Lü 123 Ortskern Oespel - rechtskräftig seit dem 01.10.04 -
Baugebiet Borussiastr./Wandweg
Das
Baugebiet Borussiastr./Wandweg wird im Westen und Norden durch den Tennisplatz, den Indupark und einen Gewerbebetrieb begrenzt.
Im Osten schließt sich die Wohnbebauung des Ortskerns an und im Süden grenzt das
Plangebiet an die Borussiastraße.
Auch dieses Baugebiet gehört zum Sondervermögen der Stadt Dortmund.
Die Fläche wurde 2003 aus dem städtischen Grundvermögen auf das Sondervermögen
übertragen.
Wie man der Presse entnehmen konnte, muss die
Stadt Dortmund die Flächen des Sondervermögens vermarkten, um den Haushalt
auszugleichen.
Die Realität sieht aber momentan anders aus:
Das Defizit
des Sondervermögens beträgt für das Jahr 2007 2.030.893,16 € und erhöht somit
den Verlustvortrag aus 2006 in Höhe von 9.849.079,00 € auf 11.879.972,16 €.
Der Verlustvortrag soll durch
Grundstücksverkäufe in den Folgejahren ausgeglichen werden. Der nicht
ausgeglichene Verlustvortrag muss nach Ablauf von fünf Jahren durch Entnahme
von Rücklagen oder sollte dies nicht möglich sein, aus Haushaltsmitteln
ausgeglichen werden.
(Ausführliche
Erläuterungen zum Sondervermögen auf der Seite Lü 148 n - Steinsweg)
Somit erhöht
sich der Druck immer mehr, die Flächen des Sondervermögens um jeden Preis
vermarkten zu müssen.
Im Baugebiet Wandweg sind ca. 30 Wohneinheiten westlich und 10 Wohneinheiten
östlich des Wandweges geplant.
Durch die Bebauung geht eine der letzten Freiflächen am westl. Ortsrand
verloren. Diese Fläche trennte bisher den Indupark vom Oespeler Ortskern.
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Verkehr - Lärm,
Schadstoffe
Schon
heute sind die Bewohner im Bereich Wandweg/Am Schultenhof/Overhoffstr.
erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Starke Lärmbelastungen entstehen durch
die B1, A 45 und die Borussiastr. Die Züge der DB Strecke Dortmund/Düsseldorf
sind bei bestimmten Windbedingungen, trotz nahe gelegener Autobahnen, zu hören.
Die S-Bahn S1 erzeugt lt. Messung
der Anwohner Am Schultenhof, obwohl sie ca. 400 m entfernt ist, nachts einen Lärmpegel von 62 bis 68dB(A). Ebenfalls beklagen die
Anwohner die Lärmbelastungen durch den westl.Gewerbebetrieb.
Die Karte „Verkehrslärm Straße
nachts“ des Umweltplanes der Stadt Dortmund gibt für den Bereich Wandweg einen
Wert von 45-55 dB und die Karte „Verkehrslärm tags“ 50-60 dB an.
Die Karten sind aus dem Jahr 2000, die Berechnungen erfolgten ebenfalls auf
Grund der Verkehrszahlen 2000.
Die Richtwerte nach DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete
betragen für tags 55 dB und für nachts 45dB.
Die
Lärmwerte werden tags lt. Begründung des B-Plans weitestgehend eingehalten,
lediglich an den drei südlichsten Baukörpern werden sie geringfügig
überschritten. Nachts werden die Orientierungswerte im gesamten Bereich
überschritten. Da die Verursacher verschiednen Ursprungs sind, ist kein aktiver
Lärmschutz möglich. Der B-Plan schreibt passiven Lärmschutz vor, d.h. es sind
Schallschutzfenster, Außentüren, Dächer, Wände usw. entsprechend der
VDI-Richtlinie 2719 zu verwenden, sofern die Orientierungswerte
nicht durch Grundrissanordnung und Baukörpergestaltung eingehalten werden
können.
Bei den Lärmberechnungen wurden
nicht der Neubau des Hellweg-Baumarktes und die Parkplatzerweiterung von Ikea
mit 300 Parkplätzen berücksichtigt. Ausgegangen wurde von 38 Wohneinheiten und
nicht von max. 76 Wohneinheiten und den davon ausgehenden Verkehr.
Das Gebiet Wandweg ist dem
Freilandklima zugeordnet, mit Überlagerung von Gewerbeklima.
Der Umweltplan sagt zum
Gewerbeklima aus, dass sich in diesen Gebieten mit hoher Versieglung im Sommer
die Flächen stark aufheizen. Schadstoffemissionen treten in diesen Gebieten
verstärkt auf. Da diese Gebiete über einen geringen Grünanteil verfügen, kann
auch nur wenig Feuchtigkeit an die Atmosphäre abgegeben werden. Von der Lage
innerhalb des Siedlungsbereiches, sowie das Niveau der umliegenden bebauten
Bereiche hängt das thermische Niveau ab. Das Windfeld ist stark verändert.
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag – Stadt Dortmund Februar 2003 sagt auf
S. 7 aus:
"Durch die zusätzlichen Wohnbau- und Verkehrsflächen ist eine Verschlechterung
der bioklimatischen Gegebenheiten im Plangebiet zu erwarten. Gründe hierfür sind
das Überbauen von Freiflächen, eine höhere Versieglung und damit einhergehende
Tendenzen zunehmender Überhitzung. Durch die Verringerung der Freiflächen wird
das Frischluftproduktionsgebiet (Freilandklima) reduziert."
Die Freifläche Wandweg hatte
bisher eine klimatische Ausgleichsfunktion. Sie ist eine Restfreifläche mit Kaltluftentstehungs-
und Frischluftregenerationspotenzial. Durch ein Zusammenwachsen des
Ortsteils Oespel mit dem Indupark werden das ungünstige Klima und die
Luftbelastungen des Induparks auf Oespel übergehen.
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Umgebungslärmkarten
Straßenverkehr 24h und nachts 2013
Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Straßenverkehr 24h
(Mit Genehmigung des Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen,
Lärmkarten NRW )
Straßenverkehr
nachts
(Mit Genehmigung des Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen,
Lärmkarten NRW )
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Umgebungslärmkarten
Schienenverkehr 24h und nachts 2014
Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Schienenverkehr 24h
(Mit Genehmigung des Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen,
Lärmkarten NRW )
Schienenverkehr nachts
(Mit Genehmigung des Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen,
Lärmkarten NRW )
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Weitere
Baumaßnahmen in der Umgebung
Südlich der Borussiastr. wurde im Mai 2009 der
Hellweg-Baumarkt mit 330 Parkplätzen eröffnet. Im März 2011 wurde mit dem Bau
des Hellweg-Bürogebäudes mit weiteren 120 Parkplätzen begonnen.
Weiterhin wurde Ikea erweitert und
hat zusätzlich 300 Parkplätze geschaffen.
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Methan
Das
Baugebiet liegt in der Methangasstufe 3, Methangasaustritte sehr wahrscheinlich.
Die Gebäude müssen mit einer Gasflächendrainage oder einem vergleichbaren
Sicherungssystem versehen werden.
Da wir nicht davon überzeugt
sind, dass die Methangasvorkommen in Oespel ungefährlich sind, hatten einige
angrenzende Eigentümer der Baugebiete Lü 123 und Lü 148 - Steinsweg eine Methangasmessung
in ihren Kellerräumen beim Fresenius Institut in Auftrag gegeben. Somit haben
sie, falls nach einer Bebauung in ihren Häusern Methangas auftreten sollte,
der Beweissicherungspflicht genüge getan.
Im Falle des Auftretens von
Methangas oder Schäden am Eigentum und Personen werden sie die Stadt Dortmund
dafür regresspflichtig machen.
Im
gesamten Plangebiet des Lü 123, also auch in der Stufe 2, ist die Einrichtung
von Grundwasserbrunnen, Wärmepumpenanlagen etc., wegen der möglichen Schaffung
von Gaswegsamkeiten, grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen müssen mit dem Umweltamt
bzw. den Bergbehörden abgestimmt werde
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Bergbau -
Hohlräume, Verfüllung
Geologischer Dienst
Nordrhein-Westfalen und Bezirksregierung Arnsberg
Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Verbreitung geologisch
oder bergbaulich bedingter Untergrundgefährdungen, die bei der Planung eines
Bauvorhabens zu berücksichtigen sind.
Die Bergwerksfelder, die in
diesem Bereich liegen, befinden sich im Eigentum der Harpener AG und der VEBA
AG.
Im Plangebiet des B-Plans Lü 123
- Ortskern Oespel befinden sich im nordwestlichen Bereich die Flöze
Sonnenschein, Dickebank, Luise-Karoline, Helene und Präsident. Sie befinden
sich unter einer relativ gering mächtigen Mergelüberdeckung an der
Karbonoberfläche. Der tagesnahe Bergbau hat sich der Oberfläche auf ca. 26 m
genähert.
Eine Tagesöffnung befindet sich
nördlich der Borussiastr. neben der Tennisanlage. Hierfür wurde der
Schutzbereich unter Berücksichtigung einer möglichen Lageungenauigkeit
berechnet und im B-Plan gekennzeichnet. Der Schutzbereiche ist von
jeglicher Bebauung freizuhalten. Um die Füllsäule beobachten zu können und für
eventuelle Nachfüllungen, ist die Tagesöffnungen zugänglich zu lassen.
Weiterhin können die
Bergwerksnachfolger keine Aussage über die Standfestigkeit der Tagesoberfläche
treffen. Es lässt sich nicht ausschließen, dass im Laufe der Zeit die
Füllsäule ab- oder nachsackt oder die Tagesöffnung einstürzt. Mit
Methangasaustritten muss im Bereich der verfüllten Schächte erfahrungsgemäß
grundsätzlich gerechnet werden.
Der oberflächennahe Bergbau kann
zu Absenkungen und / oder zu Einbrüchen führen. Die Bereiche wurden im B-Plan
gemäß § 9 Abs. 5 BauGB gekennzeichnet.
Es wird empfohlen vor Baubeginn
beim Landesoberbergamt NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund Einsicht in die
Grubenbilder zu beantragen. Mit dem Bergwerkseigentümer sind eventuell
notwendig werdende Sicherungsmaßnahmen abzustimmen.
23.04.2009
- Verfüllarbeiten am Wandweg
Bereits
am 09.04.2009 wurden wir auf den Betonsilo am Wandweg aufmerksam. Da auf der
zukünftigen Baufläche schon Bohrungen nach bergbaulichen Hohlräumen
stattgefunden hatten, nahmen wir an, dass die Verfüllarbeiten beginnen würden.
Da die SPD und Grünen
die Bebauung Wandweg stoppen wollen, haben wir uns vor Ort vergewissert, welche
Arbeiten dort ausgeführt werden.
Die Verfüllarbeiten
betreffen nicht die Baufläche, sondern den Altbestand am Wandweg. Die
Grundstücke wurden um die Häuser
angebohrt und werden
jetzt verfüllt.
Es ist anzunehmen,
dass im Zuge der Bohrungen auf der zukünftigen Baufläche der Stollenverlauf
verlängert wurde und somit auch die Probebohrungen auf den Grundstücken
durchgeführt wurden.
Erschreckend ist aber
die Tatsache, dass vor Baubeginn der Häuser wahrscheinlich niemand nach
bergbaulichen Hohlräumen geforscht hat.
Die Arbeiten wurden
in der 20. Woche beendet.
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Bodendenkmale
In
dem Gebiet westl. des Wandweges ist verstärkt mit dem Auftreten von
Bodendenkmalen zu rechnen. Diese Fläche wurde im Bebauungsplan entsprechend
gekennzeichnet.
Zu Bodendenkmalen gehören Funde
von Gegenständen oder Teile von Gegenständen, Reste baulicher Anlagen, Knochen
oder Knochensplitter, Hohlräume, Veränderungen und Verfärbungen der natürlichen
Bodenbeschaffenheit und Abdrücke tierischen oder pflanzlichen Lebens.
Werden Bodendenkmale bei
Bauarbeiten entdeckt, kann deren Ausgrabung zu Verzögerungen einer laufenden
Baumaßnahme führen. Diese Unterbrechungen sind vom Bauherren hinzunehmen.
Verzögerungen können vermieden
werden, indem lange genug vor Baubeginn der Oberboden einschließlich
neuzeitlicher Auffüllungen abgetragen wird. Somit können frühzeitig in den
fundführenden Schichten archäologische Sondierungen, ggf. Ausgrabungen und
Dokumentationen vorgenommen werden. Im Baugenehmigungsverfahren oder auf
Anfrage wird durch die Untere Denkmalbehörde der dafür notwendige Zeitraum
vorgegeben. Der Zeitpunkt den Bodenabtrages muss vom Bauherren der
Denkmalbehörde rechtzeitig bekannt gegeben werden, damit sie den Vorgang des
Abtragens fachlich begleiten kann.
Da der Bodenabtrag unter
Einsatz von schwerem Gerät erfolgt, muss er so vorgenommen werden, dass das
Gerät sich vor dem Abtrag her bewegt, damit die fundführende Schicht nicht
mehr berührt wird.
Laut Rechtssprechung gehen die
Kosten, die durch den Mehraufwand an Planung, Bauzeit und technischem Einsatz
sowie ggf. nachfolgende Ausgrabungen entstehen, zu Lasten des Bauherren bzw.
Bauträgers.
Ein entsprechender Hinweis
wurde im Bebauungsplan aufgenommen. Der Bebauungsplan enthält auch noch
weitere Hinweise zu der Meldepflicht von Bodenfunden.
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Niederschlagswasser
§ 51 a Landeswassergesetz :
"1)
Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals
bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden,
ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer
einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den jeweils in Betracht
kommenden Regeln der Technik entsprechen."
Koster&Kremke erstellte 1998 ein geohydrologisches Gutachten für das Gebiet
westl. und östl des Wandweges. Das Gutachten sagt aus, dass eine Versickerung
in diesem Bereich möglich ist.
Das anfallende Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen soll auf dem
eigenen Grundstück mit geeigneten Maßnahmen zur Versickerung gebracht werden.
Das Niederschlagswasser der öffentlichen Straßen wird oberflächlich zu den
Versickerungsflächen nordwestlich des Baugebietes geleitet und dort zur
Versickerung gebracht.
Es
bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde der
Stadt Dortmund.
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22.08.2011
- Erschließung Wandweg
Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschloss in ihrer Sitzung
am 19.07.11 mit der Verwaltungsvorlage
02994-10 einstimmig mit Enthaltung der Stimmen
der Grünen die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische
Erschließung des zukünftigen Wohngebietes Wandweg im Rahmen des
Bebauungsplanes Lü 123 - Ortskern Oespel.
Die Grünen haben sich der
Stimme enthalten, weil sie wegen der Rechtskraft des Bebauungsplanes den
Bebauungsplan nicht mehr stoppen können. Die Freiflächen in Oespel unterliegen
einem Schwundprozess.
Im Jahr 2009 sollte das Projekt
von den Grünen und der SPD noch gestoppt werden, wurde aber von der Verwaltung
wegen hoher Investitionskosten durch Grundstücksumlagen und Zukäufe abgelehnt.
Kosten:
Die Kosten der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnische
Erschließung betragen insgesamt 1 155 000, 00 €. Die Kosten für den Kanalbau
betragen 545 000,00 €, für die Erschließung und 610 000,00 €.
280 000,00 € für die Planstraßen B und C, Fuß- und Radweg und
teilweise für Stellplätze werden aus dem Sondervermögen "Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" finanziert, ebenso die Vorfinanzierung der Kanalbauauszahlung
im Jahr 2011 in Höhe von 545 000,00 € .
Der erstmalige Ausbau des Wandweges und der östl. des Wandweges gelegenen
Planstraße A in Höhe von 330 000,00 € erfolgt aus dem Haushalt des
Tiefbauamtes. Die Kosten werden auf die Jahre 2016 und 2020 verteilt. Laut den
Bestimmungen des Baugesetzbuches werden 90 % der Kosten refinanziert.
Die straßenbauliche Erschließung der Planstraßen B und C wird
zu 100% vom Sondervermögen finanziert und anschließend durch den
Grundstücksverkauf refinanziert. Die Kosten werden auf die Jahre 2011, 2012
und 2015 verteilt. Die Finanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung
erfolgt im Voraus aus dem Sondervermögen. Die Kosten für den Kanalbau im
Erschließungsgebiet werden auf die Jahre 2011 und 2012 verteilt. Die Kosten
für die Planstraße A und den Wandweg werden im Jahr 2015 ausgezahlt. Die
Rückzahlung der der Kanalbaukosten erfolgt in den Jahren 2014, 2015 und 2016
vom Tiefbauamt. Sollten vorzeitig entsprechende Mittel zur Verfügung stehen,
kann die Rückzahlung auch eher erfolgen.
Die Planstraßen B und C gehen ohne Zahlung in das Eigentum der
Stadt Dortmund über.
Erschließung:
Das Baugebiet wird vom östl. gelegenen Wandweg aus erschlossen.
Die 225 m lange und 5,50 m breite Straße wird als gepflasterte
Mischverkehrsfläche mit Mittelrinne gebaut. Hier werden ca. 10 Doppelhäuser
und 14 Einfamilienhäuser entstehen.
Die Stellplätze werden, nachdem die Hochbauarbeiten
abgeschlossen sind, im Straßenbereich angeordnet. Der Wandweg wird von der
Straße Am Schultenhof bis zur Borussiastraße auf 350 m neu ausgebaut.
Auch die östl. des Wandweges gelegene Planstraße A wird auf 76 m Länge ausgebaut. Hier
werden ca. 10 Wohneinheiten entstehen.
Der asphaltierte Wandweg und die
Planstraße A erhalten eine Mittelrinne.
Entlang des Regenrückhaltebeckens verläuft ein 3 m breiter und
140 m langer Fuß- und Radweg bis zur Borussiastraße. Unterhalb des Weges
wird die entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes verlaufen.
Straßenentwässerung:
Die Planstraßen B und C werden direkt über die Mittelrinne in
das Regenrückhaltebecken entwässert. Die Mittelrinne des Wandweges wird im
nördl. Baugebiet in einen Entwässerungsgraben eingeleitet, der ebenfalls in
das Rückhaltebecken mündet.
Schmutzwasser:
Das Schmutzwasser wird über einen Kanal, der dem Fuß- und
Radweg angepasst ist, in den Kanal der Borussiastraße in Höhe des Hauses Nr.
81 eingeleitet.
Niederschlagswasser:
Entsprechend dem Landeswassergesetz NRW wurde ein
hydrologisches Gutachten zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit erstellt. Es
wurde festgestellt, dass der Boden nur eine geringe Durchlässigkeit hat und
deshalb nur eine Teilversickerung des Niederschlagswassers erlaubt.
Um die entwässerungstechnische Erschließung zu realisieren,
werden ca. 480 m Rohrleitungen DN 200 - DN 250 in öffentlichen Straßen- und
Wegeflächen verlegt. Zusätzlich wird im nordwestl. Baugebiet ein
Regenrückhaltebecken in Grüße von ca. 550 m³ Volumen angelegt. Für besondere
Regenereignisse wird eine Verbindungsleitung zum Schmutzwasserkanal gebaut.
Die Entwässerung des Niederschlagswassers wurde so geplant,
dass die öffentlichen Wegeflächen und die Entwässerung der privaten Dächer
über die Mittelrinne in den Straßen in das Regenrückhaltebecken entwässern.
Die Bautätigkeiten in dem neuen Wohnbaugebiet finden
größtenteils außerhalb der öffentlichen Straßenflächen statt. Der Wandweg wird
aus technischen Gründen in der ersten Baustufe des Wohnbaugebietes ausgebaut.
Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2011 vorgesehen. Die
Straßenbauarbeiten werden in Abstimmung mit den Kanalbauarbeiten durchgeführt.
Die nördlich liegenden Erschließungsstiche werden vom
Sondervermögen bezahlt und anschließend an die Grundstückseigentümer verkauft.
Somit geht auch die Unterhaltung an die Grundstückseigentümer über. Über
Ablöseverträge des Sondervermögens werden die Erschließungskosten finanziert.
Der Grundstücksverkauf erfolgt über das Sondervermögen.
Na wenn das mal gut geht!
Entwässerung über eine Mittelrinne.
Die maximale Ableitungslänge beträgt je nach Längsgefälle und
angeschlossener befestigter Fläche max. 250 m.
Die Mittelrinnen haben das Betriebsproblem, dass bei
Ablagerungen von Laub, Müll und Sedimenten sowie bei Schnellfall und
Eisbildung, die Ableitungskapazität verringert wird. Dies Führt zu einem
Rückstau oder wild abfließendes Wasser. Ebenso kommt es bei Eisbildung zu
einer Rutschgefahr.
Es ist zu beachten, dass ein ausreichendes Längsgefälle
vorhanden ist. Biegungen der Rinnen sollen minimiert und mit einem
großen Radius versehen werden.
Im Rahmend der Straßenreinigung muss die Rinne von Laub und
Sedimenten befreit werden. Bei lang anhaltendem Frost muss die Rinne auf abflussstörende Eisbildung kontrolliert werden und gegebenenfalls von Schnee
und Eis befreit werden.
(Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (MUNLV)
Die max. Ableitungslänge beträgt 250 m je nach Gefälle und
angeschlossener Fläche. Die Erschließungsstraßen B und C betragen 225 m, dazu
kommen noch die Dachflächen. Der Wandweg wird in der Länge von 350 m
ausgebaut, daran angeschlossen ist die Planstraße A östl. des Wandweges mit 76
m. Hier ist die max. Ableitungslänge schon weit überschritten.
Bei einem Starkregenereignis dürfte es insgesamt schon Probleme
geben. Das Wasser der Straßen wird auf die Grundstücke unkontrolliert
abfließen. Was ist, wenn das Regenversickerungsbecken das angestaute Wasser
nicht mehr ausreichend in den Kanal der Borussiastraße abgeben kann und
überfließt?
Haben sich die direkten Anlieger des Regenrückhaltebeckens im
Nordwesten darüber schon einmal Gedanken gemacht? Wahrscheinlich nicht! Es
kamen keine Anregungen während des Planverfahrens aus diesem Bereich.
Sollte das Regenrückhaltebecken überfließen, wird das Wasser
wegen des Gefälles die angrenzende Grünfläche, aber auch den Tennisverein und
die angrenzende Bebauung Wendenweg überschwemmen.
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Mobilfunkstandorte in der Umgebung
Die
Bundesnetzagentur
hat für die Standorte folgende
Anzahl Mobilfunkantennen genehmigt:
●
6 Mobilfunkanlagen
●
3
Mobilfunkanlagen, 1 sonstige Funkanlage
●
15 Mobilfunkanlagen
(Karte: Mit
Genehmigung der Firma GeaCarta GmbH)
Wann und wie oft ein jeder sein
Handy benutzt, kann er selbst entscheiden. Die Mobilfunkantennen senden aber
ständig und belasten die Gesundheit der Menschen rund um die Uhr.
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Verwaltungsvorlage und Begründung zum B-Plan
Auf der Seite
Schriftverkehr finden Sie unter ● den umfangreichen Schriftverkehr mit der Stadt Dortmund. Die Anregungen und
Bedenken der Bürgerinitiative vom
21.07.03 und
23.07.03
zum B-Plan Lü 123 - Ortskern Oespel können Sie hier einsehen.
Die
Verwaltungsvorlage und die Begründung zum B-Plan finden Sie unter der
Ratssitzung vom 17.06.04 Punkt 3.4 Drucksache 06065-04. (Wir empfehlen, die
Vorlagen herunter zuladen. Dieses geht schneller, als sie zu öffnen.)
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Gutachten
Zu dem
Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - Baugebiet Wandweg liegen folgende Gutachten aus:
-
Planungsbüro Prof. Krause&
Partner, Dortmund v. Dezember 1988: Denkmalpflegeplan Ortskern Oespel
-
DMT-Gesellschaft für Forschung
und Prüfung mbH, Essen v. 23.06.1997: Kartierung möglicher
Gasaustrittsbereiche
-
Ingenieurbüro für Akustik und
Bauphysik Schwetzke und Partner GbR, Dortmund v. 24.06.2002:
Geräuschimmissions-Untersuchung
-
Stadt Dortmund, Planungsamt,
61/2-3-Immissionsschutz v. August 2002: Schalltechnisches Gutachten
-
Ingenieurbüro für technische
Akustik und Bauphysik, Eugen Bauer u. Partner GmbH, Dormund v. 26.11.2003:
Geräuschimmissions-Prognose nach TA Lärm, Erweiterung der Kälteanlage Fa.
Vreriksen
-
Koster und Kremke, Kamen v.
09.02.1998: Geohydrologische Untersuchungen
-
Büro Menke, Dortmund v. 1987:
Umweltverträglichkeitsprüfung
-
Stadt Dortmund, Planungsamt,
61/5-Freiraumplanung v. Februar 2003:
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag "Wandweg", Eingriffs-/Ausgleichbilanz
<<Zurück zur Übersicht
Jeder Bürger hat nach dem
Informationsfreiheitsgesetz ein Anrecht darauf, Einsicht in die Gutachten
zu erhalten.
In der
Vergangenheit konnte die Akteneinsicht bzw. die Anfertigung von Kopien erst
nach Offenlegung des B-Plans erfolgen. Zwischenzeitlich hat sich die
Rechtslage so geändert, dass fachliche Stellungnahmen oder Gutachten nicht
mehr als entscheidungsvorbereitende Arbeiten angesehen werden, selbst wenn
sie für einen konkreten Fall abgegeben oder dafür zur Akte genommen werden.
Auch ist es nicht von Belang, ob das Gutachten abgeschlossen ist oder nicht.
Einen Antrag nach IFG
(Informationsfreiheitsgesetz) können Sie hier als
Word-Dokument herunterladen. Den Antrag richten Sie an die Stadt
Dortmund, Stadtplanungsamt, Amtsleiter, Burgwall 14, 44135 Dortmund.
Die Stadt Dortmund weist in der
Verwaltungsvorlage und der Begründung zum B-Plan und im B-Plan selber auf
die Problematiken dieses Baugebietes hin. Ebenfalls können die Gutachten
eingesehen werden. Somit ist die Stadt aus der Haftung. Nach dem Prinzip:
"Wer nicht liest, ist selber schuld."
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27.07.2013
- Verlosung Baugebiet Wandweg
Alle Grundstücke reserviert
Am
ersten Tag (5.07.13) der Immobilienbörse der Stadt Dortmund in der
Berswordthalle wurden um 13.00 Uhr die Grundstücke des Baugebietes Wandweg in
Oespel verlost.
Das Baugebiet Wandweg liegt zwischen Indupark und dem Ortskern Oespel
gegenüber dem Hellweg- Baumarkt.
Es wurden 12 Grundstücke für Doppelhaushälften und 12 für Einfamilienhäuser
verlost. Die Grundstücke sind zwischen 257 und 702 qm groß. Es besteht keine
Bauträger- und Architektenbindung.
Die Kaupreise liegen zwischen 180 bis 210 €/qm, die Erschließungskosten
betragen 71 €/qm. Für größere Grundstücke wird ein Gartenrabatt eingerechnet.
Die Grundstücke
können mit eingeschossigen Häusern mit einer Traufhöhe von 4,50 m und einer
Firsthöhe von 10 m bebaut werden. Die Häuser sollen Satteldächer mit einer
Neigung von 38 bis 45° haben. Sie sind mit einem Energiestandard von
mindestens KfW-Effizienzhaus 70 zu errichten.
Interessenten an einem Grundstück des Baugebietes Wandweg konnten sich in
einer Liste beim Liegenschaftsamt eintragen lassen und wurden dann zur
Verlosung eingeladen.
Bilder:
Dortmund-Agentur / Stefanie Kleemann
Bürgermeister Sauer (CDU) eröffnete die Verlosung
und hielt einen kurzen Vortrag über die Bildung von Wohneigentum. Er wies auf
die derzeitige Niedrigzinsphase hin, die einen Anreiz zum Bauen gibt. Dass
aber der Hypothekenzins auch mal das Dreifache und mehr des heutigen
Zinssatzes betragen und dies dann schnell zu finanziellen Problemen führen
kann, darauf wies Herr Sauer natürlich nicht hin.
Danach wurde von
einem Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes das Losverfahren erläutert.
Zeitgleich konnten die Bedingungen auf einem Bildschirm mitgelesen werden.
Die verlosten Grundstücke können bis zum 30.08.
kostenlos reserviert werden. Somit haben die Käufer Zeit, die Finanzierung und
weitere Dinge zu klären. Danach können die Grundstücke für weitere 4 Monate
reserviert werden. Die Gebühr beträgt 0,5 % der Kaufsumme und wird bei
Grundstückskauf verrechnet.
Der Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes warnte eindringlich davor, keine
anderen Verträge abzuschließen, bevor der Grundstücksvertrag abgeschlossen
ist.
Bild:
Dortmund-Agentur / Stefanie Kleemann
Danach
zog Herr Sauer ein Los nach dem anderen und nannte öffentlich den Namen. Das
erste gezogene Los erhielt als Zugabe einen Apfelbaum für das neue Grundstück.
Jeder Interessent einer Doppelhaushälfte musste auch einen "Nachbarn"
vorweisen. Darauf wurde anfangs auch geachtet, was dazu führte, dass bei den
ersten beiden Doppelhaushälften zwei Paare sich mit ihrem Partner vormerken
ließen. So können sie sich in Ruhe die Hälfte aussuchen, die ihnen mehr
zusagt.
Danach ging diese Bedingung bei der Verlosung irgendwie unter, aber es fand
sich trotzdem für jede Doppelhaushälfte auch ein "Nachbar".
Übrig waren zuletzt drei der größten Grundstück direkt am Wandweg, aber auch
dafür fanden sich Interessenten.
Bauwillige, die nicht ihr "Traumgrundstück" gefunden hatten, konnten sich auf
einer Reserveliste vormerken lassen, falls der Interessent dieses Grundstücks
zurücktritt. Ca. 7 Bauwillige machten hiervon Gebrauch.
Nachdem alle Grundstücke vergeben waren, wurde weiter gezogen für die
Reserveliste. Hierfür gab es etwa 10 Interessenten.
Bild:
Dortmund-Agentur / Stefanie Kleemann
Anzumerken ist, dass
bei solchen Grundstücksverlosungen ein nicht unerheblicher Teil von
Bauwilligen zurücktritt.
Auch lassen sich einige für mehrere Baugebiete vormerken.
Auffällig ist, dass schon seit Juni die Erschließungsarbeiten am Wandweg
ruhen. Lediglich die Baumaschinen verändern geringfügig ihre Position.
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