21.02.2011 - Ökologische Verbesserung des Oespeler Baches - von km 0,00 bis km 2,56 einschließlich des Hochwasserrückhaltebeckens In der Meile, Aktenzeichen 60/3-1-03-01
"Am Donnerstag, den 17.03.2011, um 9.30 Uhr, werden im Umweltamt der Stadt Dortmund, Zimmer 247 b, Brückstraße 45, 44135 Dortmund, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden zu folgendem Plan der Emschergenossenschaft als Trägerin des Vorhabens mit den Betroffenen, den Behörden sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert:
„Ökologische Verbesserung des Oespeler Baches von km 0,00 bis km 2,56
einschließlich des Hochwasserrückhaltebeckens In
der Meile“
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass
1. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin
auch ohne ihn verhandelt werden kann,
2. vertragliche Ansprüche durch die Planfeststellung nicht ausgeschlossen
werden.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Rahmen des beantragten
Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung
des Wasserhaushaltes (WHG) vom 31.09.2009 (BGBl. I. S. 2585 ff.) zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl I S 1163),
und den §§ 148, 152 und 153 des Wassergesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (LWG) in der
Neufassung vom 25.06.1995 (GV. NW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3
des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185) und des § 73 Abs. 3 - 5 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes NW (VwVfG NW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12.11.1999 (GV. NW. S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 861).
Dortmund, den 24.01.2011
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister"
(Dortmunder Bekanntmachungen vom Nr. 5 v. 04.02.2011)