25.06.2009 - Werbepylon des Hellweg-Baumarkts soll wachsen
Mit Schreiben vom 29.05.09 teilte Stadtdirektor Ullrich Sierau der Bezirksvertretung mit, dass die Firma Hellweg bezüglich des Werbepylons an ihn herangetreten sei. Dieser soll nicht wie im Bebauungsplan Lü 176 - Borussiastraße (rechtskräftig seit dem 21.05.2009) festgesetzt 20 m sondern 30 m betragen. Festgesetzt im B-Plan ist ebenfalls der Standort des Werbepylons, von dem aber bis zu 5 m abgewichen werden kann. Auch der Standort des geplanten Pylons weicht mehr als fünf Meter vom festgesetzten Standort ab.
Der Antragsteller begründet seinen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen damit, dass die festgesetzte Höhe von 20 m und der Standort völlig unzureichend seien. Der Werbepylon würde seine Wirkung verfehlen. Dieses wurde mit einem extra platzierten Hubsteiger untersucht.
Stadtdirektor Sierau bittet die Bezirksvertretung, sich mit dem Vorhaben zu befassen und um Mitteilung, ob Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung bestehen.
Die Bezirksvertretung hatte seinerzeit mehrheitlich dafür gestimmt, dass der Werbepylon die Höhe des Verwaltungsgebäudes nicht überschreiten soll. Dieser Antrag wurde von der SPD und den Grünen gestellt.
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 16.06.09 lehnte Reinhard Gallen (Bürgerliste) dieses Vorhaben ab. Der Beschluss der Bezirksvertretung würde durch die Hintertür gekippt. Dies sollten sie nicht mitmachen. Wenn ein übergeordnetes Gremium das Vorhaben genehmigen würde, könnten sie es nicht ändern. Auch Horst Krohn (SPD) bleibt hart. Ihm ist es egal wo der Turm steht, aber Änderungen an der Höhe würden sie nicht zustimmen. Die BV stimmte einstimmig gegen die Höhe des Turms. Klaus Murawski (CDU) ist aber sicher, dass das Thema noch lange nicht vom Tisch ist.
Kommentar (Meinung des Webmasters):
Werbepylone gehören heute zu jeder großen Einzelhandelsansiedlung. Ob es schön ist, dass diese Pylone wie Spargel aus dem Boden schießen, mag dahingestellt sein.
Allerdings macht ein 20 m hoher Werbepylon, der sich hinter den Nachbargebäuden versteckt, keinen Sinn. Was allerdings nicht zu akzeptieren ist, die Beleuchtung während der Nachtzeit. Hier sollte gelten: Ende der Geschäftszeit, Ende der Beleuchtung. Die Beleuchtung während der Nachzeit ist unzumutbar für die umliegende Wohnbebauung.
Das Vorgehen des Vorhabenträgers kann man nicht gutheißen. Die Untersuchungen über Standort und Höhe konnten schon vor der Rechtskraft des Bebauungsplanes durchgeführt werden und hätten dann in die Diskussion über das Vorhaben einfließen können. Erst abwarten und dann mit dem Antrag durch die Hintertür kommen, ist nicht die feine Art.