06.05.14 -
Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg wird erneut öffentlich ausgelegt
"Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg – hier: Erneute öffentliche Auslegung des
Bebauungsplan-Entwurfes
Planbereich:
Der Geltungsbereich wird begrenzt von:
• der Westseite der Ewald-Görshop-Straße im Westen,
• der Südseite der Straße Steinsweg im Norden,
• der Westseite der A 45 – Sauerlandlinie – im Osten sowie die Westseite des
Grundstückes Steinsweg 75,
• einer Linie ca. 50 m parallel südlich des Eifelweges im Süden.
Die genaue Abgrenzung kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Zum Geltungsbereich gehören zudem planexterne Ausgleichs und
Waldersatzflächen. Sie liegen zum einen in Dortmund-
Persebeck an der BAB A 44 und umfassen Teile des Flurstückes 311, Gemarkung
Persebeck, Flur 1. Zum anderen umfassen sie in der Gemarkung Persebeck, Flur
1, das Flurstück 303 und in der Gemarkung Salingen, Flur 2, einen Teil des
Flurstücks 30.
Die genaue Abgrenzung kann dem ebenfalls beigefügten Übersichtsplan entnommen
werden. (Ziffer 1 der Beschlussvorlage)
Planungsinhalt:
Der Bebauungsplan Lü 148 wurde im Rahmen einer Normenkontrollklage
für unwirksam erklärt.
Er wurde in seinen wesentlichen Grundzügen vom Gericht zwar bestätigt, jedoch
für unwirksam erklärt, weil mögliche aktive
Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der geplanten
Neubausiedlung nicht ausreichend
abgewogen wurden.
Auf der Grundlage des vom 30.01.2004 bis zum 22.03.2007 rechtskräftigen
Bebauungsplanes Lü 148 wurde das Neubaugebiet
bereits voll erschlossen. Alle Baustraßen mit Schmutzwasserkanälen sind fertig
gestellt, ebenso die Mulden-Rigolensysteme
zur Bewirtschaftung der Niederschläge.
Grundsätzlich soll die bisherige Planung der Neubausiedlung an dem Standort
Steinsweg weiterverfolgt werden, um im
Stadtbezirk Lütgendortmund ein attraktives Angebot für ca. 150 Wohneinheiten
zu schaffen.
Der städtebauliche Entwurf sieht fast ausschließlich Eigenheime als Einzel-
und Doppelhäuser vor.
Das Baugebiet wird im
Wesentlichen durch Stichstraßen von der Ewald-Görshop-Straße aus erschlossen.
Gründe für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung:
Das OVG NRW hat in einem Urteil am 02.10.2013 (7 D 18/13.NE) nochmals erhöhte
Anforderungen an die Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf die Auflistung, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gestellt. Die Bekanntmachung zur
2. Offenlegung lag vor dem Urteil des OVG und hat diese erhöhten und im
Vorfeld nicht erkennbaren Anforderungen nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund
soll die Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt werden, um allen gerichtlichen
Anforderungen an die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gerecht
werden zu können.
Darüber hinaus wurde der Entwurf (Stand 2. Offenlegung) des Bebauungsplanes Lü
148n -Steinsweg- überarbeitet, um weiteren
Anforderungen aus der Rechtsprechung zu genügen. So wurden z. B. die
Bezugspunkte für Höhenfestsetzungen aufgrund eines
Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster im Rahmen einer
Normenkontrollklage (15.02.2012, Az.10 D 46/10.NE) nochmals
präzisiert und die textlichen Festsetzungen entsprechend angepasst.
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 gemäß der
Verwaltungsvorlage (DS. Nr. 11859-14) folgenden
Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten
Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinswegfür
den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem
Entwurf der Begründung vom 10.02.2014 zu
und beschließt, diesen Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich
auszulegen.“
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1)
Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehende Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg - wird
hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieses Beschlusses nach
Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung
einer im Verfahren nachfolgenden Satzung nicht mehr geltend gemacht werden
kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der
Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich
bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die
den Mangel ergibt.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in
der Form von Fachgutachten) verfügbar und
liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den
Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,
Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den
Themen:
- Boden: Geohydrologie, Altlasten
- Bergbau: Bergsenkungen, Methangas
- Schallschutz: Koronageräusche der Hochspannungsleitungen, Schallimmissionen
der Feuerwache und der Windkraftanlage, Verkehrslärm
- Luftgüte, Frischluftschneise, Freiraumkonzept
- elektromagnetische Strahlung der Hochspannungsleitung
- verkehrliche Erschließung
- Schattenwurf der Windkraftanlage
- Entwässerung/Niederschlagswasser/Überflutungsschutz
- Waldumwandlung/Ersatzpflanzungen
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
- Klimaschutz: Energieeffizienz für Gebäude
- Mobilfunkstrahlung.
Der Bebauungsplan-Entwurf, der Entwurf der Begründung und oben genannte
umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen
liegen auf die Dauer eines Monats vom 05.05.2014 bis 05.06.2014 einschließlich
beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
der Stadt Dortmund, Verwaltungsgebäude Burgwall 14, 3. Etage, zu folgenden
Zeiten zur Einsicht öffentlich aus:
montags bis mittwochs
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
donnerstags
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
freitags
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).
Während dieser Zeit ist
es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten beim
Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt, Zimmer 308 oder 323, zu äußern. Überdies besteht die
Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und Erörterung fernmündlich unter den
Rufnummern 50-22683 und 50-23775 zu vereinbaren.
Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplanes Lü
148n und den Entwurf der Begründung in der Bezirksverwaltungsstelle
Dortmund-Lütgendortmund, Limbecker Straße 31, 44388 Dortmund im vorgenannten
Auslegungszeitraum
einzusehen.
Die Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen sind unterschiedlich. Es wird
daher empfohlen, die konkreten Öffnungszeiten
telefonisch unter 50-0 oder im Internet unter www. dortmund.de abzufragen.
Zusätzlich können die Planungsunterlagen im Internet unter
www.stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden. Hier besteht auch die
Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt
Dortmund (zweckmäßigerweise beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt)
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf
hingewiesen,
dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können und bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm
nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2
BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Dortmund, den 17.04.14
Ullrich S i e r a u
Oberbürgermeister"
(Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 17 vom 25.04.13)
Ansprechpartner:
Herr Gerald Kampert, Telefon 0231 50-22683
Frau Sabine Hartenstein, Telefon 50-23775
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Bekanntmachung [pdf, 22 kB]
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Begründung [pdf, 2,7 MB]
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Bebauungsplan - Karte - Blatt 1 [pdf, 5,0 MB]
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Bebauungsplan - Karte - Blatt 2 [pdf, 2,4 MB]
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Umweltbericht zum Bebauungsplan LÜ 148n -
Steinsweg - [pdf, 5,1 MB]
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Umweltbericht zum Bebauungsplan LÜ 148n -
Steinsweg - Karte 1 Bestand [pdf, 549 kB]
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Umweltbericht zum Bebauungsplan LÜ 148n -
Steinsweg - Karte 2 Planung [pdf, 899 kB]
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