14.06.2013
- Bebauungsplan
Lü 148n - Steinsweg geht in die nächste Runde
Bebauungsplan wird
erneut öffentlich ausgelegt
In der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am Dienstag den
18.06.13 sollen die Bezirksvertreter die Empfehlung zur Entscheidung über
die Stellungnahmen, den Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs und den
Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Lü
148n - Steinsweg geben. (Verwaltungsvorlage
09695-13)
Die erneute Offenlage wurde lt. Verwaltung notwendig, da es neue rechtliche
Vorgaben gibt und der B-Plan überarbeitet werden musste.
Die Höhenfestsetzungen der Gebäude mussten neu definiert werden. In einer
anderen Sache hatte das Oberverwaltungsgericht hierzu aktuell ein Urteil
gesprochen.
Weiterhin wurde das Plangebiet geringfügig nach Süden erweitert.
Nach erster grober Einschätzung wurde ansonsten nicht viel
geändert.
Fakt ist, dieser Bebauungsplan entspricht nicht mehr dem heutigen
Planungsstandard.
Er ist ein Politikum!
Es stellt sich immer wieder die Frage, warum die politischen Befürworter so
ein Interesse daran haben, dass der Bebauungsplan trotz all seiner Mängel zur
Rechtskraft gebracht werden soll.
Die Verwaltung hat fast alle Anregungen, die bei der ersten Offenlage im
Herbst 2012 vorgebracht wurden, nicht berücksichtigt.
Obwohl das Oberverwaltungsgericht Münster, sowie das Bundesverwaltungsgericht
Leipzig darauf hingewiesen haben, dass nur der mangelhafte Lärmschutz
ausgereicht hat, um den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären.
Zur Erinnerung:
Am 16.12.2005 wurde der Bebauungsplan vom Oberverwaltungsgericht Münster für
unwirksam erklärt.
In dem Urteil heißt es unter anderem: „Der zu (3) erörterte Mangel bei der
Berücksichtigung der Immissionsbelange ist jedoch so gravierend, dass die hier
strittige Planung einer grundlegenden konzeptionellen Überarbeitung bedarf.
Einer näheren Erörterung, ob etwa die von den Antragstellern weiterhin
angesprochenen Aspekte der Niederschlagswasserbeseitigung, der Belastung der
neuen Bauflächen durch "Elektrosmog", einer Berücksichtigung der bergbaubedingten Beeinträchtigungen sowie einer hinreichenden Berücksichtigung
des planbedingten zusätzlichen Verkehrsaufkommens sachgerecht abgewogen sind,
bedarf es angesichts dessen nicht. ..." (Urteil vom 16.12.2005)
Die Stadt Dortmund legte am 23.01.2006 Revision gegen das Urteil von Münster
ein.
Am 22.03.2007 wies das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Revision der Stadt
Dortmund gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zurück.
Auch in diesem Urteil heißt es: „Die Antragsgegnerin wird ferner zu bedenken
haben, dass die weiteren von den Antragstellern erhobenen Einwendungen gegen
den Bebauungsplan nicht Gegenstand der gerichtlichen Prüfung gewesen sind
(vgl. S. 27 des Urteilsabdrucks des Oberverwaltungsgerichts).“ (Urteil vom
22.03.2007)
Aber die Verwaltung weiß jede Anregung zu entkräften.
Zu den, in den Anregungen vorgebrachten Gerichtsurteilen heißt es in der
Verwaltungsvorlage 09695-13 auf S. 14.
"...Aus dem Umstand, dass das Gericht
keine Entscheidung zu allen anderen Einwendungen getroffen hat, lässt sich
nicht ableiten, dass es sich hier tatsächlich, um einen materiellen Mangel
handelt und die Kläger einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Einwände
hätten. Zu allen Einwendungen hat im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine
umfassende Abwägung stattgefunden...."
Eine umfassende Abwägung hatte angeblich auch zu den Lärmproblemen
stattgefunden! Allein diese "gewissenhafte" Abwägung hat den Bebauungsplan
schon gekippt.
Wie die Bezirksvertretung am Dienstag entscheiden wird, ist schon heute klar.
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