21.02.2011 - Keine Spielhallen im Indupark
Das Verwaltungsgericht hat am 02.02.2011 die Klage eines Spielhallenbetreibers gegen die Stadt Dortmund abgewiesen.
Der Spielhallenbetreiber wollte im Indupark auf 700 qm fünf Casinos mit Geldspielautomaten errichten. Die Richterin Ulrike Austermann bemerkte schon während der Verhandlung, dass die Klage wenig Erfolg haben dürfte. Trotzdem bestand der Spielhallenbetreiber auf ein Urteil.
Die Klage wurde abgewiesen und kostet dem Mann ca. 6 000.00 € Gerichtkosten zuzüglich Anwaltskosten.
Der Bebauungsplan Lü 152 - Indupark ist seit dem 15.12.1989 rechtskräftig. Zu diesem Zeitpunkt galt noch der alte Flächennutzungsplan, der vorsah, dass "kerngebietstypische Vergnügungsstätten" nur in die City gehörten. Das geplante Bauvorhaben fällt aber genau unter diese Rubrik.