Pro Oespeler Lebensraum e.V.
 Vereinszweck / Ziele
 Mitglied werden?
 Erfolge und Niederlagen
 Kontakt
 Ansprechpartner / Impressum
 Aktuelles
 Neuigkeiten
 Kommentar
 Veranstaltungen in Oespel 
 Oespel
 Ort
 Karte Oespel 
 Straßenverzeichnis,  -datenbank,          -reinigung, -reinigungsgebühren
 Bildergalerien  
 Dorney
 Kindergarten / Schule / Jugend
 Mobilfunk Oespel 
 Zentralomnibusbahnhof Oespel
 Karte Verkehrszählung
 Verkehrssituation
 Bebauungspläne Oespel
 Flächenverbrauch in u. um Oespel
 Lü 123 - Ortskern Oespel
 Lü 123 - Baugebiet Wandweg
 Lü 148 - Steinsweg
 Lü 148 n - Steinsweg
 Lü 148 - Archäologische Grabungen
 Lü 148 - Lärmberechnungen
 Lü 148 u. Oespel - Luftuntersuchung
 Lü 174 - TechnoPark-Erweiterung
 Lü 176 - Borussiastr. (Hellweg-Baum.)
 ehem. Bergbau / Auswirkungen
 Methan - Karte, Entstehung
 Umweltbelastungen
 Gesundheitsrisiko Hochspannung
 Gesundheitsrisiko Kfz-Abgase
 Gesundheitsrisiko Verkehrslärm
 Flächennutzungsplan Dortmund
 FNP Dortmund neu: Verfahrensablauf
 FNP neu: für den Bereich Oespel
 FNP 1985: für den Bereich Oespel
 Bevölkerungsentwicklung Dortmund
 Aktionen
 bisherige Arbeit
 Bürgerversammlungen
 Flugblätter
 Schriftverkehr
 Stadt Dortmund
 Resonanz
 Presse 
 Leserbriefe
 Bezirksvertretung Lütgendortmund
 Bezirksvertreter / Ratsvertreter
 Sitzungstermine / Vorlagen Oespel
 Wahlen
 Kommunalwahl 2004
 Kommunalwahl 2009
 Landtagswahl 2005
 Links
 Links
 Ein Service von web.de
 Feiertage
 Ferientermine
 Klimatabellen
 Reisewetter
 Routenplaner
 Verkehrsinfos
 Auskunft
 Auskunft - Deutsche Bahn
 Fahrplanauskunft - VRR

 

 

 

  Lü 148 n - Steinsweg - Der Bebauungsplan ist unwirksam!

Bei dem Bebauungsplan Lü 148 n Steinsweg handelt es sich um die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg, der vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 22.03.2007 für unwirksam erklärt wurde.

Das geplante Baugebiet Lü 148 - Steinsweg gehört zum Sondervermögen der Stadt Dortmund. Die Flächeneinlage des Baugebietes ins Sondervermögen erfolgte mit Beschluss des Rates vom August 1999. Wie man der Presse entnehmen konnte, muss die Stadt Dortmund die Flächen des Sondervermögens vermarkten, um den Haushalt auszugleichen. 

Das Gebiet Steinsweg liegt zwischen A 45, Steinsweg, Ewald-Görshop-Str. und Universitätsstr. mit einem immensen Gesamtverkehrsaufkommen von 118760 Fahrzeugen täglich!

Es dürfte eines der umstrittensten Baugebiete der letzten Jahre in Dortmund sein. Das Plangebiet ist durch verschiedene Faktoren hoch belastet. Durch die geplanten 150 Wohneinheiten wird die schon heute sehr hohe Belastung Oespels noch zunehmen. Hohes Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Autobahnen und den Durchgangsstraßen Steinsweg und Ewald-Görshop-Straße, zunehmende Freiflächenversieglung durch  TechnoPark und Indupark und die damit verbundene klimatische Veränderungen haben die Lebenssituation der Oespeler Bürger in den letzten Jahren immer mehr verschlechtert.           

 

Bekanntgabe in den Dortmunder Bekanntmachungen vom:
26.10.2007

Bauleitplanung - Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg - Aufstellung des Bebauungsplanes

04.09.2009 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 n – Steinsweg,
hier: Einwohnerversammlung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 22.09.09
04.09.2009 Bebauungsplan Lü 148 n – Steinsweg
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegung der Planungsunterlagen
12.10.2012 Bauleitplanung - Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg,                                                                             hier: Erweiterung des Planbereiches, Beteiligung der Öffentlichkeit
14.12.2012 Teilendausbau Westerwaldweg, Gewerk: Straßenbauarbeiten    
21.12.2012 Widmung Westerwaldweg
02.08.2013 Erweiterung des Planbereichs und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
25.04.2014 Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes

 

 

Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen
Abweichung zwischen Regionalplan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Weitere Baumaßnahmen in der Umgebung
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Scopingbeteiligung - Stellungnahme der Naturschutzverbände Methan
Und wieder trat ein Jahrhundertereignis ein! - Die extremen Wetterereignisse häufen sich!  Bergbau - Hohlräume, Verfüllung
Und plötzlich tat sich die Straße auf Probleme der Regenwasserversickerung
Errichtung des Kinderspielplatzes im geplanten Baugebiet Steinsweg Die Politik und der Lü 148 n - Steinsweg
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange -  Stellungnahme der Naturschutzverbände Das Baugebiet Steinsweg im Sondervermögen der Stadt Dortmund 
Verwaltungsvorlage und Begründung zum B-Plan Welche Kosten entstanden bisher durch das Baugebiet Steinsweg und wie werden sie gedeckt?
Verkehr - Lärm, Schadstoffe Bisher erstellte Gutachten zum Lü 148 - Steinsweg
Umgebungslärmkarten Straßenverkehr 24h u. nachts - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW Zusätzlich erstellte Gutachten zum Lü 148 n - Steinsweg
Was kostet der Lärmschutz für das Baugebiet? Das Baugebiet Steinsweg rechnet sich schon lange nicht mehr
Hochspannung  
Mobilfunkstandorte im Umkreis  

 

 
Bildergalerien

 

Bohrungen nach bergbaulichen Hohlräumen und Sanierung

 

Regenversickerung

 

Teilrodung der Aufforstungsfläche für das Baugebiet Lü 148 - Steinsweg

                             

 Bau des Mulden-Rohr-Rigolen-Systems

 

<<Zurück zur Übersicht

 

 

Bekanntgabe in den Dortmunder Bekanntmachungen

Bekanntmachungen vom 26.10.07:

"Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148 n – Steinsweg
hier: Aufstellung des Bebauungsplanes

Planbereich:
Der Geltungsbereich wird begrenzt von:
– der Westseite der Ewald-Görshop-Straße im Westen,
– der Südseite der Straße Steinsweg im Norden,
– der Westseite der A 45 – Sauerlandlinie – im Osten sowie die Westseite des Grundstückes Steinsweg 75,
– einer Linie 30 m bis 60 m parallel südlich des Eifelweges im Süden


in Dortmund-Oespel (siehe auch Übersichtsplan).
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 05.09.2007 beschlossen, den Bebauungsplan
Lü 148 n neu aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666; SGV. NRW. 2023).
Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Dortmund, den 18.10.2007


Dr. L a n g e m e y e r
Oberbürgermeister"

<<Zurück zur Übersicht

 

Dortmunder Bekanntmachungen vom 04.09.09:

 

"Stadtplanung in Dortmund Stadtbezirk Dortmund-Lütgendortmund
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 n – Steinsweg,
hier: Einwohnerversammlung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 05.09.2007 beschlossen, den Bebauungsplan
Lü 148n –Steinsweg- neu aufzustellen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan Lü 148 im Rahmen einer Normenkontrollklage am 16.12.2005 für unwirksam erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22.03.2007 die Revision der Stadt Dortmund gegen
das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zurückgewiesen. Es hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil mögliche
aktive Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der geplanten Neubausiedlung nicht ausreichend
untersucht wurden und somit nicht mit in die Abwägung eingestellt werden konnten.
Grundsätzlich soll die bisherige Planungskonzeption der Neubausiedlung weiterverfolgt werden, um im Stadtbezirk Lütgendortmund
ein attraktives Angebot für Einfamilienhäuser zu schaffen. Damit soll die bereits erfolgreiche Strategie, u.a. durch die Entwicklung von neuen Wohngebieten die Einwohnerzahl in Dortmund zu stabilisieren, fortgeführt werden. Es soll Planungsrecht für ca. 150 Einfamilienhäuser geschaffen werden.


Für Dienstag, den 22.09.2009, 19.00 Uhr, lädt die Bezirksvertretung ein zu einer E I N W O H N E R V E R S A M M L U N G Veranstaltungsort: AWO Begegnungsstätte, Kleybredde 32, 44149 Dortmund.

Dortmund, den 31.08.09
Heiko B r a n k a m p
Bezirksbürgermeister"

<<Zurück zur Übersicht

 

Dortmunder Bekanntmachungen vom 04.09.09:

 

"Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 05.09.2007 beschlossen, den Bebauungsplan
Lü 148n – Steinsweg - neu aufzustellen.
Planungsziele: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan Lü 148 im Rahmen einer Normenkontrollklage am 16.12.2005 für unwirksam erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22.03.2007 die Revision der Stadt Dortmund gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zurückgewiesen. Es hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil mögliche aktive Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der geplanten Neubausiedlung nicht ausreichend untersucht wurden und somit nicht mit in die Abwägung eingestellt werden konnten.
Grundsätzlich soll die bisherige Planungskonzeption der Neubausiedlung weiterverfolgt werden, um im Stadtbezirk Lütgendortmund
ein attraktives Angebot für Einfamilienhäuser zu schaffen. Damit soll die bereits erfolgreiche Strategie, u.a. durch die Entwicklung von neuen Wohngebieten die Einwohnerzahl in Dortmund zu stabilisieren, fortgeführt werden. Es soll Planungsrecht für ca. 150 Einfamilienhäuser geschaffen werden.


Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planungsunterlagen vom 14.09.2009 bis 25.09.2009 einschließlich
im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Dienstleistungszentrum Planen und Bauen (Verwaltungsgebäude
Burgwall 14, Erdgeschoss, Zimmer 2) zur Einsicht zu folgenden Zeiten öffentlich aus:


montags bis mittwochs 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr,
donnerstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr,
freitags 8.00–12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).


Zur Auskunft stehen im Dienstleistungszentrum Mitarbeiter/ innen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zur Verfügung.
Darüber hinaus ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Zimmer 323 oder 308, zu äußern. Überdies besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und Erörterung
fernmündlich unter den Rufnummern 50-2 37 75 und 50-2 26 83 zu vereinbaren.


Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, die Planungsunterlagen in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund,
Limbecker Straße 31, 44388 Dortmund einzusehen.


Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen:
montags und dienstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr
mittwochs und freitags 8.00–12.00 Uhr
donnerstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00 –17.00 Uhr
(außer an Feiertagen).


Weiterhin können die Planungsunterlagen im Internet unter www.stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden.
Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.


Nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl.
III FNA 213-1) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Bei der öffentlichen Auslegung des konkreten Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB zu einem späteren Zeitpunkt können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.

Dortmund, den 21.08.2009
Dr. L a n g e m e y e

Oberbürgermeister"

 

Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 41 vom 12.10.2012

 

 

 

 

Planbereich:
Das Planungsgebiet wurde nach Süden erweitert, um hier ausreichend Platz für die Festsetzung der Lärmschutzwälle zu schaffen. Die Erweiterung umfasst einen 5 m breiten Streifen zwischen Ewald-Görshop-Straße und dem Salinger Weg sowie einen 20 m breiten Streifen zwischen dem Salinger Weg und der 380 kV Hochspannungsleitung.
Der Geltungsbereich wird begrenzt von:
Der Westseite der Ewald-Görshop-Straße im Westen, der Südseite der Straße Steinsweg im Norden, im Osten von der Westseite der A 45 – Sauerlandlinie –sowie der Westseite des Grundstückes Steinsweg 75 und im Süden von einer Linie ca. 50 m parallel südlich des Eifelweges (siehe Übersichtsplan). Planexterne Ausgleichsflächen:
Der Planbereich umfasst außerdem die in das Verfahren eingestellten planexternen Waldersatzflächen in Dortmund- Persebeck. Sie liegen an der BAB A 44 und umfassen Teile des Flurstückes 311, Gemarkung Persebeck, Flur 1. Außerdem umfasst der Geltungsbereich zwei planexterne Ausgleichsflächen in der Gemarkung Persebeck, Flur 1, Flurstück 303 und in der Gemarkung Salingen, Flur 2 einen Teil des Flurstücks 30 (siehe Übersichtsplan Ausgleichsflächen).

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.09.2012 beschlossen, den Planbereich des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg - um ca. 3.500 qm nach Süden und um die planexternen Ausgleichsflächen in Dortmund-Persebeck/Salingen zu erweitern.

 

Des Weiteren hat er beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg - und die Begründung vom 11.07.2012
öffentlich auszulegen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

 

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)).

 

Planungsinhalt:
Der Bebauungsplan Lü 148 wurde im Rahmen einer Normenkontrollklage für unwirksam erklärt.

Er wurde in seinen wesentlichen Grundzügen vom Gericht zwar bestätigt, jedoch für unwirksam erklärt, weil mögliche aktive Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der geplanten Neubausiedlung nicht ausreichend abgewogen wurden.
Auf der Grundlage des vom 30.01.2004 bis zum 22.03.2007 rechtskräftigen Bebauungsplanes Lü 148 wurde das Neubaugebiet
bereits voll erschlossen. Alle Baustraßen mit Schmutzwasserkanälen sind fertig gestellt, ebenso die Mulden-Rigolensysteme
zur Bewirtschaftung der Niederschläge.

Grundsätzlich soll die bisherige Planung der Neubausiedlung an dem Standort Steinsweg weiterverfolgt werden, um im Stadtbezirk Lütgendortmund ein attraktives Angebot für ca. 140 Einfamilienhäuser zu schaffen.
Der städtebauliche Entwurf sieht fast ausschließlich Eigenheime als Einzel- und Doppelhäuser vor.
Das Baugebiet wird im Wesentlichen durch Stichstraßen von der Ewald-Görshop-Straße aus erschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg - und die Begründung vom 11.07.2012 liegen für den Zeitraum vom 22.10.2012 bis 22.11.2012 einschließlich während der Dienststunden beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Verwaltungsgebäude Burgwall 14, im Flur der 3. Etage neben Zimmer 321 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
• Ergänzende verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des zukünftigen Wohngebietes, Schlussbericht, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Brilon, Bondzio, Weiser, Bochum, Juni 2003
• Gutachten zur Bestimmung der Infiltrationsfähigkeit der Böden für den Bebauungsplan „Ewald-Görshop-Straße/Steinsweg“ in Dortmund-Oespel, Ingenieurbüro M. Kaiser,Dortmund, 30.10.2000
• Gutachterliche Stellungnahme (Sichtung und Auswertung der vorliegenden Gutachten/Unterlagen zur Beurteilung der geohydrologischen Verhältnisse im Bebauungsplan-Gebiet Lü 148 – Steinsweg – unter besonderer Berücksichtigung des geplanten Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes mit  Empfehlung für weitere Maßnahmen / Untersuchungen), Ingenieurgesellschaft für Umwelttechnik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Koster & Kremke, Kamen, 16.10.2002
• Entwässerungsplanung, Erläuterungsbericht „Entwurfsplanung“, Beratende Ingenieure für Leitungsbau, Leitungsinstandhaltung
und Umwelttechnik, Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Bochum, März 2003
• Gutachten zu Bodenuntersuchungen „Halde Hummelbank“, JT &S Beratung und Umwelttechnik GmbH, Dortmund, Oktober
2003
• Gutachten zur Überwachung und Bewertung der bergbaulichen Sicherungsmaßnahme, Grundbaulabor Bochum GmbH, Bochum Januar 2005
• Schattenwurfgutachten, SOLvent GmbH, Kamen, März 2010
• Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Lü 148n, Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Münster, Nov. 2011
• Überprüfung der Entwässerungsplanung, Erläuterungsbericht,S & P Consult GmbH, Bochum, März 2012

 

Auslegungszeiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes:
montags bis mittwochs 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
                 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).

 

Zur Auskunftserteilung bzw. zur Erörterung stehen im Verwaltungsgebäude Burgwall 14, in der 3. Etage Mitarbeiter/innen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Überdies besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und Erörterung fernmündlich unter den Rufnummern 50-2 26 83 oder 50-2 37 75 zu vereinbaren.

Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplanes Lü 148n und die Begründung in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Limbecker Straße 31, 44388 Dortmund im vorgenannten Auslegungszeitraum einzusehen. Die Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen sind unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, die konkreten Öffnungszeiten telefonisch unter 50-0 oder im Internet unter www.dortmund.de abzufragen.
Zusätzlich können die Planungsunterlagen im Internet auf der Seite des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes unter www. stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt Dortmund (zweckmäßigerweise
beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können und bei der Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs.
2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Dortmund, den 05.10.2012


Ullrich Sierau
Oberbürgermeister"

 

 

 

Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2012

 

"Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

 

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Baumaßnahme nach beschränkter Ausschreibung zu vergeben.

Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 19, Abs.5                                                                                                             

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Abt. 19/3, Königswall 14, 44137 Dortmund, Tel.: 0231/50 -25969, Fax.:0231/50 - 29458, E-Mail: hreeck@stadtdo.de                                                                                                        

Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme: Teilendausbau Westerwaldweg, Gewerk: Straßenbauarbeiten  

in Dortmund-Oespel      

Art und voraussichtlicher Umfang der Arbeiten: Straßenbauarbeiten voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Baubeginn: Februar 2013, Bauende: Mitte April.                                                  

Die Stadt Dortmund kommt mit dieser Bekanntmachung ihrer Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A nach. Da es sich um eine beschränkte Ausschreibung handelt, wurde der Bieterkreis bereits im Vorhinein festgelegt. Die Erweiterung des Bieterkreises ist nicht vorgesehen. Anfragen bzw. Bewerbungen von zusätzlichen Bietern können daher nur bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes auf die Versendung einer Eingangsbestätigung auf Ihre Anfrage bzw. Bewerbung verzichtet wird.

 

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister"

 

 

 

 

Dortmunder Bekanntmachungen Nr.51/52 vom 21.12.2012

 

"Widmung von Straßen in Dortmund-Oespel

 

Aufgrund des § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung vom 05.04.2011 der Stadt Dortmund in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.10.2011 hat die Bezirksvertretung Dortmund-Lütgendortmund in ihrer Sitzung am 11.12.2012 nachstehende Allgemeinverfügung beschlossen: Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung wird der Westerwaldweg gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs als Gemeindestraße gewidmet.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 45879 Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigte versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

 

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende Allgemeinverfügung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung

von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Allgemeinverfügung nach Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) diese Allgemeinverfügung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Oberbürgermeister hat den Beschluss der Bezirksvertretung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Dortmund vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Hinweis:

Die Begründung und ein Plan, aus dem die Lage der betreffenden Verkehrsfläche ersichtlich ist, kann beim Tiefbauamt der Stadt

Dortmund, Königswall 14, Zi. 101, während der Verkehrsstunden, montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Dortmund, 17.12.2012

 

Ullrich S i e r a u

Oberbürgermeister"

 

 

 

Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 31 vom 02.08.13

 

 

 

 

 

 

Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 17 vom 25.04.14

 

"Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg – hier: Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes


Planbereich:
Der Geltungsbereich wird begrenzt von:
• der Westseite der Ewald-Görshop-Straße im Westen,
• der Südseite der Straße Steinsweg im Norden,
• der Westseite der A 45 – Sauerlandlinie – im Osten sowie die Westseite des Grundstückes Steinsweg 75,
• einer Linie ca. 50 m parallel südlich des Eifelweges im Süden.


Die genaue Abgrenzung kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Zum Geltungsbereich gehören zudem planexterne Ausgleichs und Waldersatzflächen. Sie liegen zum einen in Dortmund-
Persebeck an der BAB A 44 und umfassen Teile des Flurstückes 311, Gemarkung Persebeck, Flur 1. Zum anderen umfassen sie in der Gemarkung Persebeck, Flur 1, das Flurstück 303 und in der Gemarkung Salingen, Flur 2, einen Teil des Flurstücks 30.


Die genaue Abgrenzung kann dem ebenfalls beigefügten Übersichtsplan entnommen werden. (Ziffer 1 der Beschlussvorlage)
 

Planungsinhalt:
Der Bebauungsplan Lü 148 wurde im Rahmen einer Normenkontrollklage
für unwirksam erklärt.
Er wurde in seinen wesentlichen Grundzügen vom Gericht zwar bestätigt, jedoch für unwirksam erklärt, weil mögliche aktive
Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der geplanten Neubausiedlung nicht ausreichend
abgewogen wurden.


Auf der Grundlage des vom 30.01.2004 bis zum 22.03.2007 rechtskräftigen Bebauungsplanes Lü 148 wurde das Neubaugebiet
bereits voll erschlossen. Alle Baustraßen mit Schmutzwasserkanälen sind fertig gestellt, ebenso die Mulden-Rigolensysteme
zur Bewirtschaftung der Niederschläge.


Grundsätzlich soll die bisherige Planung der Neubausiedlung an dem Standort Steinsweg weiterverfolgt werden, um im
Stadtbezirk Lütgendortmund ein attraktives Angebot für ca. 150 Wohneinheiten zu schaffen.


Der städtebauliche Entwurf sieht fast ausschließlich Eigenheime als Einzel- und Doppelhäuser vor.
 

Das Baugebiet wird im Wesentlichen durch Stichstraßen von der Ewald-Görshop-Straße aus erschlossen.


Gründe für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung:
Das OVG NRW hat in einem Urteil am 02.10.2013 (7 D 18/13.NE) nochmals erhöhte Anforderungen an die Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf die Auflistung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gestellt. Die Bekanntmachung zur 2. Offenlegung lag vor dem Urteil des OVG und hat diese erhöhten und im Vorfeld nicht erkennbaren Anforderungen nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund soll die Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt werden, um allen gerichtlichen Anforderungen an die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gerecht werden zu können.


Darüber hinaus wurde der Entwurf (Stand 2. Offenlegung) des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg- überarbeitet, um weiteren
Anforderungen aus der Rechtsprechung zu genügen. So wurden z. B. die Bezugspunkte für Höhenfestsetzungen aufgrund eines
Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster im Rahmen einer Normenkontrollklage (15.02.2012, Az.10 D 46/10.NE) nochmals
präzisiert und die textlichen Festsetzungen entsprechend angepasst.


Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 gemäß der Verwaltungsvorlage (DS. Nr. 11859-14) folgenden
Beschluss gefasst:


„Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinswegfür
den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 10.02.2014 zu
und beschließt, diesen Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.“

 

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1)


Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehende Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg - wird
hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.


Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieses Beschlusses nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung
einer im Verfahren nachfolgenden Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich
bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und
liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,
Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen:
- Boden: Geohydrologie, Altlasten
- Bergbau: Bergsenkungen, Methangas
- Schallschutz: Koronageräusche der Hochspannungsleitungen, Schallimmissionen der Feuerwache und der Windkraftanlage, Verkehrslärm
- Luftgüte, Frischluftschneise, Freiraumkonzept
- elektromagnetische Strahlung der Hochspannungsleitung
- verkehrliche Erschließung
- Schattenwurf der Windkraftanlage
- Entwässerung/Niederschlagswasser/Überflutungsschutz
- Waldumwandlung/Ersatzpflanzungen
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
- Klimaschutz: Energieeffizienz für Gebäude
- Mobilfunkstrahlung.


Der Bebauungsplan-Entwurf, der Entwurf der Begründung und oben genannte umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen
liegen auf die Dauer eines Monats vom 05.05.2014 bis 05.06.2014 einschließlich beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
der Stadt Dortmund, Verwaltungsgebäude Burgwall 14, 3. Etage, zu folgenden Zeiten zur Einsicht öffentlich aus:

montags bis mittwochs 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
donnerstags                 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
freitags                        7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).

 

Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten beim Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt, Zimmer 308 oder 323, zu äußern. Überdies besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und Erörterung fernmündlich unter den Rufnummern 50-22683 und 50-23775 zu vereinbaren.
Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplanes Lü 148n und den Entwurf der Begründung in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Limbecker Straße 31, 44388 Dortmund im vorgenannten Auslegungszeitraum
einzusehen.
Die Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen sind unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, die konkreten Öffnungszeiten
telefonisch unter 50-0 oder im Internet unter www. dortmund.de abzufragen.
Zusätzlich können die Planungsunterlagen im Internet unter www.stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.


Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt Dortmund (zweckmäßigerweise beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Dortmund, den 17.04.14


Ullrich S i e r a u
Oberbürgermeister"

 

(Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 17 vom 25.04.13)

 

 

 

<<Zurück zur Übersich

 

 

 

 

Abweichung zwischen Regionalplan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

Flächennutzungsplan / Regionalplan (alt GEP) Bereich Steinsweg 1964 - 2004

Der vom Oberverwaltungsgericht Münster für u n w i r k s a m erklärte Lü 148 - Steinsweg wurde aus dem alten Flächennutzungsplan entwickelt. Die Wohnbaufläche in dem FNP von 1987 ist deutlich kleiner als die ausgewiesene Fläche im Regionalplan von 1984.

                                                                  

© Stadt Dortmund -                                                  Bezirksregierung Arnsberg (Hrsg.) 1984:                                 © Stadt Dortmund                                      Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt                         Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg,            Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt - Flächennutzungsplan Stadt Dortmund 1964            Teilabschnitt Dortmund - Unna - Hamm                                 Flächennutzungsplan Stadt Dortmund 1987

                                                         

                                                                 

Bezirksregierung Arnsberg (Hrsg.) Dez. 2001:                        © Stadt Dortmund -                                                     © Stadt Dortmund -                             Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg,           Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt -                          Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt           Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil -         Flächennutzungsplan Stadt Dortmund                        Flächennutzungsplan Stadt Dortmund Dortmund (Dortmund/Kreis Unna/Hamm) - Entwurf -              - Entwurf - Stand Aug./Nov. 2002                                - Entwurf - Stand Juli 2003

 

                               

Bezirksregierung Arnsberg (Hrsg.) Aug. 2003:                         © Stadt Dortmund -                                                                                                          Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg,            Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt -                                                                                            Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil -          Flächennutzungsplan Stadt Dortmund                                                                                            (Dortmund/Kreis Unna/Hamm) - Entwurf -                               - Entwurf - Stand Aug. 2004       

                                    

Der Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg befindet sich zwischen A 45, Universitätsstr., Ewald-Görshop-Str. und Steinsweg.

Der neue GEP weist in diesem Gebiet lediglich eine Randbebauung aus, der Rest ist als regionaler Grünzug ausgewiesen.

Die Offenlegung des Bebauungsplans Lü 148-Steinsweg war vom 30.06.03 - 30.07.03.

Der neue GEP wurde am 28.07.03 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war den Regionalratsmitgliedern (Ratsmitgliedern Stadt Dortmund) Herrn Knieling (CDU), Frau Brakensiek (CDU), Herrn Tech (SPD) und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Regionalrates Herrn Prüsse (SPD) durchaus bekannt, dass es diesen B-Plan gibt.

Wir hatten hat fast vier Jahre den ehemaligen Oberbürgermeister Herrn Dr. Langemeyer und den Rat der Stadt Dortmund auf die Belastungen in diesem Gebiet hingewiesen. Ebenfalls war dem damaligen beratenden Mitglied Herrn Osthold, ehemaliger Leiter des Bauplanungsamtes, bekannt, dass für dieses Gebiet ein Bebauungsplan existiert, da es auch mit ihm des Öfteren Diskussionen über den B-Plan gab und dem Planungsamt der Schriftverkehr der Bürgerinitiative mit Rat und Oberbürgermeister vorlag. Auch dem damaligen Regionalratsmitglied und ehemaligen Stadtdirektor Fehlemann (CDU) war der Bebauungsplan aus diversem Schriftverkehr bekannt.

Die Erweiterung des TechnoParks über den gültigen B-Plan hinaus bis zur Straße Im Weißen Feld, wurde nur genehmigt, wenn der regionale Grünzug in diesem Maße festgelegt würde.

Trotzdem wurde die Planung für den neuen FNP und den B-Plan Lü 148 weiter vorangetrieben.

Wurde dieses bewusst gemacht? Normalerweise ist der Bürger nicht im GEP und FNP so bewandert, dass es auffallen würde.

Der B-Plan wurde für unwirksam erklärt, folglich muss der Flächennutzungsplan an den Regionalplan angepasst werden. Daraus resultiert, dass der B-Plan dann an den geänderten FNP angepasst werden und die Fläche für die Wohnbebauung deutlich zurückgefahren werden muss.

                                                                      

Bezirksregierung Arnsberg (Hrsg.) Dez. 2004:                         © Stadt Dortmund -                                                        © Stadt Dortmund -                Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg,            Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt -                             Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt -          Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil -          Integriertes Stadtentwicklungskonzept                            Flächennutzungsplan Stadt Dortmund -        (Dortmund/Kreis Unna/Hamm)                                                Lütgendortmund - Karte Freiraum Stand März 2007      Stand Sept. 2009                                                                                                   

   

© Stadt Dortmund -                                                                                                                                                                              Stadtplanungs- und Bauordnungsamt -                                                                                                                                                                                Gestaltungskonzept Lü 148 n -                                                                                                                                                                                                          Stand Sept. 2009                                                                                                                                                                                                               

Laut unseren Informationen sind die Siedlungsbereichsdarstellungen in einem GEP immer deutlich größer, um der jeweiligen Kommune einen entsprechenden Planungsspielraum für weitere Bauleitplanungen zu geben. Auch die Abgrenzungen der Bereichsdarstellungen eines GEP sind nicht parzellenscharf und auch auf Grund des Maßstabes (1:50.000) bei weiteren Planungen im Einzelfall interpretierbar.

Der Flächennutzungsplan und der Regionalplan (GEP) sind nicht parzellenscharf. Das heißt aber sicherlich nicht, dass die zeichnerische Darstellung dieser Pläne „grober Ungenauigkeit“ gleichen sollte.

Nicht parzellenscharf heißt, dass sich nicht einzelne Grundstücke zuordnen lassen.

Die Flächen für Wohnnutzung östl. der Ewald-Görshop-Straße (nördl. Steinsweg) sind im neuen FNP kleiner als die im GEP.

Außer im Bereich Steinsweg, hier ist die Fläche für Wohnnutzung im FNP größer als im Regionalplan. Auffällig ist, dass die Baufläche nach Süden „parzellenscharf“ ist, nur nicht im Osten!

Weiterhin habe wir die Information, dass der neue GEP, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil -, mit der Darstellung eines allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches (GIB) westlich der A 45/ südl. der B 1 weiter nach Westen zurück geht, um die Funktionen des regionalen Freiflächensystems in diesem Bereich zu verstärken, die durch eine geringfügige Erweiterung des Technologiegebietes (GIB zwischen B 1, Wittener Straße und der Straße „Im weißen Feld“) beeinträchtigt werden.

Die Wohnbaufläche im Bereich Steinsweg, die Wohnbauflächen Richtung Norden westl. der A 45 und die Flächen für den TechnoPark westl. der A 45 bis zum Oespeler Bach wurden im neuen Regionalplan zurückgenommen, dafür wurde der TechnoPark-Erweiterung Im Weißen Feld bis zur Straße Im Weißen Feld zugestimmt.

Dieses geschah während der Abschlusserörterung zum GEP (Regionalplan) in Arnsberg vom 01. - 04. April 2003. Bei der Abschlusserörterung war für die Stadt Dortmund federführend der damalige Leiter des Stadtplanungsamtes Karl-Friedrich Ostholt anwesend. Für den BUND war Herr Quittek mit dem Vertreter des Landesbüros der Naturschutzverbände Herrn Gerd Mackmann am 01. und 04. April anwesend. Bei der Abschlusserörterung wurde von Herrn Quittek mit Herrn Ostholt der „Tausch“ der GEP-Darstellung „Sondergebiet“ im Unibereich als gemeinsame Position der Stadt Dortmund und der Naturschutzverbände vorgeschlagen.

Die laut Entwurf des GEP vorgesehene Sondergebietsdarstellung südlich S-Bahn nördlich Universitätsstraße sollte herausgenommen und stattdessen im Bereich „Im weißen Feld“ erweitert werden.

Seitens der Bezirksregierung sah man diesen Vorschlag kritisch, da der Regionale Grünzug im Bereich des Autobahnkreuzes A 45/B1 stark eingeengt, sogar fast wegfallen würde.

Herr Quittek hat deshalb vorgeschlagen, als Ausgleich die Grünzugsdarstellung westl. der A 45 durchgängig darzustellen, auch im Bereich Steinsweg.

Die durchgehende Darstellung des Grünzuges wurde von einem Mitarbeiter der Bezirksregierung mit einem Edding auf einer Overheadfolie vorgenommen und dann auch später so in die Endfassung des GEP übernommen.

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg - Protokollierte Ergebnis der Abschlusserörterung  zum Gebietsentwicklungsplan vom 01.04. -  04.04.2003

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg - Protokollierte Ergebnis der Abschlusserörterung  zum Gebietsentwicklungsplan vom 01.04. -  04.04.2003

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg - Protokollierte Ergebnis der Abschlusserörterung  zum Gebietsentwicklungsplan vom 01.04. -  04.04.2003

 

Verfahrensablauf neuer Flächennutzungsplan (F-Plan) für Dortmund

03.02.2000

Ratsauftrag an die Verwaltung, einen neuen Flächennutzungsplan zu erstellen

14.12.2000

Ratsbeschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund gem. § 2 Abs. 1 BauGB

2001 bis 2002

Erarbeitung des Zielkonzeptes als Diskussionsgrundlage durch die Stadtverwaltung (Projekt-Team F-Plan)

26.09.2002

Ratsbeschluss zur Einleitung und Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung

Oktober bis Dezember 2002

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbargemeinden am F-Plan-Zielkonzept

22.01.2003

Auftaktveranstaltung zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung

11.Februar bis 26. März 2003

Bürgerinformationsveranstaltungen zum FNP-Zielkonzept in den 12 Stadtbezirken

Bis Mitte April 2003

Während dieser Zeit und im Anschluss an die Bürgeranhörungen können Bürgerinnen und Bürger schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt Anregungen zum F-Plan-Zielkonzept vorbringen.

II. Quartal 2003

Auswertung aller schriftlich und zur Niederschrift vorgebrachten Anregungen der Bürger und der vorgebrachten Belange der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

09.10.2003

Ratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs

27.10. -  05.12.2003

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs (Hauptplan und Teilplan) mit Erläuterungsbericht vom 27.10.03-05.12.03. Bürgerinnen und Bürger können erneut Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vorbringen. Benachrichtigungen der TÖB und der Nachbargemeinden über die öffentliche Auslegung.

I. Quartal 2004

Auswertung der eingegangenen schriftlichen oder mündlich zur Niederschrift vorgebrachten Anregungen der Bürger und vorgebrachten Belange der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

II. Quartal 2004

Vorschlag des Planungsamtes für die Berücksichtigung der Einwendungen, Erarbeitung einer Ratsvorlage mit Abwägungsband und aktualisierte Fassung des F-Plans                                   

17.06.2004

Ratsbeschluss über erneute öffentliche Auslegung des F-Plan Entwurfs

05.07.2004 - 23.07.2004

Erneute öffentliche Auslegung des F-Plan Entwurfs (Haupt- und Teilplan) mit Erläuterungsbericht

Juli - August 2004

Auswertung der erneut eingegangenen schriftlichen und zur Niederschrift vorgebrachten Anregungen der Bürger und Belange der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

23.09.2004

Feststellungsbeschluss des Rates

IV. Quartal 2004

Benachrichtigung der Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden über den Ratsbeschluss ihrer Belange und Anregungen

IV. Quartal 2004

Antrag auf Genehmigung des F-Plans an die Bezirksregierung Arnsberg

IV. Quartal 2004

Genehmigung des F-Plans durch die Bezirksregierung Arnsberg

31.12.2004

Bekanntgabe der Genehmigung des F-Plans

 

Verfahrensablauf neuer Gebietsentwicklungsplan Dortmund Westlicher Teil

06.12.2001

Erarbeitungsbeschluss des Regionalrats

15.06.2002

Ende der 6 monatigen  Beteiligungsfrist. 52 von 133 Beteiligten brachten ca.1100 Anregungen und Bedenken vor.

15.01.–17.02.2003

22 Erörterungstermine fanden - z.T. über mehrere Tage - zur bilateralen Verhandlung der Anregungen und Bedenken statt; es konnten über 3/4 der Punkte abschließend ausgeräumt werden.

01.04.-04.04.2003

Die Beteiligten erörterten in der Abschlusserörterung an drei Tagen rund 230 Anregungen und Bedenken, davon ca. 120 Punkte einvernehmlich.

28.07.2003

Aufstellungsbeschluss des Regionalrats. Zurückweisung der meisten gegen den Entwurf gerichteten Bedenken. In Einzelfällen wurde von den Beschlussvorschlägen der Bezirksplanungsbehörde abgewichen.

17.06.2004

Genehmigungserlass des damaligen Ministers für Verkehr, Energie und Landesplanung. Darin u.a. die "Versagung" der Gewerbe-Industrie-Bereiche Unna/Fröndenberg (südl. A44), Bönen/Hamm (Weetfeld) und Werne-Wahrbrink sowie weitere Maßgaben und Hinweise

14.07.2004

Der Regionalrat nimmt den Genehmigungserlass zur Kenntnis und tritt den aufgeführten Maßgaben des Erlasses bei.

09.08.2004

Bekanntmachung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt für NRW. Die Darstellungen des Regionalplans (ehemals Gebietsentwicklungsplan) werden Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Der Plan wird bei der Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 61) und in den betreffenden Kreisen und Gemeinden zur Einsicht für jedermann niedergelegt

Dezember 2004

Druck und Versand des Regionalplans

 

                                

Bezirksregierung Arnsberg (Hrsg.) Dez. 2007:                          © Stadt Dortmund                                                                                                           Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg,             Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt -                                                                                               Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil -          Flächennutzungsplan Stadt Dortmund                                                                                          Dortmund/Kreis Unna/Hamm)                                                 Stand Nov.  2009

                                                                                                                                                                                                                                                                                      

     

Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund: http://geoweb1.digistadtdo.de/OWSServiceProxy/client/fnp.jsp

Die Veränderungen des Flächennutzungsplanes von 1964 - 2004 detailliert.  

Der aktuelle Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan): http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/r/regionalplan/do_west/ rechtskraeftig/index.php

Der aktuelle Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) Blatt 7 (Dortmund-West): http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/r/regionalplan/do_west/rechtskraeftig/zeich_darstellung/blatt7.pdf

<<Zurück zur Übersicht

 

 

Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Scopingbeteiligung - Stellungnahme der Naturschutzverbände

<<Zurück zur Übersicht

 

25.07.2006 - Und plötzlich tat sich die Straße auf!

Am Sonntag den 16.07.06 wurde gegen 20.00 Uhr der Kreuzungsbereich Am Oespeler Dorney/Ewald-Görshop-Straße von der Polizei gesichert. Die Beamten inspizierten die Straße und blieben anschließend dort stehen bis nach ungefähr fünfundvierzig Minuten ein Mitarbeiter der Stadt Dortmund dort eintraf, der die weitere Sicherung der Straße übernahm. Gegen 21.45 Uhr traf ein Bautrupp der Stadt Dortmund dort ein.

Ein Loch hatte sich im Straßenbelag gebildet, etwas über tellergroß. In diesem Bereich wurden im Zuge der Erschließungsarbeiten des Lü 148 - Steinsweg verschiedene Arbeiten ausgeführt. Vermutlich wurde der Untergrund nicht richtig verdichtet oder die Straße wird unterspült.

Nachdem man mit einer Stange in dem Loch gestochert hatte, wurde es mit Schotter verfüllt und asphaltiert. Die Ursachenforschung blieb aus.

So kam es wie es kommen musste! Eine Woche später war der Asphalt wieder abgesackt und am Rand bildete sich ein neues Loch.

Die Fläche ist groß genug, um einen Rad- oder Motorradfahrer zu Fall zu bringen.

Das Tiefbauamt wurde umgehend am Montag Morgen verständigt. - Jetzt muss erst einmal geklärt werden, wer dafür zuständig ist, nachdem die Stadt den Schaden begutachtet hat. Unter anderem war schon die DEW vor Ort.

Im Laufe des Montags  wechselten sich die Stadt Dortmund und die DEW damit ab, den Schaden zu begutachten.

 

Am Abend sah die Stelle dann so aus. Man hat wohl mit wenig Erfolg versucht, den Schaden zu beheben.

 

 

 

Am Mittwoch wurde dann der Schaden von dem Tiefbauunternehmen, dass die Bauleitung der Erschließungsarbeiten im Bereich Steinsweg hatte, behoben. 

 

 

 

23.04.2009 - Errichtung des Kinderspielplatzes im geplanten Baugebiet Steinsweg


In der März-Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund stellte die CDU den Antrag, dass der Bauträger den Kinderspielplatz im geplanten Baugebiet Steinsweg umgehend realisieren soll. Gleichzeitig sollte man auch an die Jugendlichen denken und einen Treffpunkt innerhalb der Siedlung realisieren.

Mittlerweile wären im Neubaugebiet zahlreiche Häuser (vom Bauträger - Anmerkung des Web-Masters) fertig gestellt und bezogen worden und gerade Familien mit Kleinkindern hätten sich dort angesiedelt. Fehlen würde ein vernünftiges Spielangebot für Kinder.

Beschluss:
"Die Bezirksvertretung beschloss einstimmig, den Bauträger zu bitten, schnellstmöglich einen Spielplatz und einen Jugendtreff einzurichten." (Protokoll der Sitzung vom 17.03.09)

Kommentar:

Anscheinend war es der CDU glatt entfallen, dass der Spielplatz nicht vom Bauträger, sondern von der Stadt realisiert werden muss. Die Kosten gehen dann wahrscheinlich zu Lasten des Sondervermögens, da die Fläche zum Sondervermögen der Stadt Dortmund gehört.

02.10.09 -  Die Bezirksvertretung Lütgendortmund hatte in der Sitzung am 17.03.09 den Beschluss gefasst, den Bauträger im Gebiet Steinsweg zu bitten, schnellstmöglich einen Kinderspielplatz und Jugendtreff einzurichten.

Dabei war es der CDU entfallen, dass der Spielplatz nicht vom Bauträger, sondern von der Stadt realisiert werden muss

Die ehemalige Stadtkämmerin Dr. Christiane Uthemann nahm dazu wie folgt Stellung:

Die Fläche (ca. 30 % des gesamten Planbereiches) im nördl. Bereich des geplanten Baugebietes Steinsweg wurde an die Firma KOBA Plan & Ing. Dortmund GmbH zum Zwecke der Bebauung nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg (B-Plan ist lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig vom 22.03.2007 unwirksam) veräußert. Ca. 3/4 der Fläche wurde bisher bebaut. Eine Verpflichtung des Bauträgers, den Kinderspielplatz zu errichten besteht nicht. Die Stadt muss den Kinderspielplatz bauen.

Zwischen Taunusweg und Eifelweg im Süden der Planfläche ist eine Einzelvermarktung durch die Stadt zur individuellen Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen. (ca. 70 % der gesamten Baugrundstücke).

Da der Bebauungsplan unwirksam ist, muss er neu aufgestellt werden. Die Vermarktung kann erst dann beginnen, wenn der neue Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg rechtskräftig ist. Mit der Rechtskraft ist im II. Quartal 2010 zu rechnen.

Laut Herrn Wilde, Leiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund, ist mit einer Rechtskraft erst Ende 2010 zu rechnen. (WR vom 03.09.2009)

Der unwirksame Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg und der neue Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg, der sich in Aufstellung befindet, sehen im Bereich nördlich Taunusweg/östl. Ewald-Görshop-Str. einen Kinderspielplatz für Kinder bis zu 14 Jahren vor. Dieser Spielplatz soll nur den Bedarf abdecken, der durch das Neubaugebiet entsteht.

Im bereits realisierten Bereich der KOBA leben hier nur 14 Kinder bis zu 14 Jahren, deshalb hält das Jugendamt den Bau des Spielplatzes zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Der Spielplatz soll erst gebaut werden, wenn auch die Bebauung im südlichen Plangebiet erfolgt. Außerdem ist die Wegeverbindung zur Erschließung des Spielplatzes zwischen Taunusweg und Westerwaldweg noch nicht hergestellt.

Im alten wie im neuen Bebauungsplan ist kein Jugendtreff vorgesehen. Ein Bedarf wurde vom Fachamt auch nicht angemeldet.

<<Zurück zur Übersicht

 

 

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange -  Stellungnahme der Naturschutzverbände

<<Zurück zur Übersicht

 

Verwaltungsvorlage und Begründung zum B-Plan

Die Verwaltungsvorlage und die Begründung zum B-Plan finden Sie unter der Ratssitzung vom 27.09.12 Tagesordnungspunkt 3.2 Verwaltungsvorlage 07493-12

 

Verkehr - Lärm, Schadstoffe

Die jetzigen Anwohner beklagen schon heute eine hohe Lärmbelastung, so dass es nachts nicht mehr möglich ist, mit offenem Fenster zu schlafen bzw. sich ungestört im Garten aufzuhalten.

Man sollte den Lärm nicht unterschätzen, ist man doch geneigt Baugebiet am Wochenende, am besten noch am Sonntag zu besuchen. Dass dann andere Lärmpegel herrschen wie an Wochentagen, darüber sollte man sich im Klaren sein. Um eine aussagefähige Beuteilung treffen zu können, muss man sich an verschiednen Tagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten die Baugebiete anschauen. Wichtige Zeiten sind das Einsetzen des Berufsverkehrs morgens zwischen 6.00 Uhr - 8.00 Uhr und abends nach 20.00 Uhr, wenn der übrige Umgebungslärm nachlässt. Sicherlich ist es auch sinnvoll, einmal nachts den Lärm zu beurteilen.

Auch sollte man die Windrichtung beachten, denn der Wind trägt den Lärm mit sich.

Beim Baugebiet Steinsweg ist es nicht sinnvoll, bei Westwind eine Lärmbeurteilung vorzunehmen. Westwind herrscht, wenn die Nabe des Windrades ins Baugebiet zeigt. Der Nord- oder Ostwind bzw. Südwind trägt den Lärm der Autobahn ins Baugebiet. Ostwind herrscht, wenn die Nabe des Windrades aus dem Baugebiet zeigt.

Weitere Informationen zu den Lärm- und Luftbelastungen im Bereich Lü 148 n - Steinsweg erhalten Sie auf den Seiten Luftuntersuchungen Lü 148 und Oespel und Lärmberechnungen Lü 148.

<<Zurück zur Übersicht

 

Umgebungslärmkarten Straßenverkehr 24h und nachts

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

Straßenverkehr 24h

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW )

 

Straßenverkehr nachts

 

 

 

 

 

 

 

(Mit Genehmigung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Lärmkarten NRW)

<<Zurück zur Übersicht

 

Was kostet der Lärmschutz für das Baugebiet?

Gericht sieht Notwendigkeit für einen Lärmschutz am östlichen und südlichen Rand des Baugebietes!

 
 

 

Lärmschutz Verlust an Bauplätzen Gesamt

Südl. Siedlungsrand

300 000.00 €

240 000.00 €

   540 000.00 €

Östl. Siedlungsrand

720 000.00 €

280 000.00 €

1 000 000.00 €

Gesamt

           1 020 000.00 €

520 000.00 €

 1 540 000.00 €

(Alle Zahlen sind ca. Zahlen und wurden der Begründung zum Bebauungsplan Lü 148 – Steinsweg entnommen.)

Dass es sich hier nur um geschätzte Kosten handelt, dürfte jedem klar sein.

Sollte der Lärmschutz realisiert werden, wird eine Überarbeitung des Mulden-Rigolensystems und des Kanalnetzes notwendig werden, da teilweise Mulden wegfallen oder verkleinert werden müssen und der Lärmschutzwall entwässert werden muss.. Hierdurch fallen weitere Kosten an.

<<Zurück zur Übersicht

 

Hochspannung

Östlich wird das geplante Baugebiet von zwei Hochspannungstrassen, die noch nicht voll ausgelastet sind, begrenzt.

Die Trasse der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH hat 4 x 110 kV.

Die Hochspannungstrasse der Amprion GmbH (vorne im Bild) verfügt über eine 380-kV-Leitung und wurde Mitte 2011 mit einer weiteren 380-kV-Leitung aufgerüstet, die aber noch nicht in Betrieb ist.

Möglich ist eine weitere Aufrüstung um 2 x 110 kV ohne weitere Baumaßnahmen am Mast. Die Amprion hat eine Genehmigung für 4 x 380 kV. Hierfür wäre aber die Montage einer zusätzlichen Traversenebene erforderlich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Vorschriften eingehalten werden können.

Eine Aussage ob jemals eine Vollbelegung der Leitung erforderlich wird, kann lt. dem Netzbetreiber zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Diese Aufrüstung resultiert unter anderem auch daraus, dass immer mehr Strom über immer längere Strecken befördert werden muss. Dazu bedient man sich zuerst einmal vorhandener Trassen.

Die Amprion GmbH gibt für diesen Bereich einen Sicherheitsabstand von 36 m in den Flurstücken 486-488 und 32 m in dem Flurstück 489  von der Mitteltrasse an. Dieser Sicherheitsabstand dient lediglich dazu, Reparaturarbeiten an den Leitungen ausführen zu können oder bei einem Leitungsriss außerhalb des Gefahrenbereiches der Leitungen zu sein.

 

Mit einem von der IG „Vorsicht Hochspannung Dortmund-Süd“ geliehenen Messgerät, haben wir im geplanten Baugebiet Steinsweg die magnetischen Felder an der 380-kV-Hochspannungsleitung an verschiedenen Tagen, zu unterschiedlichen Uhrzeiten gemessen.

Die Messungen ergaben vom Randbereich neben der Hochspannungsleitung bis zur Bebauungsplanmitte zwischen 0,9 und 0,2 Mikrotesla (µT). Das letzte Haus der Neubebauung am Steinsweg - mit einem Teil des Grundstücks im Sicherheitsbereich – war ständig Belastungen zwischen 0,2 und 0,8 µT ausgesetzt.

 

 

Ende Dezember 2012 und im Jan 2013 führten wir erneut Messungen durch. Hierbei konnte man sehr genau erkennen, dass an Sonn- und Feiertagen die Werte deutlich sinken, da der Stromdurchfluss wegen fehlender Großverbraucher niedriger ist.

 

Im April 2013 haben wir dann erneut gemessen.

Der internationale Vorsorgerichtwert beträgt 0,2 µT. Ab diesem Wert ist  mit erhöhten Gesundheitsrisiken zu rechnen. Der Grenzwert in Deutschland liegt bei 100,0 µT, das ist der höchste weltweit und um diesen zu erreichen, müsste man sich direkt zwischen den Leitungen aufhalten. In der Schweiz ist der Grenzwert bei 1,0 µT und in Italien bei nur 0,5 µT.

Andere Länder gehen vorsichtiger mit den Belastungen um. So dürfen in Holland keine Häuser gebaut werden, die in einem Bereich von über 0,4 µT liegen, wenn Kinder darin wohnen werden.

Dass wir richtig gemessen haben, zeigt folgendes Dokument. Hier wurde 1991 von der VEW eine Berechnung der magnetischen Felder für ein Haus entlang des Trassenverlaufs vorgenommen.

<<Zurück zur Übersicht

 

Mobilfunkstandorte im Umkreis

Die Bundesnetzagentur hat für die Standorte folgende Anzahl Mobilfunkantennen genehmigt:

  9 Mobilfunkanlagen

  3 Mobilfunkanlagen

 12 Mobilfunkanlagen

 Richtfunkmast (unterliegt nicht der Genehmigung der Regulierungsbehörde) Universitätsstraße/Salinger Weg, an diesem Mast befinden sich zurzeit 2 sonstige Funkanlagen, 6 Mobilfunkanlagen

 

(Karte: Mit Genehmigung der Firma GeaCarta GmbH)

Die Anzahl der tatsächlich installierten Antennen kann von der Anzahl der genehmigten Antennen abweichen, da stets nur Sende- aber nicht Empfangsantennen berücksichtigt werden.

Wann und wie oft ein jeder sein Handy benutzt, kann er selbst entscheiden. Die Mobilfunkantennen senden aber ständig und belasten die Gesundheit der Menschen rund um die Uhr.

<<Zurück zur Übersicht

 

Weitere Baumaßnahmen in der Umgebung

Die Feuer- und Rettungwache 8, die auf dem Gelände der alten Autobahn-Meisterei am Steinsweg gegenüber dem Airwin errichtet wurde, ist am 30.09.04 in Betrieb gegangen. Die Wache 8 deckt unter anderem den Bereich Menglinghausen, Persebeck, Barop, Hombruch, Oespel, Kley, Indupark, TechnoPark und Universität ab. Im Süden verläuft der Einsatzbereich bis zur Stadtgrenze Witten und im Westen bis zur Stadtgrenze Bochum. Zukünftig kann dieser Bereich in 8 Minuten erreicht werden.

Die Wache verfügt über eine Sondereinheit "Chemie", die stadtweit für Strahlenschutz, Bio- und Chemieunfälle zuständig ist. Diese Einheit erhöht die Sicherheit im TechnoPark hier insbesondere der Bio-, Gen- und Medizintechnologie und der Universität.

<<Zurück zur Übersicht

 

Methan

Das geplante Baugebiet liegt in der Methangaszone Stufe 2. In der Zone 2 wird empfohlen, mit einer Gasdrainage zu bauen.

Da wir nicht davon überzeugt sind, dass die Methangasvorkommen in Oespel ungefährlich sind, hatten einige angrenzende Eigentümer der Baugebiete Lü 123 - Ortskern Oespel (Wandweg) und Lü 148 - Steinsweg eine Methangasmessung in ihren Kellerräumen beim Fresenius Institut in Auftrag gegeben. Somit haben sie, falls nach einer Bebauung in ihren Häusern Methangas auftreten sollte, der Beweissicherungspflicht genüge getan.

Im Falle des Auftretens von Methangas oder Schäden am Eigentum und Personen, werden sie die Stadt Dortmund dafür regresspflichtig machen.

<<Zurück zur Übersicht

 

Bergbau - Hohlräume, Verfüllung

Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen und Bezirksregierung Arnsberg

Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Verbreitung geologisch oder bergbaulich bedingter Untergrundgefährdungen, die bei der Planung eines Bauvorhabens zu berücksichtigen sind.

 

 

Unter der Fachbauleitung der DMT-Beratungsstelle für Baugrund- und Bebauungsfragen in Bergbaugebieten wurden von der Firma Keller Grundbau GmbH Bochum, in der Zeit zwischen dem 25.04.2000 und 05.06.2000 die Erkundungsbohrungen der bergbaulichen Hohlräume durchgeführt. 

 

 

Am 01.04.2004 wurde die Baustelle der Firma Grund- und Ingenieurbau aus Essen im südl. Bereich des Plangebietes eingerichtet. In den folgenden Tagen errichtete die Firma Keller Grundbau GmbH, die seinerzeit die Erkundungsbohrungen durchgeführt hatte, ihre Baustelle am Steinsweg.

Danach begannen auf beiden Baustellen die die Erkundungsbohrungen in den Bereichen der Flöze Mausegatt. Die Bohrungen endeten westl. der Ewald-Görshop-Str. und südl. des Steinswegs. Das Untersuchungsgebiet entspricht somit dem Plangebiet.

Das Flöz Mausegatt verläuft im nördl. Plangebiet vom Steinsweg, oberhalb der letzten Bebauung, nach Westen auf den Salinger Weg zu, unterquert die Ewald-Görshop-Str. und  läuft weiter Richtung Südwesten in den Altbestand Passmannweg und in die Siedlung. Das Flöz Mausegatt im südl. Bereich des Plangebietes läuft von der nördl. Grenze der Wohnbebauung an der Autobahn Richtung Süd-Westen in die Schonung.

Leider wurde nach unseren Beobachtungen nicht überall gebohrt. So wurde nur bis zur Höhe des Hochspannungsmastes gebohrt, nicht aber südlich des Altbestandes, wie von der DMT angegeben. Zwischen Salinger Weg und Ewald-Görshop-Str. wurde ebenfalls nicht gebohrt.

Am Steinsweg wurden in 15-16 m Tiefe Hohlräume über 10 m Höhe festgestellt. Die Verfüllarbeiten im nördl. und südl. Plangebiet begannen Anfang Mai. Das Verfüllmaterial wurde zuerst drucklos eingebracht, um größere Hohlräume zu verschließen. Es breitete sich aus, stockte dann und baute sich auf. Die noch vorhandenen Gefügeauflockerungen sowie das Kluft- und Spaltgefüge in den Turonschichten des Deckgebirges wurden danach ausgepresst.

Wahrscheinlich werden sich auch unter dem Steinsweg und nördlich des Steinswegs weitere Hohlräume befinden.

Die Verfüllarbeiten im nördl. Plangebiet wurden in der 4. Juliwoche 2004 beendet und die Baustelle wurde in der 5. Woche geräumt.  

Im Bereich der Schonung konnte ebenfalls kein Stillstand erreicht werden, da das Verfüllmaterial in die tieferen Schichten floss. Durch Beimengung von Sand versuchte man das Verfüllmaterial einzudicken, damit es zum Stillstand kam.

Am 15.07.2004 wurde im südl. Baugebiet im Bereich Salinger Weg ein Bauzaun aufgestellt mit dem Hinweis "Zufahrt verboten Tagesbruchgefahr". Am 05.08.2004 wurde der Bauzaun wieder abgebaut. Vom 15.07.04 bis zum 12.08.04 wurden ca. 95 Silowagen à 28 t Verfüllmaterial angeliefert. 

Unsere Vermutungen, dass bei den Verfüllarbeiten Bereiche eingestürzt waren, hatten sich bestätigt. Durch das Verpressen der Gefügeauflockerungen, sowie des Kluft- und Spaltgefüges des Deckgebirges hatte der Untergrund, der sich im Laufe der Jahre wahrscheinlich noch nicht vollständig gesetzt hatte, nachgegeben und war eingestürzt. Dabei wurden zum Teil die Rohre abgerissen.

Nach dem 12.08.04 wurden wieder neue Bohrungen an den Stellen durchgeführt, an denen die Rohre mit in die Tiefe gerissen wurden. Ab dem 16.08.04 wurde fast nur noch verpresst. Vom 16.08.04 bis 24.09.04 wurde täglich ein Silowagen und ab dem 28.09.04 nur noch alle zwei Tage ein Silowagen Verfüllmaterial angeliefert. Am 15.10.04 wurden die Verpressarbeiten beendet. Die Baustelle wurde am 20. und 21.10.04 geräumt.

Im gesamten Baugebiet waren der Verbruch und die Hohlräume größer als erwartet. Hier gelangen Sie zur Bildergalerie "Bohrungen nach bergbaulichen Hohlräumen und Sanierung Baugebiet Lü 148 - Steinsweg".

Am 08.11.04 richtete die Firma Keller, die auch schon die Erkundungsbohrungen und Verfüllungen am Steinsweg durchgeführt hatte, ihre Baustelle am Salinger Weg ein. Einen Tag später setzten sie die erste Kernbohrung, die bis zum 12.11.04 dauerte, im Bereich Steinsweg. Es folgte am 12.11.04 die zweite und am 16.11.04 die dritte Bohrung.

 

Am 22.11.04 verlagerten sie das Bohrgerät vom Bereich Steinsweg zum Salinger Weg und begannen am gleichen Tag mit der ersten Bohrung. Die zweite Bohrung erfolgte am 25.11.04, die dritte am 30.11.04.

 

 

Die Positionen für die Kernbohrungen wurden vom Grundbaulabor Bochum vorgeben. Bei den Kernbohrungen wurden die Bohrkerne, die ca.1 m lang sind, in Kisten gelagert, bevor sie begutachtet wurden. An den Bohrkernen kann man erkennen, ob auch wirklich alle Hohlräume und Gefügeauflockerungen geschlossen sind.                               

 

In der Presse wurde im vergangenen Jahr von dem "Siegener Loch" berichtet. Wir fragen uns nun, wie sich das Verfüllen auf den Altbestand auswirken wird? Sind unter dem Altbestand eventuell auch Hohlräume? Wie wirkt sich das Verfüllen auf den Grundwasserstand, auf das Schichtenwasser und auf das Methangas aus?

Wir verweisen auf unsere Seite Bergbau, auf der wir von dem  Bergschaden im Passmannweg im Jahr 2004, westl. des Baugebietes Steinsweg, berichten. Ebenfalls berichten wir auf dieser Seite über die Tagesbruchgefahr im südlichen Bereich des Baugebietes Steinsweg und über die Sanierung des Luftschachtes der ehemaligen Zeche Oespel im Bereich Passmannweg im Juni/Juli 2005.

 

 

Mai 2005 - Kohlefunde im Bereich des Lü 148 - Steinsweg

Bei Grabungen im Bereich der Versickerungsfläche vor der Schonung Ende Mai 2005 ist man auf ein Kohle-Gestein-Gemisch gestoßen. Was steckt dahinter?

                 

                 

 

Bei diesem Fund soll es sich um eine Anschüttung handeln. Was und wann hier etwas zugeschüttet wurde ist nicht bekannt und scheint auch niemanden zu interessieren. Laut den Experten der Stadt scheint dies nicht weiter bedenklich zu sein.

                       

           

Es wurde in diesem Bereich das Mulden-Rigolensystem angelegt. In der ausgegrabenen Tiefe befand sich ebenfalls dieses Kohle-Gestein-Gemisch. Wie tief diese Anschüttung überhaupt reicht wurde nach unseren Beobachtungen nicht erkundet.

 

 

Wie man erkennen kann, handelt es sich um einen lockeren Bodenaufbau.

 

 

 

 

Hier sehen Sie das ausgegrabene Kohle-Gestein-Gemisch.

 

                                                  

 

Nach unseren Informationen zieht sich diese Fläche in den Bereich vor der Schonung weiter.

 

 

 

Wie weit diese Fläche unter die angrenzende Baufläche geht, ist nicht bekannt.

 

 

Nachdem die Mulde mit Mutterboden aufgefüllt wurde, erinnert nichts mehr an das gefundene Kohle-Gestein-Gemisch.

Unser Gedächtnis ist gut und unsere Dokumentationen noch besser. Sollte es in diesem Bereich zu Störungen kommen, werden wir bei der Klärung gerne behilflich sein!

<<Zurück zur Übersicht

 

 

Probleme der Regenwasserversickerung

 

Schon in der Vergangenheit konnte man beobachten, dass bei stärkeren Regenfällen das Wasser auf dem Acker schlecht versickerte und es dann gelegentlich in einem „Sturzbach“ über den ehemaligen Salinger Weg  und die Ewald-Görshop-Str. floss. Hier gelangen Sie zur Bildergalerie "Regenversickerung im Baugebiet Lü 148 - Steinsweg".

 

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Stadt Dortmund nicht unerhebliche Straßenbauergänzungsmaßnahmen im Bereich des südlichen Zipfels In der Oeverscheidt durchführen musste. Hier wurden in der Vergangenheit die Kellerräume und Gärten der Neubauten Ewald-Görshop-Str. von Schlammwasser geflutet.

 

Bei anhaltendem Regen kommt es zu einem Wasseranstieg in den südlichen Kellerräumen eines der Häuser des Altbestandes. Die Keller sind als Klima-Keller angelegt und sind daher nicht betoniert. Da die Kellerwände weder über Fenster noch Türen nach außen verfügen, kann das Wasser nur von unten hochsteigen. Nach den bergbaulichen Sanierungsarbeiten im Jahr 2004 steigt das Wasser häufiger und höher an und benötigt deutlich länger, um wieder zurückzugehen.

Bei weiterer Bebauung ist zu befürchten, dass der Grundwasserspiegel weiter ansteigt.

Andere Anwohner berichten von feuchten Kellermauern durch aufsteigende Feuchtigkeit. Zwischenzeitlich konnten wir nach Rücksprache mit einem Fachmann in Erfahrung bringen, dass es sich hierbei eventuell auch um Oberflächenwasser handelt, dass nicht ausreichend versickern kann.

 

 

In dem Gutachten von Stein+Partner heißt es auf S. 21: "Da die Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser mittels Ringdränagen lediglich die versickerten Oberflächenwässer dränieren würde und im Übrigen keine Anschlussmöglichkeiten für die Dränagen bestünde, kann die Gebäudesicherung nur durch Ausführung der  Keller als "Weiße Wanne " erfolgen. Alternativ wäre der Verzicht auf Unterkellerung möglich."

 

 

Die schon jetzt bestehenden Probleme der Altbauten und die schlechte Regenversickerung auf der ehemaligen Ackerfläche sind wohl ein sicherer Beweis dafür, dass es sich hier um eine sehr kritische Baufläche handelt.

 

Nach fachlicher Auskunft handelt es sich bei dem geplanten Mulden-Rohr--Rigolen-System um ein technisch aufwendiges und relativ teures Verfahren. Die Kontrollmöglichkeiten der Rigole sind verhältnismäßig eingeschränkt. Die Rigole kann sich nicht selbst regenerieren. Sollte die Kiespackung verschlemmen, muss die ganze Rigole neu erstellt werden. Wie soll das gehen, wenn die Rigolen zwischen den Gärten der Häuser liegen? Mit dem Bagger durch den Garten? Die Mulden müssen regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden, besonders bei Laubfall. Somit zieht dieses System auch später noch erhebliche Kosten nach sich.

Außerdem geht eine erhebliche Gefahr für Kleinkinder von diesen Mulden aus. Der Wasserstand ist ausreichend, damit ein Kleinkind hierin ertrinken kann. Jeder Gartenteichbesitzer ist verpflichtet, seinen Teich so zu sichern, dass niemand darin zu Schaden kommt!

 

Die Mulden aber sind frei zugänglich und haben zum Teil eine enorme Tiefe.

                               

 

 

In unmittelbarer Nähe des geplanten Kinderspielplatzes befinden sich ebenfalls Mulden mit größerer Tiefe. Eine grob fahrlässige Planung, sollten diese nicht eingezäunt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Bilder entstanden am 09.03.06 nach einem ganz normalen Regenfall.

                         

                                              

                         

                         

Das Wasser staute sich bedenklich in einigen Mulden, so dass es schon zu Überläufen in die darunter liegenden Drainagerohre kam. Wie man unschwer erkennen kann, handelt es sich um verschlammtes Regenwasser, das die Mulden verschlemmt. Bis zum Ende der Bauzeit funktioniert wahrscheinlich keine Mulde mehr.

Durch das Pflügen der Bauflächen wurde die momentane Versickerungsfähigkeit des Bodens zwar etwas verbessert. Heute kann das Wasser noch zum Teil auf den Freiflächen versickern, bei einer Bebauung bleiben nur noch geringfügige Freiflächen, so dass die Mulden-Rigolen das Regenwasser von den versiegelten Flächen und den Hausdächern aufnehmen müssen.

Beim Bau des Mulden-Rigolensystems entstanden durch das Ausspülen der Muldenböschungen schon erhebliche Probleme. Diese konnten durch weitere Abschrägung der Böschungen, zu Lasten der Grundstückstiefe, vermindert werden.

Die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW hatte eine Klimastudie bei der Firma BRUECKE-Potsdam GbR in Auftrag gegeben. Es sollte ein Klimazenarium für den Zeitraum 2001 bis 2055 für NRW erstellt werden. Dieses lag im Dezember 2004 vor. Diese Studie sagt aus, dass die Tage mit starkem Niederschlag zunehmen werden. Von 1951 - 2000 kam es zu einer Niederschlagszunahme in der Jahressumme von z.T. über 100 mm. Dabei nahmen die Tage der Starkniederschläge bis zu 8 Tagen bezogen auf das Jahr zu. Ein deutlicher Rückgang der Tage (bis zu 40) mit keinem oder schwachem Niederschlag war zu verzeichnen. Die Niederschlagszunahme, die zwischen 1951 u. 2000 beobachtet wurde, setzt sich bis in die Mitte des 21. Jahrhunderts fort, wenn auch etwas abgeschwächt.

Die Studie gibt speziell für Dortmund die Veränderungen des Niederschlags, Luftdrucks, Wasserdampfdrucks, der Luftfeuchte, Lufttemperatur, Sonnenscheindauer, Bedeckungsgrade, Globalstrahlung und Windgeschwindigkeit in Diagrammen an.

Hier können Sie die den Bericht zum Werkvertrag Erstellung regionaler Klimazenarien für Nordrhein-Westfalen einsehen.          ( 13,2 MB ) - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Die Straßenentwässerung im Neubaugebiet erfolgt über Innodrain-Tiefenbeete, die aber erst in der Endausbaustufe der Straßen angelegt werden.

    

 

Das Regenwasser der Baustraßen wird jetzt noch in die Mulden eingeleitet.

 

 

 

Lt. Gutachten ist der Abstand der Versickerungssysteme zu den unterkellerten Häusern bei Ausbildung der Keller als "weiße Wanne" unkritisch. Die Einhaltung des geforderten Mindestabstandes (2,0 m) der Versickerungssysteme von den Grundstücksgrenzen ist im vorliegenden Fall nicht möglich.

Gutachten zum B-Plan Lü 148 Koster & Kremke vom 16.10.2002 S. 20:

"Nach den vorliegenden Unterlagen beträgt der Abstand der vorgesehenen Versickerungsflächen zur vorhandenen Bebauung am „Salinger Weg“ bzw. zu der in der Straße „In der Oeverscheidt“ mindestens etwa 10 m. Eine Beeinträchtigung in Form von möglichen Gebäudevernässungen ist somit, eine entsprechende Abdichtung der Bestandsgebäude gegen nicht drückendes Wasser vorausgesetzt, nicht zu besorgen. Im Zweifelsfalle sollte die bauliche Ausführung der vorhandenen Gebäude zur Beweissicherung vorab überprüft werden. Für eine langfristige Kontrolle könnten im Oberhang der Bestandsgebäude gegebenenfalls auch entsprechende Kontrollpegel zur Erfassung von Schichtwasser errichtet werden."

Was ist mit dem Altbestand entlang der Ewald-Görshop-Str., der ebenfalls gegenüberliegend eine Versickerungsmulde hat?

Gutachten Stein & Partner März 2003 zum B-Plan Lü 148 S. 21:

"Über die bauliche Ausführung (Unterkellerung, Ringdränagen, weiße Wannen) der bestehenden Gebäude an den Straßen „In der Oeverscheidt“ und Salinger Weg“ liegen keine Informationen vor. Der Abstand der Versickerungsanlagen von der bestehenden Bebauung beträgt bei beiden Straßen mehr als 10 m. Eine Beeinträchtigung kann aufgrund der möglichen Schichtenwasserproblematik nicht ausgeschlossen werden, sofern keine Abdichtung der Bestandsgebäude gegen nicht drückendes Wasser vorhanden ist. Hier sollte vor Baubeginn unbedingt eine Beweissicherung bezüglich der Bauausführung  der bestehenden Gebäude durchgeführt werden."

Im Vorfeld der Ratssitzung vom 18.12.03, in der die Satzung beschlossen werden sollte, hatten Eigentümer nochmals schriftlich (pdf-Datei) Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer, die Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD und des Bündnis 90/Die Grünen und ebenfalls die Ratsmitglieder der Bürgerliste, DVU, FDP, Linkes Bündnis und Herrn Münch auf das geplante Regenwasserbewirtschaftungskonzept des Lü 148 und dessen Folgen für die Altanlieger, hingewiesen. Leider ohne Reaktionen.

 

26.07.2008 - Und wieder trat ein Jahrhundertereignis ein! - Die extremen Wetterereignisse häufen sich!

Eine Unwetterfront traf am Samstag, den 26.07.08 ab 15.30 Uhr auf Dortmund. Besonders betroffen waren wieder der Dortmunder Westen sowie der Südwesten und der Süden.

In den Ruhr Nachrichten vom 16.06.07 sagte der Pressesprecher der Berufsfeuerwehr Dortmund, dass bei Gewittern immer ein Ost-West-Schwerpunkt herrscht und der Westen von Dortmund von den Regenfällen deshalb besonders betroffen ist. Gerne werden diese Starkregenfälle als Jahrhundertereignis verkauft, besonders bei der Stadt Dortmund, wenn sie etwas durchsetzten möchte, was eigentlich nicht geht, aber passend gemacht werden muss.

So konnten wir im geplanten Baugebiet Steinsweg wieder Fotos von dem Mulden-Rigolensystem nach einem Starkregen machen.          

                

 

                

            

                

                                                

                                                           

 

               

          

               

 

                                           

 

Dies sind die größten Mulden südl. der Baufläche des Bauträgers.

                

 

In diesem Muldenabschnitt haben wir eine Beobachtung gemacht, die wir in den anderen Abschnitten nicht feststellen konnten.

Es stiegen Bläschen an die Wasseroberfläche, an verschiedenen Stellen, mal mehr mal weniger stark. Hierbei kann es sich möglicherweise um Methanausgasungen handeln.

Diese unkontrollierten Ausgasungen sind luftdruckabhängig und beim Wechsel von Hochdruck- zur Tiefdruckwetterlage steigt auch der Methangasaustritt.

 

Dem Mulden-Rohr-Rigolensystem wurden Regenereignisse zwischen 1965 und 1991 zu Grunde gelegt und danach wurde es auch berechnet. Also völlig überholt, denn in den letzten Jahren häuften sich die extremen Wetterereignisse. In Dortmund hatten wir bisher immer noch Glück gehabt im Vergleich zu anderen Regionen. In der Zukunft werden diese Unwetter gehäuft auftreten und davor sollte man die Augen nicht verschließen, ansonsten gibt es ein böses Erwachen, auch im geplanten Baugebiet Steinsweg. Das komplette Mulden-Rohr-Rigolen-System müsste nach den neuesten Wetterdaten und den Prognosen für die Zukunft berechnet werde, nur dann kann es funktionieren.

Jetzt sind die Flächen noch nicht versiegelt, so dass das Wasser noch versickern kann. Nach der Bebauung müssen die Mulden-Rigolen das Wasser der versiegelten Flächen aufnehmen und auch versickern und das wird nicht funktionieren, da schon heute das Wasser in verschiedenen Mulden bedenklich hoch steht.

Außerdem muss bedacht werden, dass die zu Grunde liegenden Entwässerungs-Gutachten aufeinander aufbauen. Ist das erste
Gutachten falsch, ist somit auch das letzte falsch. Dem ersten Gutachter wurde der Auftrag lt. der Stadt Dortmund entzogen, wir wissen warum, trotzdem bauen alle anderen Gutachten auf seine Gutachten auf.

Die Abwässer der beiden südlichen Straßen des geplanten Baugebietes Steinsweg werden in den Kanal der Straße Am Oespeler Dorney eingeleitet. An der südlichsten Straße hängen zusätzlich mit einer Druckleitung die Entwässerung der Häuser der Universitätsstraße und ebenso das letzte Haus vom Steinsweg. Zusätzlich wird der Notüberlauf des südlichen Mulden-Rohr-Rigolensystems in den Kanal Am Oespeler Dorney eingeleitet. Ein Kanalproblem dürfte in der "Alten Siedlung" vorprogrammiert sein.

Die Abwässer der beiden nordwestlichen Straßen und der Notüberlauf des Mulden-Rigolensystems werden in die Ewald-Görshop-Straße eingeleitet. Der Bereich des Bauträgers in den Steinsweg.

Sollte es zu Problemen mit der Entwässerung des geplanten Baugebietes kommen, ist das kein Problem mehr, das den unmittelbaren Bereich betrifft, sondern wird zu einem Problem für viele Oespeler, denn ob die Kanäle diese Wassermassen fassen können, wird sich dann zeigen.

Auf jeden Fall ist das bestehende Kanalnetz laut Gutachten nicht ausreichend, das Regen- und Schmutzwasser aus dem Baugebiet aufzunehmen, so dass man sich auf den § 51 Landesabwassergesetz berufen hat, der da lautet:

"Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen."

Dies war dann auch die Grundlage für die Anlage des Mulden-Rohr-Rigolen-Systems.

<<Zurück zur Übersicht

 

Die Politik und der Lü 148 n - Steinsweg

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 21.08.07 - TOP 11.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 n - Steinsweg - Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Empfehlung - stellte der Vertreter der Bürgerliste - Herr Gallen - den Antrag, zusätzlich zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die in Form eines zweiwöchigen Aushangs der Planungsunterlagen im Planungsamt und in der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund erfolgen soll, eine öffentliche Bürgerversammlung durchzuführen. Hier sollen dann die Vor- und Nachteile des Bebauungsplanes den Bürgern vor Augen geführt werden. Der Antrag wurde mit 12 Stimmen mehrheitlich gegen sechs Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen. 

"Die Bezirksvertretung empfahl dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig mit einer Enthaltung - DVU - den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 n - Steinsweg und für die frühzeitige öffentliche Bürgerbeteiligung zu fassen:

Beschluss
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg - für den unter der Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich neu aufzustellen." (Protokoll der Sitzung vom 21.08.07)

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.09.07 - TOP 4.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148 n - Steinsweg - Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss - Meldete sich zuerst Herr Münch - Ratsmitglied - zu Wort. Der Bebauungsplan sei gekippt worden, somit wäre es jetzt doch an der Zeit die Notbremse zu ziehen. Das Gebiet Steinsweg sei nach Aussagen der Verwaltung ein attraktiver Wohnstandort. Dies müsste man doch anzweifeln. Die Verwaltung macht einfach weiter. Es sei an der Zeit, dass die politischen Verantwortlichen die Konsequenzen ziehen. Der B-Plan müsste begraben werden.

Daraufhin meldete sich Herr Wilde - Leiter des Planungsamtes - zu Wort. Das Gebiet Steinsweg ist ein attraktives Wohngebiet. Würde man sich in das Baugebiet stellen und die Straßen und Erschließungsanlagen anschauen, würde man dieses sehen. Hinzu kommt der Blick ins Ardeygebirge.                                                                                                                                     Oespel sei mit seiner Nähe zur Uni ein attraktiver Wohnstandort. Mit dem Schreiben aus Mai 2007 hätte man das Urteil erläutert. Auch warum der Bebauungsplan gekippt worden sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Grundsatz bestätigt, dass das, was zum Gegenstand der Abwägung gemacht worden sei, richtig sei. Mit den Lärmschutzbelangen hatte sich die Verwaltung intensiv auseinandergesetzt. Eine nicht ausreichende gutachterliche Untersuchung  müsse nachgebessert werden. Man wolle an der Planung festhalten.

RM Gerber (FDP/Bürgerliste) beantragte, dem Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund zu folgen.

Zuletzt meldete sich Herr Neumann - CDU - zu Wort. Er bedankte sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Die CDU will, dass das Verfahren weiter geht.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasste folgenden Beschluss:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme der DVU den Beschluss, der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zu folgen und zusätzlich zur Bürgerbeteiligung durch Planaushang eine öffentliche Einwohnerversammlung in Do-Oespel durch das Stadtplanungsamt durchführen zu lassen.

Unter Berücksichtigung dieses Beschlusses fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg - für den unter der Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich neu aufzustellen."
(Protokoll der Sitzung vom 05.09.07)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 17.02.09 - TOP 4.6 Wiederherstellung des Bürgersteigs Steinsweg 61-91/Do-Oespel - Eingabe aus der Bürgerschaft - (Drucksache Nr.: 14045-09)

Beschluss:
"Die Bezirksvertretung beschloss einstimmig, die Eingabe zur Prüfung und Beseitigung der Missstände an die Tiefbauverwaltung weiterzuleiten." (Protokoll der Sitzung vom 17.02.09)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 17.03.09 - TOP 9.1 Kinderspielplatz Neubaugebiet Steinsweg - Antrag zur TO (CDU-Fraktion) - (Drucksache Nr.: 14324-09)

Beschluss:
"Die Bezirksvertretung beschloss einstimmig, den Bauträger zu bitten, schnellstmöglich einen Spielplatz und einen Jugendtreff einzurichten." (Protokoll der Sitzung vom 17.03.09)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 17.09.09 - TOP 12.1 Kinderspielplatz Neubaugebiet Steinsweg - Mitteilung - Die Bezirksvertreter nahmen die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis, waren aber mit den Aussagen nicht zu frieden. Deshalb stellt Dr. Gillmeister(B90/Grüne) die mündliche Anfrage, ob der Bauträger mit der Stadt Dortmund eine Vereinbarung getroffen hätte, warum der Spielplatz nicht von ihm, sondern von der Stadt Dortmund gebaut würde.


In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 17.11.09 - TOP 11.3 Zustand der Entwässerungsanlagen des Baugebietes Steinsweg - Antrag zur TO (SPD-Fraktion) - (Drucksache Nr.: 16140-09)
Beschluss:
"Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschloss einstimmig, die Verwaltung zu bitten, die Sachverhalte zu klären und ggf . bestehende Mängel zu beheben. In diesem Zusammenhang bittet die BV, die Anwohner des Neubaugebietes nach ihren Erfahrungen mit dem Ableitungssystem zu befragen." (Protokoll der Sitzung vom 17.11.09)

 

In der Sitzung der BV Lütgendortmund am 16.02.10 - Zustand der Entwässerungsanlagen des Baugebietes Steinsweg
Mitteilung (66) - (Drucksache Nr.: 16140-09-E1)

Die Mitteilung wurde von den Bezirksvertretern zur Kenntnis genommen.

 

19.07.2013 - Der Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg hat die politischen Gremien durchlaufen


Beirat der Unteren Landschaftsbehörde:
Am 03.07.13 hat der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde keine Empfehlung ausgesprochen, da er bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans lediglich einer Randbebauung an der Ewald-Görshop-Straße zugestimmt hatte. Der regionale Grünzug sollte erhalten bleiben.
Der Umweltbeirat hatte bereits umfangreiche Stellungnahmen beim Scopingverfahren und bei der Behördenbeteiligung abgegeben.
Außerdem sieht er weiterhin einen Widerspruch zwischen Gebietsentwicklungsplan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.


Bezirksvertretung Lütgendortmund:
Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschloss in der Sitzung am 16.07.13 mit den Stimmen von SPD, CDU und Bürgerliste gegen die Stimmen der Grünen und mit Enthaltung Die Linke den Bebauungsplan öffentlich auszulegen.


Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien:
Am 10.07.13 stand der Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg dann auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.

Hierzu meldete sich als erster Uwe Tietz - Die Grünen - als sachkundiger Bürger zu Wort. Die Grünen haben den Bebauungsplan kritisch begleitet. Sie sind der Meinung, dass die Wohnbebauung in dieser Dimension unangebracht ist.
Der Lärmschutz zur A 45 ist unzureichend und es besteht eine Belastung durch Elektrosmog durch die zwei Hochspannungstrassen.
Außerdem wäre den Einwendungen der Bürger unzureichend gefolgt worden.

Daraufhin meldete sich Detlef Münch - FBI - als beratendes Mitglied zu Wort. Er ist der Meinung, dass die angeführten Argumente wie Lärm und Hochspannung die Investoren nicht abschrecken werden.
Der B-Plan verfolgt die Politik schon viele Jahre. SPD und CDU hätten einen schlechten Bebauungsplan beschlossen, den die Gerichte letztendlich gekippt hätten.
Er hat den Eindruck, dass jegliche Flächen versiegelt werden. Dies sei nicht Schuld der Verwaltung sondern des Ausschusses.
Man hätte für den B-Plan Steinsweg früh genug die Notbremse ziehen müssen. Außerdem läge die Fläche im regionalen Grünzug, aber den Ausschuss scheint dies wenig zu interessieren.
Grünflächen sind wichtig für das Stadtklima, deshalb stellt sich die Frage, wie lange der Ausschuss noch weitere Flächen versiegeln will. Es bleiben keine Flächen mehr übrig für weitere Generationen.

Danach meldete sich Utz Kowalewski - Die Linke - zu Wort. Die Linken sehen den Bebauungsplan sehr skeptisch wegen des Lärmschutzes, der abenteuerlichen Entwässerung und der Hochspannungsleitungen. Er fragte, wer von den Ausschussmitgliedern sich die Fläche Steinsweg jemals angesehen hätte.
Da nichts rechtssicher ist und keiner weiß was passiert, werden immer mehr Planungsgelder verbraten und letztendlich kommt nichts dabei heraus.

Daraufhin meldete sich Carla Neumann-Lieven - SPD - zu Wort. Die SPD habe den Bebauungsplan stets mitgetragen und genau angesehen bezüglich Entwässerung, Hochspannung und Lärm, da das Bundesverwaltungsgericht den B-Plan wegen des mangelhaften Lärmschutzes für unwirksam erklärt hat.
Das Gebiet wäre etwas verkleinert worden. Die SPD möchte die Bebauung. Es gibt genug Anfragen für das Gelände.

Zuletzt meldete sich dann Heinz Neumann - CDU - zu Wort. Die CDU-Fraktion stimmt dem B-Plan wirklich zu. Der Bebauungsplan sei von der Verwaltung auf Druck der Politik sorgfältig ausgearbeitet worden, da er vom Bundesverwaltungsgericht gekippt worden wäre.
Die Verkehrsanschlüsse wären noch nicht fertig gestellt. Die CDU hofft, dass jetzt alles sattelfest ist, da die Anwohner (des Bauträgerbereiches) in Staub und Dreck leben.
Herr Neumann tadelte Herrn Münch, dass seine Argumente doch ein alter Hut wären.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen von Die Linke und Die Grünen den Bebauungsplan Lü 148n öffentlich auszulegen.


Hauptausschuss und Ältestenrat:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat den Lü 148n am 18.07.13 ohne Empfehlung an den Rat weitergeleitet.


Rat:
In der Sitzung des Rates am 18.07.13 meldete sich nur noch Ratsmitglied Münch - FBI - zu Wort.
Er sagte, dass man ein totes Pferd nicht reiten kann, man solle absteigen. Die Stadt sei mit dem Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg gescheitert und soll jetzt die Konsequenzen ziehen. Ein schlechter B-Plan wird nicht besser, wenn man ihn nachbessert.

Der Rat beschloss mehrheitlich mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP/Bürgerliste gegen die stimmen von FBI, Die Linke und Die Grünen, den Bebauungsplan Steinsweg erneut öffentlich auszulegen.


Die Entscheidung der Politik war nicht anders zu erwarten. Man muss immer wieder feststellen, dass SPD, CDU und FDP/Bürgerliste keinerlei Kenntnisse der Problematik haben.

Die Verwaltung hat fast alle Anregungen, die bei der ersten Offenlage im Herbst 2012 vorgebracht wurden, nicht berücksichtigt. Das haben Die Grünen schon sehr gut erkannt, denn sie haben offensichtlich die Einwendungen genau gelesen. Sie verfügen allerdings durch Frau Pohlmann und Herrn Tietz über das nötige "Fachpersonal", da beide beruflich vorbelastet sind.

Es wird immer offensichtlicher, dass die Schuldigen an dieser fehlerhaften Planung nicht bei der Verwaltung zu suchen sind, sondern in der Politik. Die Verwaltung wird zum Handlanger der Politik.

Hat sich ein Politiker von CDU, SPD Und FDP/Bürgerliste schon einmal dieses Entwässerungssystem angesehen und die Nähe zu den Hochspannungsleitungen? Hat sich einer der genannten Fraktionen schon einmal den unerträglichen Lärm der Autobahn und der umgebenden Straßen angehört, der auch nicht durch einen Wall gemindert werden kann, denn der schützt nur die direkt dahinter Wohnenden?

Vor Ort waren nur Die Grünen, Die Linke und die ehemalige Fraktionsvorsitzende der FDP/Bürgerliste Frau Littmann.

Es stellt sich immer wieder aufs Neue die Frage, warum die Politik in Gestalt von CDU und SPD solch einen fehlerhaften Bebauungsplan durchboxen will?

Anscheinend möchten sich Einzelne gerne Denkmäler setzten und erleiden immer wieder Schiffbruch. Supermarkt Dorstfeld, Supermarkt Eving, Bebauungsplan Tulpenstraße usw., sind einige, die ans Tageslicht kamen. Die Liste ist lang, man muss nur die Verhandlungslisten der Gerichte einsehen.

Der Bebauungsplan ist unsinnig, überflüssig, marktfern und ignoriert sämtliche Vorsorgeaspekte von räumlicher Planung.

Wer dann noch sagt, dies ist ein bevorzugtes Baugebiet, dem geht es nur ums Geld.

<<Zurück zur Übersicht

 

Das Baugebiet Steinsweg im Sondervermögen der Stadt Dortmund 

Das geplante Baugebiet Steinsweg befindet sich im Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund".

Das Sondervermögen ist ein Schattenhaushalt.

Im Jahr 1998 beschloss der Rat das Modell "Sondervermögen".

Dies sollte bis zum 31.12.2003 befristet werden. In dieser Zeit sollten 5000 Grundstücke (jährlich 1000 Grundstücke) entwickelt werden! 1999 und 2000 konnten lediglich 148 Grundstücke (!) entwickelt werden. Im Jahr 2001 wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, das Sondervermögen unbefristet weiter laufen zu lassen. Es ist dem Rat möglich, auch ein unbefristetes Sondervermögen jederzeit aufzulösen und das Vermögen sowie die Schulden an den städtischen Haushalt zu übertragen. Im November 2001 wurde vom Rat beschlossen, das Sondervermögen unbefristet weiterlaufen zu lassen.

Um die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken abzudecken, sollen städtische Flächen für den Eigenheimbau vermarktet werden. Wie man der Presse entnehmen konnte, muss die Stadt Dortmund die Flächen des Sondervermögens vermarkten, um den Haushalt auszugleichen. 

Das "Sondervermögen" ist aus dem Haushalt ausgekoppelt und hat folgende Aufgaben:

  • Erwerb, Veräußerung und Finanzierung von Grundstücken und damit im Zusammenhang stehenden Geschäften

  • Städtische Gebäude zu errichten, umzubauen und zu bewirtschaften

  • Sicherstellung der finanztechnischen Abwicklung  

  • Bereitstellung von Mitteln an die Fachabteilungen der Verwaltung, die im Rahmen der Umsetzung des Wohnbauprogramms Aufgaben übernehmen

Das Sondervermögen beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Die Aufgaben, die mit der Planung und Vermarktung zusammenhängen, werden von der Verwaltung übernommen. Das Liegenschaftsamt kauft und vermarktet die Grundstücke, das Planungsamt betreibt das Bauleitverfahren und das Tiefbauamt die Erschließung. Mit den Fachbereichen werden Dienstleistungsvereinbarungen geschlossen. Die Kosten trägt das Sondervermögen.

Mit dem Sondervermögen wird z.B. der Umbau des Stadthauses einschließlich neuer Büromöbel und der Verwaltungsneubau der Bezirksverwaltungsstelle Innenstadt-West in der Hospitalstraße finanziert, im Gegenzug zahlt die Stadt aus dem Haushalt hierfür Miete.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" -  Wirtschaftsjahre 1998 - 2001:

Die Jahren 1998 und 1999 schloss das Sondervermögen mit einem Verlust in Höhe von 326.657,99 DM (167.017,57 €) ab. 2000 erwirtschaftete das Sondervermögen einen Gewinn von 183.543,51 DM (93.844,31 €) und 2001 einen Gewinn von 1.185.301, 23 DM (606.034,87 €).

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2002:

Der Jahresverlust 2002 des Sondervermögens beträgt 10.814.498,03 € und wird mit dem Gewinnvortrag iHv. 532.861,61 € verrechnet. Der Verlustvortrag iHv. 10.281.632,42  € muss in den Folgejahren durch Gewinne ausgeglichen werden. Der nicht ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren (2002 in 2008) durch Entnahme von Rücklagen oder sollte dies nicht möglich sein, aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden.

Zinsaufwendungen für die entwicklungsfähigen Grundstücke wurden bis einschließlich 2001 auf den Grundstückswert gerechnet. Wenn mit einer schnellen Entwicklung und Vermarktung gerechnet werden kann, ist dies zulässig. Da sich aber in den Jahren 2001/2002 abzeichnete, dass bei den Grundstücken des Sondevermögens mit einer längeren Entwicklungs- und Vermarktungszeit zu rechnen ist, konnte diese Methode nicht mehr angewandt werden. Das Jahresergebnis wird mit über 2 Mio. € aufwandwirksamer Schuldzinsen belastet.

Der Jahresverlust beinhaltet Abschreibungen auf Baugebiete iHv. 8.522.646 €. Eine erhebliche Wertberichtigung iHv. 5,9 Mio. € musste für die Baugebiet Sölder Waldstraße vorgenommen werden, da die Entwicklungsperspektiven eingeschränkt waren. Das Baugebiet war 1999 mit über 9 Mio. € ins Sondervermögen eingelegt worden. Seinerzeit ging man davon aus, dass es komplett vermarktet werden könnte. Da es aber zu massiven Widerständen aus der Bevölkerung und der Politik kam, wurde die Entwicklung des Vorortes Sölderholz neu überdacht, so dass nur mit einer Baulandausweisung von max. 40 - 50 % der städtischen Fläche statt der geplanten 70 - 80 % zu rechnen war. Die Entwicklung des Gebietes wurde auf 2006 bis 2007 verschoben.

Die Flächeneinlage des Baugebietes Steinsweg erfolgte mit Beschluss des Rates vom August 1999. Die bergbaulichen Hinterlassenschaften wurden erheblich unterschätzt. Nach Einschätzung der Lage ging man von Verfüllkosten in Höhe von 1,75 Mio. € aus, um eine Standsicherheit des Geländes zu erreichen. Dazu veranschlagte man noch die Kosten für die archäologischen Untersuchungen in Höhe von 100.000 €.

Dies führte dazu, dass für das Baugebiet Steinsweg eine Wertberichtigung iHv. 2.130.000 € vorgenommen  werden musste. Die verlustfreie Bewertung führte zu einem niedrigeren beizulegenden Wert von 3.832.000 €.

Der beizulegende Wert errechnet sich aus den zu erwartenden Verkaufserlösen ./. noch anfallende Grundstücksentwicklungskosten ./. noch anfallende Vertriebskosten ./. noch anfallende Kapital-/Finanzierungskosten.

Im Jahr 2002 wurden Grundstücke mit einem Vertragswert in Höhe von 3,8 Mio. € verkauft. Der Vertragswert ist somit gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dazu hat die weit hinter den Planungen zurückgebliebene Flächenentwicklung beigetragen.

Bereits Ende 2001 zeichnete es sich ab, dass das Ziel des Sondervermögens 5.000 Einfamilienhausgrundstücke in fünf Jahren zu entwickeln nicht zu erreichen ist.                                                                                                                                              Die Nachfrage nach Grundstücken des Sondervermögens lag 2002 nicht unter 800 und war somit unverändert hoch. Sie verteilte sich über das gesamte Stadtgebiet. 2002 wurden aber lediglich 77 Grundstücke des Sondervermögens verkauft, davon die meisten an Bauträger. Nach einer Umfrage kamen 70 % der Grundstückskäufer aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugebietes, 12 % der Käufer der städtischen Grundstücke kamen von außerhalb Dortmunds.

Die Plandaten, die im Lagebericht 2001 dargestellt wurden, waren nach den Erkenntnissen von 2002 nicht realisierbar. In Zusammenarbeit mit der Planungsverwaltung wurde eine neue Liste erstellt.

Für den Bereich Steinsweg werden 140 Wohneinheiten vorgegeben. Der Satzungsbeschluss soll im 4. Quartal 2003 erfolgen. Eine Umlegung im Bebauungsplanbereich ist nicht erforderlich. Beginn der Erschließung und Vermarktung ist für das 4. Quartal 2004  vorgesehen.

Aufgrund der neuen Planungen und des Verkaufs über mehrere Jahre in den Baugebieten Erdbeerfeld (Mengede) und Nierstefeldstraße (Derne) geht man davon aus, dass ab 2003/2004 jährlich 250 bis 300 Einfamilienhausgrundstücke angeboten werden können. Diese Zahl ist nach den Erkenntnissen von 2002 auch vermarktbar.

Laut dem Masterplan Wohnen des Amtes für Wohnungswesen wurden 1998 - 742, 1999 - 826, 2000 - 874, 2001 - 997 und 2002 - 793 Wohnungen im Ein- und Zweifamilienhausbau fertig gestellt. Diese Zahlen beinhalten auch alle privaten Bauten, nicht nur das Sondervermögen. Die Errichtung von über 1000 Ein- und Zweifamilienhäuser auf städtischen und privaten Grundstücken pro Jahr kann somit nie erreicht werden.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2002 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates v. 16.12.04 Punkt 10.3 Drucksache Nr. 00501-04.      

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2003:

Der Jahresverlust 2003 des Sondervermögens beträgt 1.935.805,71 € und erhöht den Verlustvortrag iHv. 10.281.636,42 €. Der Verlustvortrag iHv. 12.217.442, 13 € muss in den Folgejahren durch Gewinne ausgeglichen werden. Der nicht ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren (2003 in 2009) durch Entnahme von Rücklagen oder sollte dies nicht möglich sein, aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden.

Den größten Anteil an dem Jahresverlust haben die Schuldzinsen iHv. rd. 1.622.000 €, die bis zum Jahr 2001 auf den Grundstückswert gerechnet wurden. Dies ist zulässig, wenn mit einer schnellen Entwicklung und Vermarktung der Grundstücke zu rechnen ist. Da sich aber in den Jahren 2001/2002 abzeichnete, dass die Grundstücke des Sondervermögens eine längere Entwicklungs- und Vermarktungszeit benötigen, werden die Schuldzinsen dem Jahresergebnis zugerechnet.

Die Umsatzerlöse und auch die Anzahl der Kaufverträge haben sich gegenüber 2003 deutlich erhöht. Zum Teil werden die Kaufverträge erst im Jahr 2004 erfolgswirksam. Die Umsatzerlöse stiegen um 94 % von 3,8 Mio. € auf 7,38 Mio. €. Grund hierfür ist das verbesserte Angebot an Grundstücken. Insgesamt wurden 125 Grundstücke vermarktet.

Die Vermarktung des  Baugebietes „Erdbeerfeld“ in Mengede lief zögerlicher an als erwartet. Dies ist auf das erste große Baugebiet „Schlossstraße“ in Bodelschwingh und das Baugebiet „Wenemarstraße“ in  Westerfilde  zurückzuführen. Alle drei Baugebiete liegen im gleichen Stadtbezirk. Dadurch entsteht ein Sättigungsgrad, da Umfragen und eingehende statistische Untersuchungen ergeben haben, das 2/3 der Käufer aus dem entsprechenden oder einem angrenzenden Stadtbezirk kommen.

Durch die verzögerte Entwicklung und Vermarktung blieben die die Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen aber weiterhin weit hinter den Erwartungen zurück. Trotzdem bleibt das Sondervermögen bei der Annahme, dass eine Vermarktung von 250 - 350 Grundstücken jährlich möglich ist. Dies kann aber nur erreicht werden, wenn es zu keiner Verzögerung im Planverfahren durch politische Einflüsse kommt. Das Baugebiet „Tulpenstraße“ in Sölde im Jahr 2002 zeigt, wie politische Einflüsse die Planungen verändern können.

In den letzten Jahren bestand eine Nachfrage zwischen 700 und 1000 Grundstücken, die aber auf Grund der verzögerten Entwicklung nicht befriedigt werden konnten. Im Jahr 2003 lag die Nachfrage nicht unter 800.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2003 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates v. 16.12.04 Punkt 10.3 a Drucksache Nr. 00502-04.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004:

Das Defizit des Sondervermögens beträgt für das Jahr 2004 2,96 Mio. € und ist somit 1 Mio. € höher als der Verlust des Vorjahres. Die Umsatzerlöse von 34,2 Mio. € beinhalten den An- und Verkauf von Phoenix Ost in Höhe von 23,3 Mio. €. Die Umsatzerlöse Grundstücksverkäufe betragen lediglich 6,4 Mio. €, der Rest von 4,5 Mio. € stammt aus Mieten, Pachten und sonstigen Erlösen.

Der aufgelaufene Verlust per 2004 beträgt 15,2 Mio. € und muss in den Folgejahren durch Gewinne ausgeglichen werden. Der nicht ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren durch Entnahme von Rücklagen oder aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden (z.B. 2004 im Jahr 2010). Somit erhöht sich der Druck immer mehr, die Flächen des Sondervermögens um jeden Preis vermarkten zu müssen.

Laut der Stadt lag die Anfrage nach Grundstücken aus dem Sondervermögen im Jahr 2004 über 800, verkauft aber haben sie lediglich 134 Grundstücke! Die Grundstücksverkäufe lagen weit unter den ursprünglichen Zielsetzungen. Die verzögerte Flächenentwicklung wird als Grund für die geringe Anzahl der verkauften Grundstücke genannt.

Für das Jahr 2005 geht man davon aus, dass eine Vermarktung von 200 Grundstücken möglich sein wird, da neue Baugebiete erschlossen werden. Nach drei Jahren mit Verlusten rechnet man 2005 mit einem Gewinn.

Rechtskräftige und baureife Grundstücke gibt es genug. 850 Grundstücke, reine Schönfärberei, die schon über Jahre durch die Presse geistert. Hohe Arbeitslosigkeit, unsichere Arbeitsplätze und Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes sind die wahren Gründe für die Kaufzurückhaltung.

Für das Jahr 2004 wurden für das Baugebiet Steinsweg Umsatzerlöse durch Grundstücksverkäufe an einen Bauträger in Höhe von 209.901,00 € für geschätzte 12 Wohneinheiten erzielt. Bei einer Größe von 216 qm je Grundstück entspricht dies einem Quadratmeterpreis von ca. 81 €, ob mit oder ohne Erschließung ist der Verwaltungsvorlage nicht zu entnehmen. Weiterhin wurden für das Jahr 2005 Verkaufsverträge mit einem Bauträger in Höhe von 75.000.00 € einschließlich Erschließungskostenanteile für 4 Wohneinheiten geschlossen, mit Zahlungsfälligkeit und wirtschaftlichen Nutzen- und Lastenübertrag im Jahr 2005. Geht man von einem Erschließungsbetrag von ca. 50 € aus, beträgt der reine Erlös ca. 37 €/qm.

Gleichzeitig hatte das Liegenschaftsamt auf seiner Internetseite im Juli 2005 Grundstücke für Bauträger zur Doppelhausbebauung für 190 €/qm ohne Erschließung angeboten. Das Exposé, das die Stadt auf der Immobilienmesse 2005 verteilt hatte, gibt für den Bürger ebenfalls einen Quadratmeterpreis von ca. 190 € ohne Erschließung an. Wie kommen solche Grundstückspreise zustande?

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2004 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 30.06.05 Punkt 10.5 Nr. 02221-05.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2005:

Der Jahresgewinn 2005 des Sondervermögens beträgt 586.230, 81 €. Der Gewinn, der ausschließlich verbesserten Grundstücksgeschäften in verschiedenen  Baugebieten z.B. Leierweg, Apolloweg, Schöner Pfad und Fillkuhle zuzuschreiben ist, wird mit den Verlusten der Jahre 2002 - 2004 iHv. 15.182.344,35 € verrechnet und vermindert somit den Verlustvortrag auf           14.596.113,54  €.

Gegenüber dem Vorjahr sind die Umsatzerlöse um ca. 20,1 Mio. auf 14,1 Mio. € gesunken. Grund des Rückgangs ist alleine der An- und Verkauf des Phoenix-Ost-Geländes im Jahr 2004. Somit ergibt sich letztendlich eine Gewinnsteigerung von ca. 3,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. In 2005 konnten die Erlöse aus Grundstücksveräußerungen gegenüber dem Vorjahr um ca. 31 % von 6,4 Mio. € auf 9,18 Mio. € gesteigert werden. Einschließlich der geschlossenen, aber noch nicht realisierten Verträge, konnten Baugrundstücke in Höhe von über 10 Mio. € verkauft werden. Erstmalig gibt es im Jahresabschluss 2005 den Posten "Umsatzerlöse aus Erschließungsflächen", in dem die Entschädigungen für die von den Käufern erworbenen Erschließungsflächen ausgewiesen werden, wenn sie denn vorher im "Eigentum" des Sondervermögens standen. In diesem Posten sind neben den Erlösen aus 2005 die Umsatzerlöse aus den Vorjahren enthalten.

Für das Jahr 2004 werden für das Baugebiet Steinsweg 210.000,00 € und für das Jahr 2005 76.000,00 € als Erlöse aus Grundstücksverkäufe ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Verkäufe an einen Bauträger. Unter sonstige Umsatzerlöse (Grundstückesverkäufe) werden für den Steinsweg 1.000,00 € ausgewiesen.

Die Nachfrage nach Grundstücken war 2005 unverändert hoch, zwischen 700 und 800 Interessenten hatten sich registrieren lassen. Das Interesse an Grundstücken ohne Bauträger- und Architektenbindung ist weiterhin hoch. Man geht von einer Vermarktung von 200 - 250 Grundstücken pro Jahr aus.

Die Grundstücksverkäufe lagen aber 2005 weiter unter den Erwartungen. Die Erschließungsarbeiten der Baugebiete Steinsweg und Apolloweg konnten witterungsbedingt nicht in der geplanten Bauzeit beendet werden. Ebenfalls hat die ungewisse Situation im Baugebiet Steinsweg dazu beigetragen.

Gegen den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg wurde ein Normenkontrollverfahren vor dem OVG Münster angestrebt. Über das Klageverfahren wurde vor der Gerichtsentscheidung in der Presse berichtet. Dies hat zu starker Verunsicherung potenzieller Käufer geführt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit seinem Urteil vom 16.12.2005 den Bebauungsplan Steinsweg für unwirksam erklärt. Die Stadt Dortmund vertritt die Auffassung, dass der Bebauungsplan weiter rechtskräftig bleibt, will aber vor Abschluss weiterer Kaufverträge ergänzende Gutachten einholen, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Eine erneute Vermessung des Baugebietes hat eine größere Nettobaufläche ergeben als bisher geplant war.            (Merkwürdig, durch weiteres Abschrägen der Böschungen der Mulden wurden die Grundstücke kleiner!) Dies hätte zu einer Aufwertung, im Gegensatz zu der Abwertung in der Vergangenheit, des Grundstückes führen können und somit zu einem außerordentlichen Ertrag in Höhe von 500.000,00 - 600.000,00 €. Dieser Mehrerlös wurde aber in Hinblick auf das laufende Klageverfahren für Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.

Für das Baugebiet Steinsweg gibt es lt. dem Jahresabschluss Sondervermögen zahlreiche Interessenten. Bei der Versteigerung im Dezember 2005 waren nach unseren Informationen jedoch nur 16-18 Interessenten. Durch das Klageverfahren konnten im Jahr 2005 keine Einnahmen aus dem Baugebiet erzielt werden, sondern es mussten weitere erhebliche Kosten kalkuliert werden.

2006 beginnt die Vermarktung des Baugebietes "Stadtgärtnerei" in Brackel und die Erschließungsplanungen für das Baugebiet "Brechtener Heide" werden konkretisiert. Im Jahr 2007 sind für eine Reihe von Baugebieten die Beschlussfassungen zu den Bebauungsplänen vorgesehen. Durch das Klageverfahren Steinsweg wird es im Geschäftsjahr 2006 zu einem temporären Einbruch kommen, den man in den Folgejahren aber durch verstärkte Vermarktung wieder auszugleichen hofft. Man geht davon aus, dass bis 2007 auch eine Entscheidung zum Baugebiet Steinsweg vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig getroffen worden ist.

Ab 2007 strebt man wieder 200 Grundstücksverkäufe an, die nur erreicht werden können, wenn es durch die Politik nicht zu Verzögerungen im Planverfahren kommt.

Die aufgelaufenen Jahresverluste, die voraussichtlich auch in 2006 nicht ausgeglichen werden können, sollen in den Folgejahren durch erhöhte Grundstücksverkäufe ausgeglichen werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Rücklagen ausgeglichen werden. Wenn auch dies nicht möglich sein sollte, wird der Verlust durch Haushaltsmittel der Stadt Dortmund gedeckt.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2005 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 08.06.06 Punkt 10.6 Drucksache 05298-06.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2006:

Der Jahresgewinn 2006 des Sondervermögens, der hauptsächlich aus der Werthochschreibung der „Sölder Waldstraße“ ehemals „Tulpenstraße“ in Höhe von 4.500.00,00 € resultiert, beträgt 4.747.034,54 €. Eine Verrechnung der Jahresgewinns 2006 erfolgt mit den Verlustvorträgen aus den Vorjahren 2002 - 2004 iHv 14.596.113,54 €. Somit wird der Verlustvortrag auf 9.849.079,00 € verringert.

Der Verlustvortrag soll durch Grundstücksverkäufe in den Folgejahren ausgeglichen werden. Der nicht ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren durch Entnahme von Rücklagen oder sollte dies nicht möglich sein, aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden.

Den Rat hatte im Dezember 2006 beschlossen, den Ankauf der Hörder Burg und des Stiftsforums über das Sondervermögen zu finanzieren. Die Zahlung und der Eigentumsübergang der Hörder Burg erfolgten noch in 2006. Anfang 2007 wurde das Stiftsforum erworben. Der Haushalt hat das Sondervermögen für Ankauf und Sanierung, die über 3 Mio. € kostet, mit entsprechendem Eigenkapital ausgestattet.

Ebenfalls hat der Rat beschlossen, das Gelände der ehemaligen Union-Brauerei durch das Sondervermögen zu erwerben.

Das Sondervermögen hatte in 2006 Flächen an den Haupthaushalt zurückgegeben. Dadurch entstand eine Forderung gegenüber dem Haupthaushalt von 9.976.094 €. Durch Grundstückneueinlagen in das Sondervermögen verringerte sich die Forderung auf      4.368.422 €, die durch Grundstückseinlagen in 2007 weiter verringert werden kann.

Von 2005 auf 2006 sind die Umsatzerlöse um ca. 2,22 Mio. € auf 11,9 Mio. € gesunken. Das Ergebnis resultiert allein aus den verringerten Grundstücksverkäufen.

Wie in den Jahren zuvor, lag die Anzahl der Grundstücksverkäufe unter den ursprünglichen Zielsetzungen. Die Erschließung des Baugebietes „Stadtgärtnerei“ in Brackel konnte nicht in der geplanten Zeit fertig gestellt werden.

Die Erlöse aus Grundstücksveräußerungen sind im Vergleich zu 2005 zurückgegangen. 2005 wurden Einnahmen aus Grundstücksgeschäften in Höhe von 9,18 Mio. € erzielt, 2006 waren es dagegen nur 6,95 Mio. €. Ausschlaggebend für die geringe Anzahl der abgeschlossenen Verträge war insbesondere die rechtliche Situation des Baugebietes „Steinsweg“.

Im Baugebiet Steinsweg konnten wegen des schwebenden Verfahrens keine Einzelverkäufe getätigt werden. Die Stadt Dortmund hatte gegen das Urteil des OVG Münster vom 16.12.2005 Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingelegt. Die Stadt vertrat die Auffassung, dass der Bebauungsplan durch Einlegung der Revision weiter rechtskräftig bleibt. Vor Abschluss weiterer Kaufverträge wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg ergänzende Lärmschutzgutachten zu jedem einzelnen Grundstück erstellt. Somit konnten weitere Kaufverträge, mit dem im nördlichen Bereich des Baugebietes tätigen Bauträger, geschlossen werden. Für die städtischen Grundstücke im südlichen Bereich konnten keine Einzelkaufverträge geschlossen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung am 22.03.07 die Revision zurückgewiesen.

Der Bebauungsplan ist endgültig aufgehoben!

Die Stadt beabsichtigt schnellstmöglich einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, in dem die Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Berücksichtigung finden. Eine genaue Urteilsanalyse ist hierzu erforderlich, die aber bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage am 30.04.07 noch nicht vorlag.

Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes ist erst im Jahr 2008 zu rechnen.

Wie im Jahr zuvor enthält der Jahresabschluss wieder den Hinweis, dass eine erneute Vermessung des Baugebietes eine größere Nettobaufläche ergeben hat als bisher geplant war. (Merkwürdig, durch weiteres Abschrägen der Böschungen der Mulden wurden die Grundstücke kleiner!) Dies hätte zu einer Aufwertung, im Gegensatz zu der Abwertung in der Vergangenheit, des Grundstückes führen können und somit zu einem außerordentlichen Ertrag. Dieser Mehrerlös wurde aber in Hinblick auf das laufende Klageverfahren für Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.

Für das Baugebiet Steinsweg werden für das Jahr 2006 138.000 € als Erlöse aus Grundstücksverkäufen ausgewiesen, der Vertragswert beträgt 139.841 €. Der Vertragswert beinhaltet Erlöse aus Ablösungsverträgen für die Erschließungskosten. Die Erschließungskosten setzen sich aus den Kosten für den technischen Ausbau der Erschließungsanlage und aus der Entschädigung für die in Anspruch genommene Fläche zusammen. Im Jahr 2006 wurden außerdem 53.280 € für Grundstücksverkäufe gezahlt, deren Besitz- und Lastenübergang im Jahr 2007 erfolgt. Bei den Erlösen in 2006 und für 2007 handelt es sich wie in den Vorjahren um Verkäufe an einen Bauträger.

Wie immer (!) war die Nachfrage nach städtischen Grundstücken des Sondervermögens lt. der Stadt Dortmund unverändert hoch. Sie lag bei über 500 registrierten Interessenten, ist aber gegenüber dem Vorjahr (700 - 800 Interessenten) leicht (!) gesunken. Als Grund werden der Wegfall der Eigenheimzulage und die Mehrwertsteuererhöhung genannt. Durch das Internetangebot, Zeitungswerbung und Immobilienbörse und durch das verbesserte Angebot kann in der Zukunft möglicherweise eine langfristige Registrierung als unnötig angesehen werden.

Die Nachfrage nach Grundstücken verteilt sich über das gesamte Stadtgebiet, folglich muss in der Zukunft ein entsprechendes Angebot stadtweit zur Verfügung stehen. Weiterhin bleibt die Erkenntnis bestehen, dass 2/3 der Bauwilligen aus der unmittelbaren Nachbarschaft der jeweiligen Baugebiete stammen.

Die Umsatzerlöse aus Vermietungen betragen für 2006 4.872.876 €. Der größte Posten bei den Umsatzerlösen 2006 sind wie im Jahr zuvor die Mieterlöse Stadthaus mit 4.660.800 €.

Für den Umbau des Stadthauses (2.Bauabschnitt) wurden in 2006 4.220.863,66 € gezahlt.

Das Baugebiet Steinsweg wird ausschlaggebend für das Wirtschaftsjahr 2007 sein, da der B-Plan wahrscheinlich neu aufgestellt wird.

Weiterhin werden die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Stadtgärtnerei in Brackel abgeschlossen sein. Die Erschließung der Baugebiete Wellinghofen, Godekindstraße und Brechtener Heide werden in 2007 beginnen. Weiterhin kann für das Baugebiet Winkelstraße in Huckarde die Erschließungsplanung und Auftragsvergabe in 2007 erfolgen. Weitere Planverfahren werden abgeschlossen.

Für das Jahr 2008 steht somit ein sehr gutes Angebot an Baugrundstücken bereit. Die ab 2008 wieder angestrebte Vermarktungszahl von 200 Grundstücken pro Jahr kann nur erreicht werden, wenn keine politischen Einflüsse die Planverfahren verzögern.

Die Satzung des Sondervermögens wurde mit Ratsbeschluss im Februar 2006 geändert. Die Werkleitung wurde durch die Betriebsleitung abgelöst, die ebenfalls aus dem/der Infrastrukturdezernenten/in und dem/der Stadtkämmerer/in besteht.

Bis zum 30.06.2006 waren Herr Stadtdirektor Fehlemann (Infrastrukturdezernent) und Herr Guntram Pehlke (Stadtkämmerer) die Betriebsleiter des Sondervermögens. Herr Guntram Pehlke war zum 30.06.2006 aus dem Dienst der Stadt Dortmund ausgeschieden. Ab 01.07.2006 ist Frau Christiane Uttermann die neue Stadtkämmerin und somit auch die neue Betriebsleiterin des Sondervermögens.

Herr Ullrich Sierau hat als neuer Infrastrukturdezernent mit Wirkung zum 15.02.2007 Herrn Klaus Fehlemann, der am 31.01.2007 in den Altersruhestand getreten ist, als Betriebsleiter des Sondervermögens abgelöst.

Herr Bodo Schneider ist als nebenamtlicher kaufmännischer Leiter für die laufenden Geschäfte des Sondervermögens im November 2002 vom Rat bestellt worden.

Die Betriebsleiter vertreten das Sondervermögen alleine, der kaufmännische Leiter darf das Sondervermögen in einem, in der Geschäftsanweisung festgelegten Rahmen, vertreten.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2006 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 14.06.06 Punkt 10.2 Drucksache Nr. 08586-07.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2007:

Das Defizit des Sondervermögens beträgt für das Jahr 2007 2.030.893,16 € und erhöht somit den Verlustvortrag aus 2006 in Höhe von 9.849.079,00 € auf 11.879.972,16 €.

Der Verlustvortrag soll durch Grundstücksverkäufe in den Folgejahren ausgeglichen werden. Der nicht ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren durch Entnahme von Rücklagen oder sollte dies nicht möglich sein, aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden.

Der Jahresfehlbetrag resultiert aus den weit hinter den Erwartungen zurückliegenden Grundstücksverkäufen. Von 2006 auf 2007 sind die Erlöse aus Grundstücksveräußerungen um ca. 1,43 Mio. € auf 5,52 Mio. € gesunken und sind somit im Vergleich zu den Vorjahren weiter zurückgegangen.

Ein weiterer Grund ist, dass der gestiegene Zinsaufwand für die Vorhaltung der Grundstücke auch in 2007 nicht aktiviert wurde, so dass er sich in vollem Umfang belastend auf das Ergebnis ausgewirkt hat.

Der Fremdkapitaleinsatz stieg von 2006 auf 2007 um 40,79 Mio. € auf 135,75 Mio. €. Dies bewirkte einen Anstieg des Zinsaufwandes gegenüber 2006 um 1,8 Mio. €.

Anfang 2007 war die Nachfrage nach Grundstücken des Sondervermögens stark zurückgegangen. Als Grund werden der Wegfall der Eigenheimzulage, die Steigung der Baukosten und die Erhöhung der Mehrwertsteuer genannt. 

Die Verkäufe lagen weit unter der Zielsetzung für 2007 (lt. Jahresabschluss Sondervermögen 2006: 200 Grundstücke). Die Talsohle ist durchschritten und es kommt wieder zu einem Anstieg der Interessenten. Waren es 2007 noch knapp unter 400, waren es bis Feb. 2008 schon knapp über 400. Interessieren und kaufen sind zwei Paar verschiedene Schuhe, das sollte die Stadt Dortmund inzwischen gemerkt haben.

Gegenüber 2006 sind die Umsatzerlöse um 0,194 Mio. € auf 12,069 Mio. € gestiegen. Dies ist auf die gesteigerten Mieterlöse zurückzuführen, die aber den Rückgang der Erlöse aus Grundstücksverkäufen nicht vollständig ausgleichen konnten.

Die Einnahmen aus Mieten beliefen sich auf 6,535 Mio. €, aus Grundstücksverkäufen und Ablöseverträgen zu Erschließungskosten lediglich auf 5,534 Mio. €. 

Steinsweg:

Die Stadt Dortmund legte gegen das Urteil des Oberwaltungsgerichtes Münster vom 16.12.05 Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein. Die Revision wurde nach der mündlichen Verhandlung am 22.03.07 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig zurückgewiesen.  

                                             Somit ist der Bebauungsplan endgütig aufgehoben.

Die Stadt Dortmund beabsichtigt, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, der den Vorgaben des Urteils entspricht. Nach Auffassung der Stadt Dortmund war der Bebauungsplan durch Einlegung der Revision weiter rechtskräftig. Dadurch wurden in Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg auf Basis von Lärmgutachten für einzelne Grundstücke Baugenehmigungen erteilt und Verkäufe getätigt. Somit konnte ein großer Teil der Baufläche am Steinsweg an einen Bauträger veräußert werden. 

Zwischenzeitlich wurde das Planverfahren neu beschlossen. Lärmgutachten wurden in Auftrag gegeben, die insbesondere die Lärmeinwirkung der Autobahn untersuchen.

Bis zum Verfahrensabschluss werden keine Verkäufe der städtischen Grundstücke getätigt werden. Einzig einzelne Baugrundstücke des Bauträgers, für die Baugenehmigungen erteilt wurden, können noch vermarktet werden.

Im Jahr 2007 wurden Grundstücke mit einem Vertragswert in Höhe von € 474.776,00 an den Bauträger veräußert. Der Vertragswert beinhaltet auch Erlöse aus Ablösungsverträgen für die Erschließungskosten.

Frühestens Anfang 2009 wird mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes gerechnet.

Wie im Jahr zuvor enthält der Jahresabschluss wieder den Hinweis, dass eine erneute Vermessung des Baugebietes eine größere Nettobaufläche ergeben hat als bisher geplant war. (Merkwürdig, durch weiteres Abschrägen der Böschungen der Mulden wurden die Grundstücke kleiner!) Dies hätte zu einer Aufwertung, im Gegensatz zu der Abwertung in der Vergangenheit, des Grundstückes führen können und somit zu einem außerordentlichen Ertrag. Da aber mit erhöhten Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen zu rechnen ist, wird der Bewertungsansatz vorsichtshalber nicht geändert.

Der Rat stimmte am 14.06.2007 der Einlage zahlreicher neuer Flächen ins Sondervermögen zu. Das Sondervermögen hatte am 31.12.2006 Forderungen an den Haushalt in Höhe von 4.368.422 €. Durch die Einlage der neuen Flächen ins Sondervermögen konnte diese Forderung ausgeglichen werden. Folgende Flächen wurden in Sondervermögen neu eingelegt:

  • Asseln / Wickede, Stemmering

  • Berghofen, Ostkirchstraße

  • Brünninghausen, Rombergpark (Hotel, Fachschule, Betriebshof) - Abbruch der alten Bausubstanz und Entwicklung im Rahmen einen noch aufzustellenden Bebauungsplanes -

  • Eving, Hessische Straße

  • Hostedde, Reinwardtstraße

  • Hostedde, Schleipweg

  • Huckarde, Fuchteystraße

  • Lütgendortmund, Auf dem Toren

  • Lütgendortmund, Grevendicksfeld

  • Mengede/Nette, Mengeder Straße

  • Mengede, Wodanstraße

  • Sölde, ehem. Emschertalgrundschule

Am 13.12.07 hat der Rat einzelne Flächen des Baugebietes Grevel, die nicht entwicklungsfähig sind, in das Allgemeine Grundvermögen zurückgeführt und dafür andere Flächen in das Sondervermögen eingelegt. Dieser Beschluss entsprach nicht vollständig dem Vorschlag der Betriebsleitung. Da sich diese Rückführung negativ auf den Haushalt ausgewirkt hat, wurde sie mit Beschluss vom 14.02.08 wieder aufgehoben. Bis Mitte 2008 soll ein neuer Beschluss zur Flächenkorrektur des Baugebietes „Grevel“ gefasst werden.

Den Rat hatte im Dezember 2006 beschlossen, den Ankauf der Hörder Burg und des Stiftsforums über das Sondervermögen zu finanzieren. Die Zahlung und der Eigentumsübergang der Hörder Burg erfolgten noch in 2006. Anfang 2007 wurde das Stiftsforum erworben.

Weiterhin hatte der Rat die Sanierung der Hörder Burg mit einer Gesamtsumme von bis zu Mio. 3,88 (netto) beschlossen. Die Kosten konnten durch ein neues Sanierungskonzept auf Mio.1,4 € (netto) gesenkt werden und werden über das Sondervermögen finanziert.

Nachdem die Planungen zur Gestaltung des Phoenix-Sees mit seinen Uferbereichen und der Anbindung zur Hörder Innenstadt nahezu abgeschlossen sind, hat sich herausgestellt, dass erworbene und vermietete Gebäudeteile möglicherweise abgerissen werden müssen. Die Hauptburg muss teilweise entmietet und saniert werden, um sie dann mit einem veränderten Konzept wieder zu verkaufen.

Das Union-Gelände mit dem unter Denkmalschutz stehenden U-Turm wurde mit Besitz- und Eigentumsübergang zum 01.07.2007 vom Sondervermögen erworben, das Bürohaus, das seinerzeit Brau und Brunnen errichtet hatte, ebenfalls. Die Freiflächen werden anderen Nutzungen zugeführt. Die Sanierung des U-Turms erfolgt mit Mitteln des Landes und der EU.

Im Wirtschaftsjahr 2006 hat der Stadthausumbau mit dem 2. Bauabschnitt begonnen. Dazu wurden die Diensträume 2006 in ein Gebäude an der Löwenstraße verlagert. Für Juni 2008 wurde die Fertigstellung der Gebäudeteile Olpe und Kleppingstraße vorgesehen. Für das Bürgeramt für ausländische Mitbürger wurde die Inbetriebnahme ebenfalls für Juni 2008 vorgesehen. Danach wird der Gebäudeflügel Friedensplatz saniert. Die Arbeiten werden ein Jahr andauern. Im Jahr 2007 wurde für den Stadthausumbau im 2. Bauabschnitt 7.744.910,27 € gezahlt. Im Finanzplan 2006 - 2010 sind für den Stadthausumbau Gesamtkosten in Höhe von 21,582 Mio. € ausgewiesen.

Für das Jahr 2008 weist der Wirtschaftplan einen Fehlbetrag von 1,96 Mio. € aus, der im Bereich der Grundstücksentwicklung entsteht.

Hauptsächlich ist das auf die Situation am Steinsweg zurückzuführen. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes kann hier nur ein kleiner Teil an Grundstücken im Bereich des Bauträgers veräußert werden. Ein weiterer Grund ist, dass durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitarbeiter der Verwaltung gebunden werden, die ansonsten an der Entwicklung anderer Bebauungspläne gearbeitet hätten. (Um Ausreden nicht verlegen!)

Nachdem im Jahr 2007 die Nachfrage nach Grundstücken gegenüber 2006 um über die Hälfte zurückgegangen war, wird für das Jahr 2008 wesentlich vorsichtiger kalkuliert.

Das Ziel der Stadt Dortmund ist, jungen Bürgern die Möglichkeit zu bieten, in dieser Stadt zu leben und Eigentum zu bilden.

Wie im Jahr zuvor verteilt sich die Nachfrage über das gesamte Stadtgebiet, 2/3 der Bauwilligen kommen aus der näheren Umgebung. Daher ist es erforderlich, das Angebot für Bauland über das gesamte Stadtgebiet zu verteilen.

Für das Wirtschaftsjahr 2008 ist die wahrscheinliche Neuaufstellung des Bebauungsplanes Steinsweg von besonderer Bedeutung.

Im Baugebiet Brechtener Heide, dass das größte Baugebiet mit allein 350 - 400 Grundstücken des Sondervermögens ist, haben die Erschließungsarbeiten begonnen. Mit der Vermarktung ist Ende 2008 zu rechnen. Da das Baugebiet besonders groß ist, wird mit einer längeren Erschließungs- und Vermarktungszeit gerechnet. Auch im Baugebiet Winkelstraße in Huckarde, mit 30 - 35 Grundstücken des Sondervermögens, wurde mit den Erschließungsarbeiten begonnen. Da hier eine rege Nachfrage besteht, rechnet man mit einer kurzen Vermarktungszeit.

In Mengede - Erdbeerfeld - wird mit der Vermarktung des 3. Bauabschnittes begonnen. In Brackel - Stadtgärtnerei - hier sind lt. der Internetseite der Stadt Dortmund erst die Hälfte der 85 Grundstücke reserviert, stehen ebenfalls Grundstücke zur Verfügung, weiterhin Restgrundstücke in diversen Baugebieten. Das Baugebiet Zillestraße und Kahle Hege in Asseln stehen kurz vor dem Abschluss. So gibt es für das Jahr 2008/2009 wieder ein gutes Angebot an Grundstücken des Sondervermögens.

Die Planung der einzelnen Baugebiete, aber auch die politischen Entscheidungen beeinflussen die Entwicklung der Baugebiete und werden somit zu Risiken, die nicht auszuschließen sind.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2007 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 19.06.2008 TOP 10.1. Drucksache 11624-08.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2008:

Die in 2002 bis 2004 entstandenen Verlust in Höhe von 9.849.979,00 € konnten erstmals nicht bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen werden, so dass sie mit den Rücklagen, die  62.874.315,11 €  betragen, verrechnet wurden.

Auch im Jahr 2008 konnte nicht die Höhe der Grundstücksverkäufe von 2004-2006 erreicht werden. Allerdings blieben sie im Vergleich zu 2007 nahezu konstant.

Anfang 2008 war noch ein deutlicher Aufschwung zu verzeichnen, der sich in der zweiten Jahreshälfte aber merklich abschwächte. Die niedrigen Grundstücksverkäufe sind auf die gestiegenen Baukosten, die Kaufzurückhaltung bei großen Anschaffungen, die aufgetretene Wirtschaftskrise Mitte 2008 und die fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten für junge, kinderreiche Familien zurückzuführen.

Durch die niedrigen Hypothekenzinsen ist die eigene Wohnimmobilie gut nachgefragt. 2/3 aller erwerbstätigen Mittdreißiger mit Kind wohnen nach Aussagen der Landesbausparkasse im Wohneigentum. Die Hälfte der kinderlosen Paare und der Singles erwerben vor dem 40. Lebensjahr Wohneigentum. Innerhalb der letzten Jahrzehnte ist hier ein starkes Wachstum zu verzeichnen.

Die Nachfrage nach Wohnbauland verteilt sich über das gesamte Stadtgebiet. 2/3 der Grundstückskäufer stammen wie die Jahre zuvor aus unmittelbarer Nachbarschaft des jeweiligen Baugebietes.

Die Anzahl der abgeschlossenen Verträge bleibt weiterhin hinter den Erwartungen zurück.

Im Jahr 2008 wurden Erlöse aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 3,8 Mio. € erzielt. Im Jahr 2007 betrugen sie noch  5,5 Mio. €. Somit sind die Erträge aus Grundstücksverkäufen weiter zurückgegangen. Außerdem hat das Sondervermögen noch Verträge in Höhe von  0,6 Mio. € für Grundstücksverkäufe, deren Eigentumsübergang erst 2009 stattfindet, abgeschlossen. Diese sind in den 3,8 Mio. € nicht enthalten.

Im Baugebiet Steinsweg wurden Grundstücke im Wert von  237.000,00 € an den Bauträger veräußert. Diese Summe beinhaltet Erlöse aus Ablösungsverträgen zu Erschließungskosten, die sich auf den Wert der Erschließungsflächen beziehen.

Das Baugebiet Steinsweg und Tulpenstraße nahmen auch im Jahr 2008 wieder eine Sonderrolle ein. Das Baugebiet Steinsweg war im März 2007 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für unwirksam erklärt worden, da der Lärmschutz mangelhaft ist. Für die im Losverfahren vergebenen Grundstücke wurden keine Kaufverträge erstellt. Die Grundstücke des Bauträgers im nördl. Bereich sind nicht unzulässig hoch vom Lärm betroffen. So konnten noch vor dem Urteil des BVerwG über 40 Grundstücke an den Bauträger verkauft werden (Grundstücke wurden nach und nach verkauft! Auch nach dem Urteil!!!!). 2/3 der Häuser sind inzwischen fertig gestellt. 2008 wurde ein neues Planverfahren eingeleitet. Ziel ist es, die Rechtskraft in der 2. Jahreshälfte 2009 zu erlangen. Da die Erschließungsanlagen fertig gestellt sind, kann dann umgehend mit der Vermarktung begonnen werden.

Der Bebauungsplan Ap 162 - Tulpenstraße wurde vom Oberverwaltungsgericht im Dez. 2008 für unwirksam erklärt, ebenfalls auf Grund mangelhaften Lärmschutzes. Die Neuaufstellung soll kurzfristig beginnen, so dass mit einer Vermarktung 2011 zu rechnen ist.

Ein Grundstück in Prinz-Friedrich-Karl-Straße wurde neu in das Sondervermögen eingelegt.

Die Dach- und Fachsanierung der Hörder Burg, die mit einer Gesamtsumme von  3,9 Mio. € beschlossen wurde, belief sich lediglich auf ca. 2,1 Mio. €. Für den Verkauf der Hörder Burg interessieren sich bereits Interessenten aus dem Hotelsektor, die aber noch die Flutung des Phoenix-Sees abwarten wollen. Im Jahr 2010 stehen noch Verlängerungen der Mietverträge für das Stiftsforum aus. Frühestens danach soll das Stiftsforum verkauft werden. Das dazugehörige Parkhaus mit 200 Baulasten zu Gunsten des Stiftsforums soll abgerissen werden. Dazu müssen neue Stellplätze geschaffen werden, damit die Baulasten verlagert werden können.

Für die Sanierung des U-Turmes wurden von der Landesregierung  32,1 Mio. € Fördermittel zugesagt. Die Kosten der Gesamtsanierung betragen 45,8 Mio. €. Das Sondervermögen trägt somit 13,7 Mio. €. Auf die Dach- und Fachsanierung entfallen 4,9 Mio. €.

Die unbebauten Flächen des Union Brauerei-Geländes sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Eine Fläche südl. des U-Turms konnte bereits veräußert werden. Das von der Alteneigentümerin - Brau und Brunnen AG - errichtete Bürohaus wurde von der Stadt Dortmund mit übernommen und ist komplett vermietet. Dieses Gebäude soll aber weiter veräußert werden, was sich im Herbst 2008 und später wegen der Finanzkrise als schwierig erwies.

Für die Freistellung des Bereiches der neuen Brinkhoffstraße wurde dem Sondervermögen im Zusammenhang mit dem Ankauf der ehemaligen Union-Brauerei 3,3 Mio. € zugesagt, die hauptsächlich aus GVFG-Fördermitteln (80%) fließen sollten. Das Tiefbauamt sollte mit 3,3 Mio. € in Vorleistung gehen. Der Förderbescheid vom Nov. 2008 bescheinigt nur eine Summe von 398.625,00 €. Die offenen 2.901.375.0,00 € sind aus Haushaltsmitteln an das Sondervermögen zu erstatten.

Die Entwicklungsfläche Rombergpark soll weiter vermarktet werden, nachdem die ehemalige Wirtschaftsschule (WIHOGA), das Rombergparkhotel und der Betriebshof der Stadt Dortmund abgerissen wurden.

Im Zuge des 1. Bauabschnitts des Stadthausumbaus wird in der 9. und 10. Etage ein Krisenzentrum eingerichtet. Die daraus entstehenden jährlichen Mehrkosten werden an den Nutzer in Form höherer Mieten weitergegeben. Ein Verwaltungsgebäude an der Hospitalstraße wird vermietet.

Der Stadthausumbau 2. Bauabschnitt wurde fortgesetzt. Mit dem Umbau des Gebäudeflügels "Friedensplatz" im Jahr 2009  ist der 2. Bauabschnitt abgeschlossen. Bis Ende 2009 werden 18,3 Mio. € verbaut. 6,3 Mio. davon in 2008.

Im Jahr 2008 wurde der Neubau der Vincke Grundschule an der Burgholzstraße dem Sondervermögen übertragen. Die 4500 qm große Fläche wurde dem Sondervermögen im Jan. 2009 übertragen. Nach Fertigstellung wird der Haushalt die Grundschule anmieten.

Die Einnahmen aus Mieten und Pachten betrugen 2008 7.358 Mio. €.

Das Jahresergebnis beträgt insgesamt - 3,6 Mio. €, im Jahr 2007 waren es - 2,0 Mio. €. Gegenüber 2007 sind die Umsatzerlöse von um 0,9 Mio. €  auf 11,2 Mio. € zurückgegangen. Ursache sind die weiter zurückgegangenen Grundstücksverkäufe, ebenfalls das Bürogebäude Brinkhoffstraße, das wegen der Finanzkrise nicht verkauft werden konnte. Die Einnahmen aus Mieten konnten den Verlust nicht ausgleichen. Durch die Aufnahme zusätzlicher Darlehne hat sich das Zinsergebnis des Sondervermögens auf      - 7,1 Mio. € vermindert.

Es wurden Darlehen in Höhe von 27,5 Mio. € aufgenommen, so dass sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf insgesamt 168,3 Mio. € erhöht haben.

Durch den Jahresfehlbetrag hat sich das Eigenkapital auf 57,8 Mio. € vermindert. Die Eigenkapitalsquote ist von 26,4 % im Vorjahr auf 23,28 % in 2008 gesunken. Es muss darauf geachtet werden, dass die Quote wieder gesteigert wird, um mögliche Risiken ausgleichen zu können.

Für das Jahr 2009 wird ein Fehlbetrag von - 2,8 Mio. € ausgewiesen, der im Bereich der Grundstücksentwicklung entsteht. Die Grundstücksverkäufe werden vorsichtig eingeschätzt, da der Finanzmarkt weiterhin unsicher sein wird und die Grundstückskäufer darauf mit einer Kaufzurückhaltung reagieren werden.

Beklagte Bebauungspläne wie Steinsweg und Tulpenstraße ermöglichen nur teilweise Erlöse, da sie geändert werden müssen. Hierfür wird Personal benötigt, das sonst neue Bebauungspläne entwickeln könnte. Dadurch dass die Bebauungspläne nicht zeitnah vermarktet werden können, steigen die Vorhaltezinsen.

Im Jahr 2009 rechnet man mit der gleichen Zahl der Interessenten wie 2008. Weiterhin wird das Jahr 2009 durch die gezielte Entwicklung des Bauflächenbestandes, durch weitere Baumaßnahmen im U-Turm-Areal, durch den Abschluss der Bauarbeiten der Hörder Burg bezüglich der Dach- und Fachsanierung und des Stadthauses 2. Bauabschnitt gekennzeichnet sein.

Die Vermarktung des Baugebietes Brechtener Heide hat begonnen mit allein 350 - 400 Baugrundstücken des Sondervermögens. Durch die Größenordnung ist mit einer längeren Vermarktungszeit zu rechnen.

30-35 Grundstücke des Sondervermögens werden in Baugebiet Winkelstraße in Huckarde angeboten, die wegen der regen Nachfrage schnell vermarktet sein werden. Insgesamt wird das Baugebiet 100-120 Wohneinheiten umfassen. Der größte Teil befindet sich in Privatbesitz.

Weitere Grundstücke gibt es in Mengede im 3. Bauabschnitt des Erdbeerfeldes, im Baugebiet Stadtgärtnerei in Brackel und Restgrundstücke in einigen anderen Baugebieten.

Der Bebauungsplan Zillestraße (HPH-Gelände) wurde 2008 rechtskräftig. Die Erschließungsarbeiten konnten noch bis Ende 2008 abgeschlossen werden, so dass wegen der starken Nachrage in diesem Stadtbezirk die 12 Grundstücke voraussichtlich schnell vermarktet werden können.

Weiterhin kann im Baugebiet Kahle Hege ein Asseln Anfang 2009 mit der Vermarktung begonnen werden. Die Zugriffsrechte der Grundstücke sollen verlost werden.

15-20 Grundstücke stehen in Sölde auf einem Grundstück zur Verfügung, auf dem eine Schule und ein Übergangswohnheim abgerissen wurden. Mit der Vermarktung kann noch 2009 begonnen werden.

Durch politische Entscheidungen, rechtliche Hindernisse und ein rückläufiges Interesse an Baugrundstücken kann es zur Verzögerungen bei der Vermarktung kommen. Trotzdem wird die Folgejahre erwartet, dass die aufgelaufenen Verluste der Vergangenheit durch vermehrte Grundstücksverkäufe ausgeglichen werden können.

Die Betriebsleitung hat beschlossen, eine Umfrage nach den Wohnwünschen der Bürger durchzuführen.

Im Jahr 2009 wird der Stadthausumbau vollständig abgeschlossen. Für 2006-2009 sind im Finanzplan 21,6 Mio. € für den Gesamtumbau ausgewiesen.                                                                                                                                               Die Umnutzung des U-Turms wird ebenfalls im Jahr 2009 erfolgen. Die Fördermittel sollen nicht überschritten werden. Das Bürogebäude Brinkhoffstraße soll weiterhin verkauft werden, aber es ist nicht ratsam den Verkauf zu diesem Zeitpunkt wegen der Finanzkrise anzustreben.                                                                                                                                                   Auch die Sanierung der Hörder Burg wird 2009 abgeschlossen, so dass mit dem Burgplatz begonnen werden kann. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten der Hörder Burg soll diese verkauft werden, aber erst wenn sich das Umfeld umgestaltet ist. Über das Stiftsforum wird erst mittelfristig entschieden im Zusammenhang mit der Hörder Burg und dem Phönix-See. Zuerst müssen noch die angebauten Teile abgerissen und eine Lösung für die Parkplätze der Parkgarage gefunden werden. Auch muss noch vor einem möglichen Verkauf die Grundstücksgrenze arrondiert werden.      

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2008 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 25.06.2009 TOP 10.4. Drucksache 15105-09.

 

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2009:

Das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" schloss zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 287.047.615,65 € und einem Jahresfehlbetrag von 2.402.196,68 € ab. Aus der Vermietung von Gebäuden und aus den Grundstücksverkäufen konnte ein positives Ergebnis erzielt werden, das aber durch Zinsaufwendungen in Höhe von 7,6 Mio. € belastet wird. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht somit den vorhandenen Verlustvortrag auf 8.003.077,96 €.

Die Rücklagen betragen 63.595.590, 92 €.

Im Jahr 2009 hat die Nachfrage nach Grundstücken im Vergleich zu den Vorjahren wieder leicht angezogen. Die Interessenten müssen durch die gestiegenen Baukosten der vergangenen Jahre und die fehlende Finanzierungsmöglichkeit für junge, kinderreiche Familien finanzielle Hürde überwinden. Durch die im Jahr 2008 aufgetretene Finanzkrise kamen auch große Unternehmen in Schwierigkeiten und wurden insolvent. Das führte zu einer weiteren Zurückhaltung der Interessenten.

Somit bleib die Anzahl der Verkäufe auch in 2009 wieder wie in den Vorjahren hinter den Erwartungen zurück.

Die Nachfrage ist stabil, liegt aber 1/3 hinter den Spitzenwerten von 2004 und 2005 zurück. Im ersten Quartal 2010 liegt die Zahl der Interessenten bei 600. (Anmerkung: Interessenten sind noch lange kein Grundstückskäufer!!!!)

Die Verkaufserlöse für Grundstücksverkäufe betrugen im Jahr 2009 10,4 Mio. €. In diesem Betrag ist der geplante und erzielte Verkaufserlös aus einer Teilfläche an der Rheinischen Straße (U-Areal) in Höhe von 4,8 Mio. € enthalten. Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen an Bauträgern und Enderwerbern hat sich im Vergleich zum Vorjahr wieder erholt und 2007 übertroffen. Im Jahr 2007 wurden Grundstücke im Wert von 5,5 Mio. €  und im Jahr 2008 von 3,8 Mio. €  veräußert. Die Erlöse von 2009 betragen 5,6 Mio. €. Hierin sind auch die Erlöse aus Ablöseverträgen zu Erschließungskosten, die sich auf den Wert der Erschließungsflächen beziehen, enthalten.

Im Jahr 2009 konnte die Anzahl der geschlossenen Verträge wieder gesteigert werden

Im Baugebiet Steinsweg wurden Grundstücke im Wert von 102.000,00 € an den Bauträger verkauft.

Weiterhin wurden vom Sondervermögen Verträge in Höhe von rd. 0,6 Mio. € abgeschossen, für die der Eigentumsübergang erst in 2010 stattfindet und Verträge in Höhe von 0,6 Mio. €, bei denen der Eigentumsübergang erst in 2011 stattfindet. Diese sind in den Grundstückserlösen von 2009 nicht enthalten.

Das Jahr 2009 war auch durch Besonderheiten bei den Baugebieten Steinsweg und Tulpenstraße gekennzeichnet. Der Bebauungsplan Steinsweg wurde 2007 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig für unwirksam erklärt, da der Lärmschutz unzureichend ist. Für die bei der Verlosung vergebenen Grundstücke wurden keine Kaufverträge abgeschlossen. Die Grundstücke im nördl. Gebiet sind nicht in unzulässigem Maß (nach Meinung der Stadt) von den Lärmeinwirkungen betroffen, so dass über 40 Grundstücke noch vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes an einen Bauträger verkauft wurden. (Die Grundstücke wurden nach und nach an den Bauträger verkauft, auch nach dem Urteil!!!!!) Im Jahr 2008 wurde ein neues Planverfahren eingeleitet. Im Jahr 2009 konnte der B-Plan aber nicht zur Rechtskraft gebracht werden und verschiebt sich somit in 2010. Da die Erschließungsanlagen in der 1. Ausbaustufe fertig gestellt sind, kann nach Erlangen der Rechtskraft umgehend mit der Vermarktung begonnen werden.

Der Bebauungsplan Tulpenstraße wurde im Jahr 2008 vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt, ebenfalls auf Grund weiterer Lärmschutzanforderungen. Eine Neuaufstellung wird kurzfristig angestrebt. Mit der Vermarktung kann voraussichtlich 2011 begonnen werden.

Eine Fläche an der Kaubomstraße und Am Grimmelsiepen wurden vom Sondervermögen angekauft bzw. in das Sondervermögen eingelegt. Weiterhin wurde eine Fläche in Westerfilde Am Luftschacht durch das Sondervermögen im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben.

Nachdem die Hörder Burg im Jahr 2006 und das Stiftsforum im Jahr 2007 erworben wurden, wurde die Dach- und Fachsanierung der Hörder Burg bis zu einer Gesamtsumme von netto 3,9 Mio. € beschlossen. Trotz unvorhergesehener Kosten, konnten die Kosten durch ein neues Sanierungskonzept auf 2,1 Mio. € gesenkt werden. Interessenten aus dem Hotelsektor haben inzwischen Interesse bekundet, wollen aber die Flutung Phoenix-Sees abwarten.

Das Sondervermögen will das Stiftsforum langfristig nicht mehr weiter vermieten und die Bewirtschaftung mittelfristig einstellen. Das Fernsehstudio wird das Stiftsforum verlassen, dem Fitness-Studio wurde wegen schleppenden Mietzahlungen gekündigt und der Betreiberin der Kletterhalle wegen Insolvenz der Vertrag aufgelöst. Mit Beginn des Jahres 2010 wird hierdurch und durch weitere auslaufende Mietverträge, die nicht verlängert werden, das Stiftsforum nach und nach entmietet. Die restlichen Mieter können vorübergehend in der Hörder Burg untergebracht werden. Es ist sinnvoll, das Stiftsforum nach kompletter Entmietung abzureißen, da die Investitionskosten aufgrund der Gebäudesubstanz zu hoch sind. Dadurch entfällt auch der Bau eines neuen Parkhauses und das alte Parkhaus kann abgerissen werden.

Im Jahr 2007 wurde das Gelände der ehemaligen Union Brauerei einschließlich des U-Turms erworben. Die Grundstücke um den Turm sind zur Vermarktung vorgesehen. Durch eine Dach- und Fachsanierung, die nicht gefördert wird, muss zuerst die Bausubstanz und die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden. Der weitere Umbau des Turms zu einem Zentrum für Kunst und Kreativität wird vorm Land NRW und der EU gefördert. Die Zusage dazu erging im November 2008. 32,1 Mio. € werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2008 wurde mit der Dach- und Fachsanierung begonnen.

Die aktuelle Kostenentwicklung wurde dem Rat im Feb. 2010 mitgeteilt. Die Kosten für die Dach- und Fachsanierung belaufen sich auf 10 Mio. €. Die Um- und Ausbaukosten werden voraussichtlich 49 Mio. € betragen. Weitere Kosten sind nicht auszuschließen.

Mit dem Ankauf des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei wurde dem Sondervermögen ein Betrag von 3,3 Mio. € für die Freistellung der neuen Brinkhoffstraßenführung zugesagt. Dieser Betrag sollte vom Tiefbauamt unter Berücksichtigung der GVFG- Fördermitteln (80 %) erstattet werden.

Auf dem U-Gelände befindet sich ebenfalls ein Bürohaus, das von der Alteigentümerin errichtet und nicht mehr benötigt wurde. Das Bürohaus wurde mit Veräußerungsabsicht vom Sondervermögen mit erworben. Durch die bauliche und nutzungsbezogene Verknüpfung mit dem U-Turm ist es derzeit nicht ratsam, das Bürogebäude zu verkaufen. Dies soll erst realisiert werden, wenn alle Funktionen des U-Turms in Betrieb genommen worden sind. Durch die rege Bautätigkeit am U-Turm und am benachbarten Kölbl-Kruse-Bau wird auch ein höherer Verkaufswert erwartet.

Für die Nordfläche des U-Turms läuft eine europaweite Ausschreibung für eine Tiefgarage, Berufskollegs und ein privatwirtschaftlich betriebenes kreativwirtschaftliches Zentrum.

Auf der Entwicklungsfläche im Rombergpark wurden mit dem Abriss der Gebäude der ehemaligen Wirtschaftsfachschule, des Romberpark-Hotels und des ehemaligen Betriebshofes der Stadt Dortmund im Jahr 2008 begonnen. Im August 2009 wurde der Grundstückskaufvertrag mit einem Bieter abgeschlossen. Eine Eigentumsübertragung erfolgte jedoch noch nicht, weil einige aufschiebende Bedingungen noch nicht erfüllt sind. Ob noch einzelne Gebäude in das Konzept des neuen Eigentümers übernommen werden können, wird sich noch herausstellen. Das endgültige Planrecht wird für die erste Jahreshälfte 2011 erwartet.

Der Neubau der Vincke Grundschule wurde dem Sondervermögen im Dezember 2008 übertragen Das 4 500 m² große Grundstück wurde dem Sondervermögen als Eigenkapitalverstärkung zu einem Buchwert von 208 T€  im Jan. 2009 übertragen. Die Baumaßnahmen werden in den Herbstferien 2010 abgeschlossen sein. Danach wird der Haushalt das Gebäude vom Sondervermögen anmieten.

Am Phoenix-Gymnasium in Hörde soll vom Sondervermögen eine Sporthalle errichtet werden. Der Verein Do-Sport übernahm ursprünglich die Planung als Bauherr. Dieses wurde vom Rat abgelehnt. Das benötigte Grundstück und der Bau der Sporthalle wurden durch Beschluss des Rates auf das Sondervermögen übertragen. Die Sporthalle wird dann durch den Haushalt angemietet. Mit Do-Sport werden Verhandlungen geführt, damit die bereits vorangetriebenen Planungen übernommen werden können.

Beim Stadthausumbau im 1. Bauabschnitt wurden 2009 noch die letzen Arbeiten vorgenommen und in der 9. und 10. Etage ist das Krisenzentrum entstanden. Die dadurch entstehenden jährlichen Mehrkosten werden mit höheren Mieten an den Nutzer weitergegeben.

Der 2. Bauabschnitt des Stadthauses wurde 2009 vollständig abgeschlossen. Bis Ende 2009 wurden 20,5 Mio. € in den Umbau investiert. Nach den abgeschlossen Arbeiten wurden die Mieten für den gesamten Stadthauskomplex einer Neukalkulation unterzogen.

Insgesamt wurden Mieten und Pachten in Höhe von 7.289 T € eingenommen, auf das Stadthaus entfallen hiervon 4.661 T €.

Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Mio. € auf 17,7 Mio. € gestiegen. Die resultiert einerseits aus den gestiegenen Erlösen aus Grundstücksverkäufen, anderseits konnte der Verkauf einer ersten Teilfläche am Dortmunder U mit einem Erlös von 4,8 Mio. € an Kölbl-Kruse realisiert werden.

Die Bilanzsumme wurde weiter erhöht, gleichzeitig ging das Eigenkapital leicht zurück. Das Anlagevermögen stieg auf 132,1 Mio. €.

Es wurden zusätzliche Darlehen in Höhe von 10,0 Mio. € zur Finanzierung des zusätzlichen Anlage- und Umlaufvermögens aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen auf 181,7 Mio. €.

Durch den Jahresfehlbetrag hat sich das Eigenkapital auf 56,1 Mio. € vermindert. Unter Berücksichtigung des Sonderpostens ist die Eigenkapitalsquote auf 24,6 % (2008 - 23,3 %) gestiegen.

Um mögliche Risiken ausgleichen zu können, ist zusätzlich zu beantragten Ausgleichsmaßnahmen durch den Haushalt bei zukünftigen Einlagen darauf zu achten, dass die Eigenkapitalsquote gesteigert wird.

Im Jahr 2009 beschäftigte das Sondervermögen keine Arbeitnehmer. Die Betriebsleiter des Sondervermögens waren Herr Ullrich Sierau (Infrastrukturdezernent; bis 21.10.09 und ab 19.01.2010), Frau Dr. Christiane Uthemann (Stadtkämmerin; bis 29.10.2009), Herr Jörg Stüdemann (Kulturdezernent / Stadtkämmerer; ab 29.10.2009) und Herr Wilhelm Steitz (Rechtsdezernent; ab 29.10.2009 bis 19.01.2010).

Die laufenden Geschäfte des Sondervermögens führt Herr Bodo Schneider als nebenamtlicher kaufmännischer Leiter.

Der Wirtschaftsplan 2010 weist einen Fehlbetrag von 2,2 Mio. € aus, der hauptsächlich im Bereich der Vermietung von Immobilien entsteht. Grund sind Instandsetzungsaufwendungen sowie Finanzierungskosten für getätigte Investitionen, denen aber noch keine Einnahmen in voller Höhe gegenüberstehen. Als Beispiel sei hier die Hörder Burg genannt, deren Kosten der Dach- und Fachsanierung erst bei dem Verkauf refinanziert werden können.

Die Vermarktung von Baugrundstücken kann bei stabiler Konjunkturentwicklung wieder erfolgversprechender verlaufen.

Die Bereitstellung von Baugrundstücken in Huckarde, Winkelstraße, in Oespel und in der Brechtener Heide könnte die Nachfrage fördern, gleichzeitig die Rechtskraft der Bebauungspläne für die Baugebiete Steinsweg und Sölderholz.

Die Vermarktung der Grundstücke im Baugebiet Brechtener Heide - 350 - 400  Grundstücke auf Sondervermögensfläche - hat begonnen. Wegen der Größe des Baugebietes ist mit einer längeren Vermarktungszeit zu rechnen. Durch Mieteigenheimbau wird das Baugebiet nach längerer Anlaufphase jetzt zufriedenstellend nachgefragt. Inzwischen wurde mit der Vermarktung des II. Bauabschnitts begonnen.

Die Grundstücksvermarktung in Huckarde an der Winkelstraße soll auch 2010 fortgesetzt werden. Von den 24 Grundstücken des Sondervermögens sind bereits 14 vermarktet, weitere Reservierungen liegen vor. Insgesamt umfasst das Baugebiet 100 Wohneinheiten, ca. 3/4 der Baugrundstücke werden durch Privateigentümer vermarktet.

Auch für die Baugebiete Brackel - Stadtgärtnerei und Mengede - Erdbeerfeld wir ein kontinuierlicher Fortgang erwartet.

Für das Baugebiet Kahle Hege in Asseln lief die Vermarktung der bauträger- und architektenfreien Baugrundstücke 2009 zufriedenstellend an.

Im Sölde - ehemalige Emschertalgrundschule - sollen 15 -20 Wohneinheiten entstehen. Mit einer Vermarktung wird mittelfristig gerechnet.

2010 kann das Sondervermögen wie die Jahre zuvor wieder unterschiedliche Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass es durch politische Entscheidungen, rechtliche Hindernisse oder mangelndes Käuferinteresse zu einer Verzögerung der Veräußerung der Grundstücke kommt.

Der  U-Turm wird 2010 weiter umgebaut. Das Museum am Ostwall wird in den U-Turm umziehen. Weitere Ankermieter werden die Technische Hochschule und die Fachhochschule Dortmund sein. Durch den Umfang der Baumaßnahmen kam es zur Diskussion, ob wegen der Höhe der Ausgaben ein EU-Großprojekt vorliegt, so dass einen Notfinanzierung bei der Europäischen Union erforderlich ist. Die Betriebsleitung des Sondervermögens geht momentan davon aus, dass die Grenze für ein EU-Großprojekt nicht überschritten ist. Die Auflagen aus dem Förderbescheid können somit eingehalten werden. Es bestehen keine Anzeichen, dass bereits abgerufene oder noch abzurufende Fördermittel zurückzuzahlen seien.

Für die nächsten Jahre werden Erlöse aus Grundstücksverkäufen erwartet, die die aufgelaufenen Verluste der Vorjahre ausgleichen können. Sollte dies nicht möglich sein, muss ein Verlustvortrag nach fünf Jahren durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden. Wenn die Eigenkapitalausstattung dies nicht zulässt, muss der Verlust aus Haushaltsmitteln der Stadt Dortmund ausgeglichen werden.

Die Entwicklung der Ertragslage des Sondervermögens wird auch, bedingt durch die aufgenommenen Darlehen, durch das Zinsergebnis und die Zinssätze bestimmt. Durch die Entwicklung auf den Finanzmärkten ist es nicht ausgeschlossen, dass Darlehen an Einrichtungen der öffentlichen Hand nur noch mit Zinsaufschlägen vergeben werden. Diese hatte das Sondervermögen bisher nicht tragen müssen, würden aber dann die Ertragslage belasten.

Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2009 entnehmen Sie bitte der Sitzung des Rates vom 08.07.2010 TOP 10.3. Drucksache 01361-10.

<<Zurück zur Übersicht

 

Welche Kosten entstanden bisher durch das Baugebiet Steinsweg und wie werden sie gedeckt?

Die Angaben zu den Kosten beziehen sich auf den gekippten Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg.

Kostenverursacher

Kosten

Finanzierung

Quelle

Bergbauliche Sicherung

900 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Bergbauliche Sicherung 

ca. 1 750 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 09.12.04 Punkt 10.3 Drucksache 00501-04

Bergbauliche Sicherung

ca. 1 800 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 09.12.04 Punkt 10.2 Drucksache 00194-04

Bergbauliche Sicherung

2 000 000.00 €

Sondervermögen

Auskunft der Stadt RN vom 24.12.2005

Bodendenkmale

mind. 100 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 09.12.04 Punkt 10.3 Drucksache 00501-04

Kanalbau (Schmutzwasser, Straßenentwässerung, Regenwasser) 1. Planung

585 900.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung BV Lütgendortmund 17.12.02 Punkt 7.3 Drucksache 03540-02

Kanalbau (Schmutzwasser, Straßenentwässerung, Regenwasser)

1 050 000.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung BV Lütgendortmund 13.07.04 Punkt 11.2 Drucksache 06547-04

Kanalbau

950 000.00 €

Gebührenhaushalt

Auskunft der Stadt RN vom 24.12.2005

Kanalbau (Schmutzwasser)

591 198.00 €

Gebührenhaushalt

lt. Gutachten Stein+Partner

Kanalbau

590 000.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Regenwasser -  Mulden-Rigolensystem, Straßenentwässerung

1 125 061,37 €

Gebührenhaushalt

lt. Gutachten Stein+Partner

Regenwasser - Mulden-Rigolensystem, Straßenentwässerung

1 120 000.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Gutachten Entwässerung*3

7 800.00 €

Gebührenhaushalt?

Auskunft der Stadt RN vom 24.12.2005

Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen

340 000.00 €

Erschließungsbeiträge

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

öffentlicher Spielplatz und Grünflächen

40 000.00 €

Erschließungsbeiträge

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Straßenbegrünung

70 000.00 €

Erschließungsbeiträge

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Waldersatz

120 000.00 €

Erschließungsbeiträge

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Straßenbau*1

1 360 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung Rat vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03

Straßenbau*1

1 600 000.00 €

Sondervermögen

Sitzung BV Lütgendortmund 15.06.04 Punkt 5.1 Drucksache 06489-04

Straßenbau 1. Ausbaustufe*1

181 771,45 €

Sondervermögen

Sitzung BV Lütgendortmund 21.06.05 Punkt 12.7 Drucksache 02495-05

Straßenbau 1. Ausbaustufe*1

150 000.00 €

Sondervermögen

Auskunft der Stadt RN vom 24.12.2005

Straßenbau Sachfolgekosten*1

1. - 25. Jahr

840 000.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung BV Lütgendortmund 15.06.04 Punkt 5.1 Drucksache 06489-04

Straßenbau Personalfolgekosten*1

1. - 25. Jahr

64 900.00 €

Gebührenhaushalt

Sitzung BV Lütgendortmund 15.06.04 Punkt 5.1 Drucksache 06489-04

Mindererlöse aus dem Verkauf von Grundstücken*2

ca. 475 419.00 €

Sondervermögen

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 23.06.05 Punkt 10.5 Drucksache Nr. 02221-05

Ingenieurkosten

ca.80 000.00 €

Sondervermögen

Auskunft der Stadt RN vom 24.12.2005

*1 Die Erschließungsbeiträge für die inneren Straßen werden als Ablösung im Rahmen der Kaufverträge erhoben. Die Straßen In der Oeverscheidt, Ewald-Görshop-Straße und Salinger Weg werden nach BauGB separat abgerechnet. Die Erstellung des Gehweges am Steinsweg erfolgt durch den Bauträger.

Sachfolgekosten = Folgekosten für die Unterhaltung der Straßenfläche, Beleuchtung (einschl. Stromkosten), Beschilderung, Markierung, des Straßenbegleitgrüns und Entwässerungskosten der Straßenoberfläche

*2 Der Baulandpreis beträgt 220.00 € - 265.00 €. Bei der Errechnung wurde von 220.00 € ausgegangen. Die Berechnung erfolgte von uns. In der Verwaltungsvorlage ist lediglich der erzielte Erlös zu ersehen.

*3 Diese Kosten halten wir für zu gering, da es sich um insgesamt fünf Gutachten handelt.

Anhand der Aufstellung kann man unschwer erkennen, dass es zum Teil erhebliche Differenzen in den verschiedenen Verwaltungsvorlagen gibt.

 

Dazu kommen noch weitere Kosten:

  • Grundstückseinlage ins Sondervermögen
  • aufgelaufene Zinsen
  • Die Erstellung der übrigen 10 Gutachten dürfte ebenfalls eine nicht unerhebliche Summe verschluckt haben, über die man leider nirgends Angaben findet.
  • Ebenfalls findet man keine Angaben zu den Kosten der Rodung der Aufforstungsfläche.
  • Mussten Landesmittel zurückgezahlt werden, da die Aufforstungsfläche mit Landesmitteln bezuschusst wurde?
  • Ankauf eines Privatgrundstückes
  • Anfallende Personalkosten in der Verwaltung
  • Möglicherweise entstehen jetzt weitere Kosten durch den aktiven Lärmschutz und die dadurch verlorenen Baugrundstücke - geschätzte Kosten 2,45 Mio. € (Begründung B-Plan Ratssitzung vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03 und Seite Lü 148 - Steinsweg - Was kostet der Lärmschutz für das Baugebiet?

 

Die Verfüllkosten, die Kosten der archäologischen Grabungen sowie des Kanalbaus und der Niederschlagswasserbeseitigung bleiben bei der Stadt Dortmund. Aus welchem Topf sie letztendlich bezahlt werden, spielt dabei keine Rolle.

<<Zurück zur Übersicht

 

Bisher erstellte Gutachten

Zu dem gekippten Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg wurden bisher folgende Gutachten erstellt:

·        Beratungs- und Umwelttechnik GmbH vom 17.10.2003: Gutachten zur Bodenuntersuchung "Halde Hummelbank" im Bereich des B-Plans Lü 148 in Dortmund-Oespel - Gefährdenabschätzung 

·        April 2000: Grabungsbericht zur archäologischen Sondierung auf der geplanten Wohnbaufläche "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·        RWTÜV v. 11.06.03: Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr und eine Windkraftanlage im Bebauungsplangebiet "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·        RWTÜV v. 01.10.03: Ergänzung - Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr und Windkraftanlage im Bebauungsplangebiet "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·        Planergruppe GmbH Oberhausen v. 22.05.03: Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - Dortmund-Oespel

·        Deutsche Montantechnologie GmbH v. 12.11.99: Stellungnahme zu den bergbaulich-geotechnischen Gegebenheiten und zu möglichen Nachwirkungen tagesnaher Hohlräume und Verbruchzonen

·        Deutsche Montantechnologie GmbH v. 04.08.00: Abschlussbericht über die durchgeführten bergbaulich-geotechnischen Erkundungsmaßnahmen

·        energieagentur Lippe GmbH Juli 2000: Energiekonzept Steinsweg

·        Brilon Bondzio und Weiser Juni 2001: Verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des zukünftigen Wohnbaugebietes "Steinsweg" in Dortmund

·        Brilon Bondzio Weiser Juni 2003: Ergänzende verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des zukünftigen  Wohngebietes "Steinsweg" in Dortmund

·        M. Kaiser v. 30.10.00: Gutachten zur Bestimmung der Infiltrationsfähigkeit der Böden für den Bebauungsplan "Ewald-Görshop-Str./Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·        M. Kaiser v. 06.07.01: Regenbewirtschaftungskonzept Bebauungsplan "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·        Koster&Kremke v.16.10.02: Gutachterliche Stellungnahme "Sichtung und Auswertung der vorliegenden Gutachten/Unterlagen zur Beurteilung der geohydrologischen Verhältnisse im B-Plan Lü 148 - Steinsweg - unter besonderer   Berücksichtigung des geplanten Regenwasserbewirtschaftungskonzept mit Empfehlung für weitere Maßnahmen/Untersuchungen"

·      Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH: Entwässerungsplanung, Erläuterungsbericht „Vorplanung“, Beratende Ingenieure für Leitungsbau, Leitungsinstandhaltung, und Umwelttechnik, Bochum, Oktober 2002

·        Stein&Partner v. März 2003: "Nachhaltiges Bauen Steinsweg" Bebauungsplan Lü 148 - in Dortmund-Oespel Entwässerungsplanung

·        JT &S Beratung und Umwelttechnik GmbH, Dortmund, Oktober 2003: Gutachten zu Bodenuntersuchungen „Halde Hummelbank“

 

Zu dem Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg wurden zusätzlich folgende Gutachten erstellt

·        Planungsbüro für Lärmschutz Altenberger, Münster, März 2010: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Lü 148 n

·        Planergruppe GmbH Oberhausen, Juli 2009: Umweltbericht - Vorentwurf - incl. artenschutzrechtlicher Vorprüfung

·        Grundbaulabor Bochum GmbH, Bochum Januar 2005: Gutachten zur Überwachung und Bewertung der bergbaulichen Sicherungsmaßnahmen

·        SOLvent GmbH, Kamen, März 2010: Schattenwurfgutachten

·       S & P Consult GmbH: Überprüfung der Entwässerungsplanung, , Bochum, März 2012

·       Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Lü 148n, , Münster, Nov. 2011

 

Jeder Bürger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein Anrecht darauf, Einsicht in die Gutachten zu erhalten oder Kopien anzufordern.

In der Vergangenheit konnte die Akteneinsicht bzw. die Anfertigung von Kopien erst nach Offenlegung des B-Plans erfolgen. Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage so geändert, dass fachliche Stellungnahmen oder Gutachten nicht mehr als entscheidungsvorbereitende Arbeiten angesehen werden, selbst wenn sie für einen konkreten Fall abgegeben oder dafür zur Akte genommen werden.

Auch ist es nicht von Belang, ob das Gutachten abgeschlossen ist oder nicht.

Einen Antrag nach IFG (Informationsfreiheitsgesetz) können Sie hier als Word-Dokument herunterladen. Den Antrag richten Sie an die Stadt Dortmund, Stadtplanungsamt, Amtsleiter, Burgwall 14, 44135 Dortmund.

Die Stadt Dortmund weist in der Verwaltungsvorlage und der Begründung zum B-Plan und im B-Plan selber auf die Problematiken dieses Baugebietes hin. Ebenfalls können die Gutachten eingesehen werden. Somit ist die Stadt aus der Haftung. Nach dem Prinzip: "Wer nicht liest, ist selber schuld."

<<Zurück zur Übersicht

 

Das Baugebiet Steinsweg rechnet sich schon lange nicht mehr!

Wie die Erfahrung zeigt, sind die geschätzten Kosten meistens nicht ausreichend.

 

 

geschätzte Erlöse aus dem Verkauf der städtischen und der Bauträgergrundstücke*1

 

  ca. 8 919 831.00 €

 

 

Bergbausicherung

 

      - 2 000 000.00 €
 

 

Bodendenkmale

 

      -   100 000 .00 €
 

 

Regenwasserbewirtschaftung

 

      - 1 120 000.00 €

 

 

Kanalbau Schmutzwasser

 

      -    950 000.00 €

 

 

Waldersatz

 

 

      -    120 000.00 €

 

 

Straßenbau (ohne Personal- und Sachfolgekosten)

 

 

      - 1 600 000.00 €
Gutachten Entwässerung*3       -       7 800.00 €
Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen       -    340 000.00 €
Spielplatz       -      40 000.00 €
Straßenbegrünung       -      70 000.00 €
Ingenieurkosten       -      80 000.00 €
  =      2 492 031.00 €

 

 

Grundstückseinlage ins Sondervermögen (lt. unseren Informationen)

 

 

       - 5 106 469.00 €
Verlust        - 2 614 438.00 €
Kosten für das 3. Lärmgutachten ?
event. durchzuführende Lärmschutzmaßnahmen*4  - 1 540 000.00 €
event. Veränderungen des Kanal- und Mulden-Rigolensystems aufgrund der Lärmschutzmaßnahmen                - ? €
Verlust         - 4 154 438.00 €
aufgelaufene Zinsen  - ? €
10 Gutachten*2 - ? €
3. Lärmschutzgutachten - ? €

 

 

event. Rückzahlung der Landesmittel  für die Rodung der 6 400 qm  Aufforstungsfläche

 

                - ? €

 

 

Rodung Aufforstungsfläche

 

 

- ? €
Ankauf eines Privatgrundstücks - ? €
Personalkosten Verwaltung - ? €
Kosten Rechtsstreit -? €
Ein Baugebiet zu Lasten der Steuerzahler!

Die Klage gegen den Bebauungsplan wurde schon im März 2004 eingereicht. Im April wurde mit den bergbaulichen Bohrungen begonnen, danach erfolgten die Verfüllarbeiten. Im Anschluss wurden die Baustraßen gebaut, die archäologischen Grabungen durchgeführt und sofort danach mit Kanal- und Straßenbau begonnen. Gleichzeitig lief der Mulden- und Rigolenbau.

Verschwendung pur!

Keiner stoppte diese Steuermittelverschwendung!

*1 Hochgerechnet aus den Angaben des Exposés, den Verwaltungsvorlagen Sondervermögen Rates vom 30.06.05 Punkt 10.5 Nr. 02221-05 und Sitzung des Rates vom 08.06.06 Punkt 10.6 Drucksache 05298-06 und den geschätzten Erlösen aus dem Verkauf der Bauträgergrundstücke und der noch nicht vermessenen Stadtgrundstücke.

*2 Gutachten: Die Gutachten beziehen sich auf den gekippten Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg.

·         Beratungs- und Umwelttechnik GmbH vom 17.10.2003: Gutachten zur Bodenuntersuchung "Halde Hummelbank" im Bereich des B-Plans Lü 148 in Dortmund-Oespel - Gefährdenabschätzung 

·         April 2000: Grabungsbericht zur archäologischen Sondierung auf der geplanten Wohnbaufläche "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·         RWTÜV v. 11.06.03: Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr und eine Windkraftanlage im Bebauungsplangebiet "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·         RWTÜV v. 01.10.03: Ergänzung - Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr und Windkraftanlage im Bebauungsplangebiet "Steinsweg" in Dortmund-Oespel

·         Planergruppe GmbH Oberhausen v. 22.05.03: Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - Dortmund-Oespel

·         Deutsche Montantechnologie GmbH v. 12.11.99: Stellungnahme zu den bergbaulich-geotechnischen Gegebenheiten und zu möglichen Nachwirkungen tagesnaher Hohlräume und Verbruchzonen

·         Deutsche Montantechnologie GmbH v. 04.08.00: Abschlussbericht über die durchgeführten bergbaulich-geotechnischen Erkundungsmaßnahmen

·          energieagentur Lippe GmbH Juli 2000: Energiekonzept Steinsweg

·         Brilon Bondzio und Weiser Juni 2001: Verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des zukünftigen Wohnbaugebietes "Steinsweg" in Dortmund

·         Brilon Bondzio Weiser Juni 2003: Ergänzende verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des zukünftigen  Wohngebietes "Steinsweg" in Dortmund

*3 Diese Kosten halten wir für zu gering, da es sich um insgesamt fünf Gutachten handelt.

*4 Begründung B-Plan Ratssitzung vom 18.12.03 Punkt 3.8 Drucksache 05217-03 und Seite Lü 148 - Steinsweg - Was kostet der Lärmschutz für das Baugebiet?

<<Zurück zur Übersicht

 

<<Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

Counter seit dem 20.08.07