08.09.09 - Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg und frühzeitige Bürgerbeteiligung
"Stadtplanung in Dortmund
Stadtbezirk Dortmund-Lütgendortmund
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n –Steinsweg,
hier: Einwohnerversammlung zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 05.09.2007 beschlossen, den
Bebauungsplan
Lü 148n –Steinsweg- neu aufzustellen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan Lü 148 im Rahmen einer
Normenkontrollklage am 16.12.2005 für unwirksam erklärt. Das
Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22.03.2007 die Revision der Stadt
Dortmund gegen
das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zurückgewiesen. Es hat den Bebauungsplan
für unwirksam erklärt, weil mögliche
aktive Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der
geplanten Neubausiedlung nicht ausreichend
untersucht wurden und somit nicht mit in die Abwägung eingestellt werden
konnten.
Grundsätzlich soll die bisherige Planungskonzeption der Neubausiedlung
weiterverfolgt werden, um im Stadtbezirk Lütgendortmund
ein attraktives Angebot für Einfamilienhäuser zu schaffen. Damit soll die
bereits erfolgreiche Strategie, u.a. durch die Entwicklung von neuen
Wohngebieten die Einwohnerzahl in Dortmund zu stabilisieren, fortgeführt werden.
Es soll Planungsrecht für ca. 150 Einfamilienhäuser geschaffen werden.
Für Dienstag, den 22.09.2009, 19.00 Uhr, lädt die Bezirksvertretung ein zu einer
E I N W O H N E R V E R S A M M L U N G Veranstaltungsort: AWO Begegnungsstätte,
Kleybredde 32,
44149 Dortmund.
Dortmund, den 31.08.09
Heiko B r a n k a m p
Bezirksbürgermeister"
(Dortmunder Bekanntmachungen vom 04.09.09)
"Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg
hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am
05.09.2007 beschlossen, den Bebauungsplan
Lü 148n – Steinsweg - neu aufzustellen.
Planungsziele: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan Lü 148
im Rahmen einer Normenkontrollklage am 16.12.2005 für unwirksam erklärt. Das
Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22.03.2007 die Revision der Stadt
Dortmund gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zurückgewiesen. Es hat
den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil mögliche aktive
Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der geplanten
Neubausiedlung nicht ausreichend untersucht wurden und somit nicht mit in die
Abwägung eingestellt werden konnten.
Grundsätzlich soll die bisherige Planungskonzeption der Neubausiedlung
weiterverfolgt werden, um im Stadtbezirk Lütgendortmund
ein attraktives Angebot für Einfamilienhäuser zu schaffen. Damit soll die
bereits erfolgreiche Strategie, u.a. durch die Entwicklung von neuen
Wohngebieten die Einwohnerzahl in Dortmund zu stabilisieren, fortgeführt werden.
Es soll Planungsrecht für ca. 150 Einfamilienhäuser geschaffen werden.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planungsunterlagen
vom 14.09.2009 bis 25.09.2009 einschließlich
im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Dienstleistungszentrum
Planen und Bauen (Verwaltungsgebäude
Burgwall 14, Erdgeschoss, Zimmer 2) zur Einsicht zu folgenden
Zeiten öffentlich aus:
montags bis mittwochs 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr,
donnerstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr,
freitags 8.00–12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).
Zur Auskunft stehen im Dienstleistungszentrum Mitarbeiter/ innen des
Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zur Verfügung.
Darüber hinaus ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den
Planungsabsichten beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Zimmer 323 oder 308,
zu äußern. Überdies besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und
Erörterung
fernmündlich unter den Rufnummern 50-2 37 75 und 50-2 26 83 zu vereinbaren.
Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, die Planungsunterlagen in der
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund,
Limbecker Straße 31, 44388 Dortmund einzusehen.
Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen:
montags und dienstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr
mittwochs und freitags 8.00–12.00 Uhr
donnerstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00 –17.00 Uhr
(außer an Feiertagen).
Weiterhin können die Planungsunterlagen im Internet unter
www.stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden.
Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.
Nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl.
III FNA 213-1) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines
Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben. Bei der öffentlichen Auslegung des konkreten
Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB zu einem späteren Zeitpunkt können
Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.
Dortmund, den 21.08.2009
Dr. L a n g e m e y e
Oberbürgermeister"
(Dortmunder Bekanntmachungen vom 04.09.09)