29.12.11 - Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 49 vom 09.12.11 - Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark
"Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark – nach § 13a
Baugesetzbuch (BauGB ) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung
Änderungsbereich:
Der Änderungsbereich umfasst das Gewerbegrundstück Brennaborstraße 3 östlich
der Borussiastraße und westlich des Wendenweges in Dortmund-Oespel (siehe auch
Übersichtsplan).
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien hat in seiner Sitzung am 05.10.2011 beschlossen, den Bebauungsplan
Lü 152 - Indupark – nach § 13a Baugesetzbuch ( BauGB ) im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu
ändern (Änderung Nr. 2).
Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, den Änderungsentwurf und die
Begründung vom 08.08.2011 öffentlich auszulegen. Es liegen keine
umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vor.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB)vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie inVerbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666, SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
Ziel der Änderung:
Der bisher in der Brennaborstraße 3 angesiedelte Baumarkt hat den Standort
gewechselt, wodurch es zu einem längeren Leerstand der Immobilie kam. Der
Stadt Dortmund liegen nunmehr Anfragen zur Ansiedlung von zwei Möbelmärkten am
früheren Standort des Baumarktes vor. Diese Ansiedlung erfordert eine Änderung
des Bebauungsplanes von Gewerbegebiet in Sondergebiet.
Nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu
unterrichten; ihr ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern, da
keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB
stattfindet.
In der Zeit vom 19.12.2011 bis 27.01.2012 einschließlich besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Verwaltungsgebäude Burgwall 14, im Flurbereich der 3. Etage neben Zimmer 322 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Auslegungszeiten im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt:
montags bis mittwochs 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
freitags
7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).
Zur Auskunftserteilung stehen im Verwaltungsgebäude Burgwall 14 in der 3.
Etage während dieser Zeiten Mitarbeiter/-innen des Stadtplanungs- und
Bauordnungsamtes zur Verfügung.
Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den
Planungsabsichten zu äußern. Überdies besteht die Möglichkeit, einen Termin
zur Auskunft fernmündlich unter den Rufnummern 50 – 2 79 56 und 50 – 2 37 80
zu vereinbaren.
Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, die Pläne (Planunterlagen) in der
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Limbecker Str. 31, 44388
Dortmund einzusehen. Die Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen sind
unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, die konkreten Öffnungszeiten
telefonisch unter 50 – 0 oder im Internet unter
www.dortmund.de abzufragen.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt
Dortmund (zweckmäßigerweise beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt)
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf
hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes
unberücksichtigt bleiben können und bei Änderung eines Bebauungsplanes ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Weiterhin können die Planungsunterlagen im Internet auf der Seite des
Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes unter www.stadtplanungsamt.dortmund.de
eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von
Stellungnahmen.
Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Dortmund, den 29.11.2011
Ullrich S i e r a u
Oberbürgermeister"