08.03.2009 - Die Pfarrerin des evangelischen Gemeindebezirks Oespel-Kley - Frau Brauckhoff - hatte sich für Pfarrstelle in Frohlinde beworben

Wie die Ruhr Nachrichten am 14.01.09 berichteten, hatte Frau Brauckhoff sich für die Pfarrstelle der evangelischen Gemeinde Schwerin-Frohlinde beworben. Frau Brauckhoff ist 16 Jahre als Pfarrerin im Entsendungsdienst in der Gemeinde Oespel-Kley tätig. Entsendungsdienst ist ein Dienst mit eingeschränkter Verantwortung, jedenfalls lt. Gesetz, praktisch sieht das ganz anders aus. Abgesehen von der Bezahlung, die geringer ist. Jetzt hätte sie die Chance gehabt, eine volle Pfarrstelle zu bekommen. Die Bewerbung scheiterte an 210 Metern, dem Herner Superintendent und der Landeskirche in Bielefeld.

210 m, das ist die Entfernung von Frau Brauckhoffs Wohnsitz in Kirchlinde zur Stadtgrenze Frohlinde und in diesem Fall auch zur Gemeindegrenze. Diese Entfernung wurde von zwei Presbytern der Frohlinder Gemeinde nachgemessen. Das Presbyterium stellte einen Antrag beim Landeskirchenamt, in diesem Fall auf die Einhaltung der Residenzpflicht zu verzichten. Frau Brauckhoff selber hatte sich beim Superintendent in Herne erkundigt, ob in ihrem Fall eine Ausnahme gemacht werden könnte. Presbyterium sowie Frau Brauckhoff scheiterten mit ihrer Anfrage.

Frau Brauckhoff akzeptiert die Entscheidung, versteht sie aber nicht, da es von ihrem jetzigen Wohnort nur ein Katzensprung ist. Außerdem hat die Gemeinde Frohlinde kein Pfarrhaus und keine Wohnung für den Pfarrer. Mit der Technik der heutigen Zeit hätte sie ihre Arbeit auch von ihrem Wohnsitz in Kirchlinde aus machen können.

Frau Brauckhoff möchte nicht aus dem Elternhaus ihres Mannes fortziehen.

Richtig traurig über den Ausgang des Vorhabens scheint sie allerdings nicht zu sein, denn bei ihrer Bewerbung hatte sie ein schlechtes Gewissen. Zuhause ist sie in Oespel und Kley, trotz dass sie in Kirchlinde wohnt. Die Menschen hier wissen, wer ihre Pfarrerin ist. Sie kenne ihren Gemeindebezirk und arbeitet gern hier, mit vollem Herzen. Dies ist der Grund, warum sie die Verlängerung ihrer Dienstzeit um weitere drei Jahre beantragt hat.

<<Zurück zur Übersicht