02.10.09 - Errichtung eines Kinderspielplatzes und Jugendtreffs im Neubaugebiet Steinsweg
Die Bezirksvertretung Lütgendortmund hatte in der Sitzung am 17.03.09 den Beschluss gefasst, den Bauträger im Gebiet Steinsweg zu bitten, schnellstmöglich einen Kinderspielplatz und Jugendtreff einzurichten.
Dabei war es der CDU entfallen, dass der Spielplatz nicht vom Bauträger, sondern von der Stadt realisiert werden muss
Die ehemalige Stadtkämmerin Dr. Christiane Uthemann nahm dazu wie folgt Stellung:
Die Fläche (ca. 30 % des gesamten Planbereiches) im nördl. Bereich des geplanten Baugebietes Steinsweg wurde an die Firma KOBA Plan & Ing. Dortmund GmbH zum Zwecke der Bebauung nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg (B-Plan ist lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig vom 22.03.2007 unwirksam) veräußert. Ca. 3/4 der Fläche wurde bisher bebaut. Eine Verpflichtung des Bauträgers, den Kinderspielplatz zu errichten besteht nicht. Die Stadt muss den Kinderspielplatz bauen.
Zwischen Taunusweg und Eifelweg im Süden der Planfläche ist eine Einzelvermarktung durch die Stadt zur individuellen Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen. (ca. 70 % der gesamten Baugrundstücke).
Da der Bebauungsplan unwirksam ist, muss er neu aufgestellt werden. Die Vermarktung kann erst dann beginnen, wenn der neue Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg rechtskräftig ist. Mit der Rechtskraft ist im II. Quartal 2010 zu rechnen.
Laut Herrn Wilde, Leiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund, ist mit einer Rechtskraft erst Ende 2010 zu rechnen. (WR vom 03.09.2009)
Der unwirksame Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg und der neue Bebauungsplan Lü 148 n - Steinsweg, der sich in Aufstellung befindet, sehen im Bereich nördlich Taunusweg/östl. Ewald-Görshop-Str. einen Kinderspielplatz für Kinder bis zu 14 Jahren vor. Dieser Spielplatz soll nur den Bedarf abdecken, der durch das Neubaugebiet entsteht.
Im bereits realisierten Bereich der KOBA leben hier nur 14 Kinder bis zu 14 Jahren, deshalb hält das Jugendamt den Bau des Spielplatzes zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Der Spielplatz soll erst gebaut werden, wenn auch die Bebauung im südlichen Plangebiet erfolgt. Außerdem ist die Wegeverbindung zur Erschließung des Spielplatzes zwischen Taunusweg und Westerwaldweg noch nicht hergestellt.
Im alten wie im neuen Bebauungsplan ist kein Jugendtreff vorgesehen. Ein Bedarf wurde vom Fachamt auch nicht angemeldet.