetzen.
9.1. Weiterbetrieb der Wasserhaltungen auf unbestimmte Zeit Diese Variante geht davon aus, dass die bestehenden Wasserhaltungen des Ruhrreviers auch in Zukunft ohne Einschränkung weiter betrieben werden. Die im Kapitel 8 dargestellten schwerwiegenden Gefährdungen (Hebungen und unkontrollierter Austritt von Grubenwässern an der Tagesoberfläche, Beeinträchtigungen der Grund- und Fließgewässer, verstärkte diffuse Ausgasung von Methan), die bei einem unkontrollierten Grubenwasseranstieg zusätzlich eintreten würden, wären nicht zu befürchten.“
Akute Bedrohungen durch freiwerdendes Methangas Zu akuten Bedrohungen ist es schon im Westen von Dortmund und in Teilen von Bochum gekommen. Hier muss das Gas lokal abgesaugt werden, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Ein erschreckendes Beispiel war in Do-Marten die Gasabsaugung Wischlinger Weg/Am roten Haus. Hier wurden die Absaugrohre über die Gehwege geführt. Zum Teil wurde das Gas über Protego-Hauben, die in den Gärten stehen, abgeleitet. Später errichtete man ein Kraftwerk. Durch eine Veränderung des Grundwasserspiegels konnte nach einiger Zeit kein Gas mehr gefördert werden. Das Kraftwerk wurde abgebaut.
Ein weiteres Kraftwerk befindet sich an der Dorstfelder Allee in Dortmund-Dorstfeld.
Ein Vorfall ereignete sich am 09.07.01 in Duisburg-Marxloh. Hier wurde bei einer Untersuchung eine 45 %-Methangaskonzentration in einem Garten festgestellt. Eine weggeworfene Zigarette hätte den Garten in Brand gesetzt. In einem Gartenhäuschen war die Konzentration auf 3 % angestiegen, also weit über dem zulässigen Grenzwert. Als Ursache wird die Undichtigkeit des Betondeckels eines Spülschachtes einer vor über 60 Jahren stillgelegten Zeche vermutet. (WAZ v. 10.07.01, WDR Aktuelle Stunde und NRW am Abend v. 09.07.01). Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Bo-Langendreer. Dort wurde 1988 der Bau eines Mietshauses baurechtlich genehmigt, ohne Prüfung einer möglichen Gefahrenlage durch die untere Bauaufsicht. 1978 wurde in der Fachzeitschrift Bergbau auf die Methangasproblematik hingewiesen. 1989 wurde das Haus gebaut und 1991 eine Methangaskonzentration von 4-5 % im Keller festgestellt. Die Ursache war nicht alleine das Grubenfeld der 1964 stillgelegten Zeche Bruchstraße. Das Gas kommt wahrscheinlich von weither und sammelt sich in Langendreer.
Methangasaustritte nach den letzten Zechenschließungen in Dortmund Die Broschüre Umweltsituation in Dortmund 1997/98 sagt aus, dass sich nach Schließung der letzten Zeche 1987 (Minister Stein) die freien Methangasaustritte an ungewöhnlichen Stellen gemehrt haben, z.B. in einem Luftschutzstollensystem, in Grundwassermessstellen oder auf ackerbaulichen Nutzflächen. Viele Methangasvorkommen sind anhand von Wachstumsschäden bei Getreide und Pflanzen festgestellt worden, da Methan im Boden den Sauerstoff verdrängt. Kommt es auf unversiegelten Flächen an die Oberfläche, vermischt es sich mit der Atmosphärenluft. Durch Flächenversiegelung, insbesondere durch Bebauung, kann die Ansammlung des Grubengases begünstigt werden. Risse oder andere Undichtigkeiten im Fundament oder Mauerwerk können zu einem Übertritt des Gases in Wohn- und Arbeitsräume führen. Es ergeben sich mögliche Gefährdungen durch Sauerstoffmangel oder durch die Eigenschaften des CH4, in bestimmten Konzentrationsbereichen zu brennen und zu explodieren.
Baugebiet Steinsweg und Wandweg - Methangas bei Alt- und Neubauten Das Baugebiet Steinsweg gehört zu der Methangasstufe 2 – Ausgasung hinreichend wahrscheinlich, das Baugebiet Wandweg zur Stufe 3 - Austritte sehr wahrscheinlich. Bei der Agenda-Veranstaltung am 23.06.01, bei der auf die Methangasproblematik im Bereich des Lü 148 hingewiesen wurde, erwiderte der Leiter des Umweltamtes Herr Dr. Grote, dass südlich des HBF fast überall mit Methangas zu rechnen sei. Diese Vorkommen sind aber nicht weiter problematisch, außer dass sie klimaschädlich sind. Es wurde nicht widerlegt, dass hier mit Dränagen gebaut werden muss. Unsere Bedenken richten sich nicht auf die Neubauten aus, denn hier können bzw. müssen Vorkehrungen der Gefahrenabwehr getroffen werden und jeder Eigentümer muss selbst wissen, welche Risiken, Belastungen und Kosten er tragen will. Unsere Sorge gilt dem Altbestand entlang der zukünftigen Baugebiete; aber auch dem gesamten Ort. Hier handelt es sich zum Teil um Gebäude, die 100 Jahre und älter sind. Wie sich eine Versiegelung der methangasbelasteten Flächen auf diese Gebäude auswirkt, konnten uns auch die zuständigen Behörden nicht sagen, da die Erfahrung mit Methangas zu gering ist. Also müssen wir von einer möglichen Gefährdung dieser Gebäude ausgehen und sind nicht gewillt, dieses einfach hinzunehmen. Jede weitere Versiegelung der ohnehin knappen Freiflächen in Oespel kann einen weiteren Anstieg von konzentrierten Methangasaustritten bedeuten. Der Bericht der Stadt Dortmund sagt weiter: “Es muss davon ausgegangen werden, dass die Fälle von Gasaustritten in den kommenden Jahren zunehmen. Die Bewetterung und die Wasserhaltung der Grubengebäude werden nach und nach eingestellt, so dass Methangasvorkommen durch den Grundwasseranstieg an die Geländeoberfläche verdrängt werden können. Vor diesem Hintergrund stellt ein Methangaskataster einen wichtigen Baustein zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse dar.“ Abschließend müssen wir wieder feststellen, dass die guten Vorsätze vorhanden sind, aber im Ernstfall außer Acht gelassen werden. Freiflächen, von denen man weiß, dass sie methangasbelastet sind, als Wohnbauflächen auszuweisen und somit noch den Altbestand zu gefährden, halten wir für äußerst bedenklich. Die Stadt Dortmund hatte uns darüber informiert, dass bei sämtlichen Neubaumaßnahmen in den Bereichen Steinsweg und Wandweg vorsorgliche Sicherungsmaßnahmen zur Anwendung kommen, um die Häuser vor Methangas-Eintritt zu schützen. Diese Maßnahmen sind in den Bereichen der Gasaustrittszone 3 verpflichtend; einer Zone nämlich, in der Gasaustritte sehr wahrscheinlich sind. Herr Dr. Benner von der Deutschen Montantechnologie in Essen, der auf einer öffentlichen Veranstaltung unserer BI am 14.11.01 zu diesem Thema referiert hatte, bestätigte diese Aussagen. Entscheidend ist, dass das Oespeler Gebiet zu einem Bereich sehr hoher Gasaustritte innerhalb des Ruhrgebiets zählt. Eine Gasaustrittskarte nach Prof. Hollmann würde dies belegen. Möglicherweise müssten einige Gebiete nachgemessen werden, die aus Zeitgründen damals nicht umfangreich erfasst wurden. Durch zusätzliche Bebauung kann der Grundwasserspiegel steigen. Wie wird sich das Methangas verhalten? Kann aus einer Zone 2, eine Zone 3 werden? Da der Lü 148n im Gebiet der Zone 2 liegt und somit die Gasflächendränagen nur empfohlen werden, muss im Falle einer Bebauung damit gerechnet werden, dass viele Eigentümer, bei den heutigen hohen Bau- und Grundstückspreisen, auf eine Dränage verzichten. Somit wäre die Gefahr der Verdrängung gegeben. Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 23.09.09 wurde durch Herrn Kampert nochmals gesagt, dass für die Neubauten eine Gasdränage empfohlen wird. Der Altbestand ist aber nicht gefährdet, da es genug freie Fläche gibt, auf denen das Gas entweichen kann. Hier besteht doch wohl ein erheblicher Widerspruch. Wenn die Fläche groß genug wäre dürfte den Neubauten demnach auch nichts passieren, folglich würden sie auch keine Dränage benötigen. Interessanterweise hatte Herr Dr. Benner bei unserer Bürgerversammlung im Nov. 2001 von so großen Methangasvorkommen in diesem Bereich gesprochen, dass man die Siedlung damit beheizen könnte. Diese Aussage wurde auch schon von anderer Stelle getätigt. Zone 2 - Methangasvorkommen so groß, dass damit geheizt werden kann. Hier ist doch ein Widerspruch.
Informationssymposium des Umweltamts Dortmund und der VFA Bezirksgruppe Dortmund – Bochum am 25.11.2002 in der DASA - Deutsche Arbeitsschutzausstellung - Methangas im Baugrund: Gefährdungspotential und Handlungsempfehlungen: „…Seit einigen Jahren zeigen sich in Gebieten mit geologischen Verwerfungen, schwerpunktmäßig im Bereich des östlichen Ruhrgebiets Folgen des Bergbaus und Folgen geologischer Verwerfungen, die für Architekten und Bauherren eine neue Herausforderung bergen: Durch Klüftigkeiten im Gefüge des Untergrunds sowie durch bergbauliche Abbauvorgänge gefördert, treten seit einigen Jahren Ausgasungen aus dem Baugrund auf, die bei der Gründung von Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen…. …Grundsätzlich ist festzustellen, dass für Gefahren aus verlassenen Bergbauen die entsprechenden Bergbehörden zuständig sind; das Amt für öffentliche Ordnung befasst sich mit Gefahren eben für diese öffentliche Ordnung; für die Gefährdungsabschätzung im Bereich der Bauleitplanung sind die Stadtplanungsämter zuständig, für die Gefährdungsabschätzungen im Bezug auf einzelne Baumaßnahmen wiederum die Bauordnungsämter unter Anwendung des § 16 der BauONRW. Eine genaue Zuständigkeitshierarchie wird im Runderlass des MSWKS und des MUNLV von 1992, zuletzt geändert mit Entwurf aus 2002 geregelt. Weitere Hinweise finden sich in § 9 Abs. 1 Nr. 24 des Baugesetzbuches…. …Abschließende Klärung erhielt die geschilderte Problematik durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aus dem September 2000, das nach der bereits oben erwähnten Explosion in einem Bochumer Wohnhaus feststellte, das „ …der Baugenehmigenden Stelle die Verursachung der Gefahr zuzurechnen ist, wenn derartige Probleme bekannt sind…. …Bei größeren Baumaßnahmen, bei der Ausführung von Wärmepumpen oder Bohrpfählen ist eine Tiefendrainage sinnvoll….“
Beobachtungen im Baugebiet Steinsweg Sehr interessant in diesem Zusammenhang die Begründung zum B-Plan Lü 123 – Ortskern Oespel, der sich in der Methangasstufe 2 u. 3 befindet: "Die Einrichtung von Grundwasserbrunnen, Wärmepumpenanlagen etc. ist wegen der tief greifenden Bodenaufschlüsse und der möglichen Schaffung von Gaswegsamkeiten im gesamten Plangebiet grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen sind mit dem Umweltamt bzw. den Bergbehörden abzustimmen."
Nach unseren Beobachtungen wurden im Bauträgerbereich des Lü 148n - Steinsweg zweimal nach Erdwärme gebohrt. Lt. dem Umwelt - Herrn Halfmann - darf man in der Methangasstufe 2 nach Erdwärme bohren. Die Firmen wissen normalerweise, dass sie die Bohrung während des Bohrvorganges abdichten müssen. Die Erdwärmeheizung ist keine Gefahr, da es sich um einen geschlossenen Kreislauf handelt. Voraussetzung ist allerdings, dass alles gewissenhaft abgedichtet wird. Durch Grundwasserbrunnnen allerdings wird eine Gaswegsamkeit hergestellt. „…Auf die Problematik der Ansammlung von Radon oder anderer Gas und deren jahreszeitliche Zirkulationsmechanismen insbesondere in Bebauungsgebieten sei an dieser Stelle hingewiesen….“ (Ingenieurbüro Dr. G. Meier)
Beim Bau des Mulden-Rohr-Rigolensystems östl. des Altbestandes roch es nach faulen Eiern. Am 12.08.2005 trat ein Geruch nach faulen Eiern bei der Modellierung der 1. Mulde westl. des Salinger Weges auf. Nach einem Starregen am 23.10.2005 trat ein Geruch nach faulen Eiern südl. des Harzweges im Bereich der Mulde auf. Weiterhin bestätigen uns die Bauarbeiter, dass sie ab und an Gasgeruch wahrgenommen haben. Mit größter Wahrscheinlichkeit kam es zu einer Ausströmung von Methan mit hochgiftigem Schwefelwasserstoff.
Nach dem Unwetter im Juli 2008 wurde in einer der großen Regenmulden des geplanten Baugebietes Lü 148n - Steinsweg südlich des Bauträgerbereiches beobachtet, dass Bläschen an die Oberfläche stiegen, an verschiedenen Stellen, mal mehr mal weniger stark. Hierbei kann es sich möglicherweise um Methanausgasungen handeln. Diese unkontrollierten Ausgasungen sind luftdruckabhängig und beim Wechsel von Hochdruck- zur Tiefdruckwetterlage steigt auch der Methangasaustritt.
Beobachtungen im Baugebiet Wandweg
Neubau mit Protego-Haube in der Zone 3, neben dem Baugebiet Wandweg
Warnschild bei den Bohrungen nach bergbaulichen Hohlräumen im Baugebiet Wandweg
Da wir nicht davon überzeugt sind, dass die Methangasvorkommen in Oespel ungefährlich sind, haben einige angrenzende Eigentümer der Baugebiete Lü 123 und Lü 148n eine Methangasmessung in ihren Kellerräumen beim Fresenius Institut in Auftrag gegeben. Somit haben sie, falls nach einer Bebauung in ihren Häusern Methangas auftreten sollte, der Beweissicherungspflicht genüge getan. Im Falle des Auftretens von Methangas oder Schäden am Eigentum und Personen werden sie die Stadt Dortmund dafür regresspflichtig machen.
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