21.02.2011 - Kein Tempo 30 auf dem Steinsweg
Immer wieder wurden Beschwerden von Mitgliedern der Siedlergemeinschaft I über die Verkehrssituation auf Steinsweg und Borussiastr. an den Vorstand herangetragen.
In
der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 06.07.2010 hatte der
Siedlerverein Oespel I den Antrag
(Drucksache Nr.: 01591-10)
auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf
Tempo 30 an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf dem Steinsweg u. der
Borussiastr. jeweils vom Orteingangsschild gestellt. Der Steinsweg und die
anschließende Borussiastraße sind die Ost-West-Verbindung und der Zubringer
zum Indupark. Durch die Ampelschaltung innerhalb Oespels, die einen zügigen
Verkehrsfluss ermöglichen soll, wird eine immer rasantere Fahrweise
beobachtet. Damit verbunden ist eine Erhöhung des Lärmpegels und die
Unfallgefahr für querende Fußgänger steigt.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 15.02.2011 wurde von Stadtrat Martin Lürwer zu dem Antrag Stellung genommen. (Drucksache Nr.: 01591-10-E1):
Das Tiefbauamt hat sich mit der Anfrage befasst. Die Straße Steinsweg/Borussiastr. ist die klassifizierte Landstraßen L 649. Lt. der Straßenverkehrsordnung gilt auf Hauptstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung darf nur erfolgen, wenn Umstände vorliegen, die wesentlich von vergleichbaren Straßen abweichen. Hierbei kann es sich z.B. um eine gefährliche Straßenführung oder um eine Unfallhäufung handeln.
Die Polizei wurde um eine Stellungnahme zu Temporeduzierung gebeten. Lt. der Stellungnahme der Polizei vom 28.12.10 liegen kein Hinweise vor, dass es durch überhöhte Geschwindigkeit zu einer Häufung von Unfällen gekommen ist oder zu einer besonderen Gefährdung.
Das Umweltamt sieht im Bereich Steinsweg nur eine geringfügige Überschreitung der Auslösewerte für einen Lärmaktionsplan.
Das Gebäude Ewald-Görshop-Straße 76 ist am höchsten belaststet. Dem Eigentümer wurde schon im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Steinsweg passive Lärmschutzmaßnahmen angeboten.
Es bleibt abzuwarten, ob in diesem Zusammenhang weitere Maßnahmen an weiteren Gebäuden erforderlich sind.
Bei den vorliegenden Gesamtumständen ist eine Temporeduzierung auf 30 km/h nicht angezeigt.