06.05.14 - Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg wird erneut öffentlich ausgelegt

 

"Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg – hier: Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes

Planbereich:
Der Geltungsbereich wird begrenzt von:
• der Westseite der Ewald-Görshop-Straße im Westen,
• der Südseite der Straße Steinsweg im Norden,
• der Westseite der A 45 – Sauerlandlinie – im Osten sowie die Westseite des Grundstückes Steinsweg 75,
• einer Linie ca. 50 m parallel südlich des Eifelweges im Süden.


Die genaue Abgrenzung kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
Zum Geltungsbereich gehören zudem planexterne Ausgleichs und Waldersatzflächen. Sie liegen zum einen in Dortmund-
Persebeck an der BAB A 44 und umfassen Teile des Flurstückes 311, Gemarkung Persebeck, Flur 1. Zum anderen umfassen sie in der Gemarkung Persebeck, Flur 1, das Flurstück 303 und in der Gemarkung Salingen, Flur 2, einen Teil des Flurstücks 30.


Die genaue Abgrenzung kann dem ebenfalls beigefügten Übersichtsplan entnommen werden. (Ziffer 1 der Beschlussvorlage)
 

Planungsinhalt:
Der Bebauungsplan Lü 148 wurde im Rahmen einer Normenkontrollklage
für unwirksam erklärt.
Er wurde in seinen wesentlichen Grundzügen vom Gericht zwar bestätigt, jedoch für unwirksam erklärt, weil mögliche aktive
Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der geplanten Neubausiedlung nicht ausreichend
abgewogen wurden.


Auf der Grundlage des vom 30.01.2004 bis zum 22.03.2007 rechtskräftigen Bebauungsplanes Lü 148 wurde das Neubaugebiet
bereits voll erschlossen. Alle Baustraßen mit Schmutzwasserkanälen sind fertig gestellt, ebenso die Mulden-Rigolensysteme
zur Bewirtschaftung der Niederschläge.


Grundsätzlich soll die bisherige Planung der Neubausiedlung an dem Standort Steinsweg weiterverfolgt werden, um im
Stadtbezirk Lütgendortmund ein attraktives Angebot für ca. 150 Wohneinheiten zu schaffen.


Der städtebauliche Entwurf sieht fast ausschließlich Eigenheime als Einzel- und Doppelhäuser vor.
 

Das Baugebiet wird im Wesentlichen durch Stichstraßen von der Ewald-Görshop-Straße aus erschlossen.


Gründe für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung:
Das OVG NRW hat in einem Urteil am 02.10.2013 (7 D 18/13.NE) nochmals erhöhte Anforderungen an die Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf die Auflistung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gestellt. Die Bekanntmachung zur 2. Offenlegung lag vor dem Urteil des OVG und hat diese erhöhten und im Vorfeld nicht erkennbaren Anforderungen nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund soll die Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt werden, um allen gerichtlichen Anforderungen an die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gerecht werden zu können.


Darüber hinaus wurde der Entwurf (Stand 2. Offenlegung) des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg- überarbeitet, um weiteren
Anforderungen aus der Rechtsprechung zu genügen. So wurden z. B. die Bezugspunkte für Höhenfestsetzungen aufgrund eines
Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster im Rahmen einer Normenkontrollklage (15.02.2012, Az.10 D 46/10.NE) nochmals
präzisiert und die textlichen Festsetzungen entsprechend angepasst.


Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 gemäß der Verwaltungsvorlage (DS. Nr. 11859-14) folgenden
Beschluss gefasst:


„Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinswegfür
den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 10.02.2014 zu
und beschließt, diesen Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.“

 

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1)


Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehende Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg - wird
hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.


Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieses Beschlusses nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung
einer im Verfahren nachfolgenden Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich
bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und
liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,
Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen:
- Boden: Geohydrologie, Altlasten
- Bergbau: Bergsenkungen, Methangas
- Schallschutz: Koronageräusche der Hochspannungsleitungen, Schallimmissionen der Feuerwache und der Windkraftanlage, Verkehrslärm
- Luftgüte, Frischluftschneise, Freiraumkonzept
- elektromagnetische Strahlung der Hochspannungsleitung
- verkehrliche Erschließung
- Schattenwurf der Windkraftanlage
- Entwässerung/Niederschlagswasser/Überflutungsschutz
- Waldumwandlung/Ersatzpflanzungen
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
- Klimaschutz: Energieeffizienz für Gebäude
- Mobilfunkstrahlung.


Der Bebauungsplan-Entwurf, der Entwurf der Begründung und oben genannte umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen
liegen auf die Dauer eines Monats vom 05.05.2014 bis 05.06.2014 einschließlich beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
der Stadt Dortmund, Verwaltungsgebäude Burgwall 14, 3. Etage, zu folgenden Zeiten zur Einsicht öffentlich aus:

montags bis mittwochs 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
donnerstags                 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
freitags                        7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).

 

Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten beim Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt, Zimmer 308 oder 323, zu äußern. Überdies besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und Erörterung fernmündlich unter den Rufnummern 50-22683 und 50-23775 zu vereinbaren.
Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplanes Lü 148n und den Entwurf der Begründung in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Limbecker Straße 31, 44388 Dortmund im vorgenannten Auslegungszeitraum
einzusehen.
Die Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen sind unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, die konkreten Öffnungszeiten
telefonisch unter 50-0 oder im Internet unter www. dortmund.de abzufragen.
Zusätzlich können die Planungsunterlagen im Internet unter www.stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.


Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt Dortmund (zweckmäßigerweise beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Dortmund, den 17.04.14


Ullrich S i e r a u
Oberbürgermeister"

 

(Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 17 vom 25.04.13)

 

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