02.06.2008 - Bethel plant Wohnheim für Menschen mit Behinderung in Kley
Die Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, Stiftung vor Ort, planen in Kley ein Wohnheim für 20 Menschen mit Behinderungen, hier für Menschen mit wesentlichen psychischen Beeinträchtigungen. Diese Menschen sind nicht oder noch nicht in der Lage, alleine in ihrer Wohnung zu leben. Diese Einrichtung soll die schon bestehenden Wohnheime in Lütgendortmund und Huckarde ergänzen.
Das Wohnheim soll auf einem, nicht mehr von der evangelischen Kirche benötigten Grundstück im Echeloh entstehen. Da das Grundstück im Bebauungsplan als Grundstück für den Gemeinbedarf ausgewiesen ist, wird die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101 notwendig. Um die Nachfolgenutzung zu ermöglichen wird die festgesetzte Nutzung durch die Festsetzung Allgemeines Wohngebiet ersetzt.
Mit der Verwaltungsvorlage Nr. 11259-08 v. 11.03.08 befassten sich die Bezirksvertretung Lütgendortmund am 11.03.08 und der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.04.08 und beschlossen die Änderung des B-Planes Lü 101.
Nachfolgend der Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 11.03.08:
"zu TOP 11.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im
beschleunigten Verfahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.:
11259-08)
Die Bezirksvertretung Lütgendortmund empfahl dem AUSW einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Bebauungsplan Lü 101 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen
räumlichen Geltungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 4).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/
BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW
S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten
Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101 der
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderung des Planbereiches und der
Begründung vom 12. Februar 2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung
(Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB."
Und der Auszug aus dem Protokoll des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.04.08:
"TOP
4.12
Bauleitplanung; Änderung Nr.
4 des Bebauungsplanes Lü 101
hier: Änderungsbeschluss,
Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.:
11259-08)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:
I. Der Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 101 für den unter
Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern
(Änderung Nr. 4).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1)
in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in
der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101 der unter Ziffer 1 dieser Vorlage
beschriebenen Änderung des Planbereiches und der Begründung vom 12. Februar 2008
zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a
BauGB."
In den Dortmunder Bekanntmachungen vom 25.04.08 wurde der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Lü 101 und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs bekannt gegeben.
Bauleitplanung - Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes
".......Der Änderungsentwurf und die Begründung liegen auf die Dauer eines Monats vom 05.05.2008 bis 06.06.2008 einschließlich im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Dienstleistungszentrum Planen und Bauen, Verwaltungsgebäude Burgwall 14, Erdgeschoss, Zimmer 2, zu folgenden Zeiten zur Einsicht öffentlich aus:
montags bis
mittwochs 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).
Zur
Auskunft bzw. zur Erörterung stehen im Dienstleistungszentrum Planen und Bauen
Mitarbeiter/innen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zur Verfügung.
Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den
Planungsabsichten beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Zimmer 303 oder 323,
zu äußern. Die Planunterlagen können auch im Internet auf der Seite des
Stadtplanungsamtes unter www.stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden.
Hier ist es ebenfalls möglich, Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Überdies
besteht die Möglichkeit, einen Termin zur
Auskunft und Erörterung fernmündlich unter den Rufnummern 50-2 25 28 und 50-2 56
35 zu vereinbaren.
Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, den Änderungsentwurf und die Begründung
in der Bezirksverwaltungsstelle
Dortmund-Lütgendortmund, Limbecker Str. 31, 44388 Dortmund, einzusehen.
Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstelle:
montags und dienstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
mittwochs und freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
(außer an Feiertagen).
Stellungnahmen
können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt Dortmund
(zweckmäßigerweise beim Stadtplanungsamt schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs.
2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die
Bebauungsplanänderung
unberücksichtigt bleiben können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB oder im
Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2
BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Dortmund, den 18.04.2008
Dr. L a n g e m e y e r
Oberbürgermeister"
Leider hatten wir die Dortmunder Bekanntmachungen erst in der 22. Kalenderwoche gelesen, so dass wir auch erst dann und auch noch Anfang der 23. Woche die Presse (West Anzeiger) informiert haben. Wir haben der Presse die Dortmunder Bekanntmachungen und die Planungsunterlagen übersandt.
Es geht nicht darum, solche Einrichtungen zu verhindern.
Jeder von uns kann in so eine Lage kommen und ist dann auf Hilfe angewiesen. Nicht jeder hat das Glück, mit psychischen Erkrankungen, die ihm eine Selbstständigkeit nicht ermöglichen, in einer Familie wohlbehütet zu leben.
Nur wenn der Bürger weiß, um welche Erkrankungen es sich handelt und dass für ihn keine Gefahr von den Erkrankten ausgeht und das ist die Vorraussetzung einer solchen Einrichtung, wird er die sie akzeptieren. Dafür muss er sich aber auch hundertprozentig auf die Auskünfte verlassen können.
Es sollte dem Bürger aber auch die Gelegenheit gegeben werden, seine Anregungen und Bedenken zu äußern und das kann er nur, wenn er auch informiert wird. Die Dortmunder Bekanntmachungen lesen die wenigsten Bürger.
Wie immer bei brisanten Themen "versäumte" es die Politik, die Bürger von dem Vorhaben zu unterrichten. Diesmal war die Kirche mit im Boot, auch von dort kam keine Information.
Auf der Internetseite der SPD-Fraktion ist zu lesen, dass Carla Neumann, Ratsmitglied der SPD-Fraktion für den Wahlbezirk Kley, Oespel und Marten, im Mieterverein Echeloh e.V. und in der Aktionsgemeinschaft Kleyer Vereine mitarbeitet. Wurden der Mieterverein und die Aktionsgemeinschaft von ihr informiert?
Was Du nicht weißt, macht Dich nicht heiß!
Die Ruhr Nachrichten berichteten in der Ausgabe vom 02.06.08 über das geplante Wohnheim in Kley. In dem Artikel nehmen auch die Dortmunder Anstalten Bethel Stellung zu der geplanten Bebauung und versprechen kurzfristig eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Man sei stets schon im Vorfeld um ausreichende Aufklärung bemüht, um bei den Bürgern Ängste und Sorgen abzubauen. Da der Bauspart erst Ende 2009/Anfang 2010 erfolgt und die Fertigstellung 2011 sein wird, habe man noch keine Infoveranstaltung durchgeführt. Möglicherweise würde diese Veranstaltung aber jetzt schon in der nächsten Woche sein. Veranstaltungsort wird das Bethel-Wohnheim in Lütgendortmund sein, da das Wohnheim in Kley eine "Schwestereinrichtung " werden soll.
Die 20 Männer und Frauen, die in Kley wohnen sollen, werden zwischen 20 und ca. 50 Jahren alt sein und unter unterschiedlichen psychischen Krankheitsbildern wie Depressionen und Traumata leiden. Gründe für die Unterbringung in einem Wohnheim können sein, dass die Menschen ihre Wohnung vermüllen lassen und vergessen, ihre Medikamente zu nehmen, so der Bethel-Geschäftsführer Ingmar Steinhart. 12 bis 15 Mitarbeiter werden die Bewohner rund um die Uhr betreuen.
Wir sind der Meinung, dass die Infoveranstaltung mit Beginn der Planung hätte erfolgen müssen und nicht wie geplant kurz vor Baubeginn. Gleichzeitig hätten Informationen der Stadt Dortmund, der Politik und der Kirche erfolgen müssen. Nur durch Transparenz kann man Akzeptanz erlangen!
So hätten die Bürger genug Zeit gehabt, sich mit der Planung auseinanderzusetzen. Nur wenn man ausreichend Zeit hat, das Für und Wider für sich abzuwägen, eventuell auch in Diskussion mit anderen, wird man keine vorschnellen Aussagen treffen.
Die Ruhr Nachrichten berichteten ab 03.06.08, der West Anzeiger am 04.06.08 und die Westfälische Rundschau berichtete nach Beendigung der Auslegungszeit der Planungsunterlagen am 09.06.08 und 10.06.08.
26.06.08 - Wie die RN vom 06.06.08 berichteten, haben Kleyer Bürger noch vor Ende der Auslegungsfrist einen Widerspruch gegen das geplante Wohnheim beim Stadtplanungsamt eingereicht. Unterschiedliche Argumente wurden angeführt, unter anderem auch die unmittelbare Nähe zum Kindergarten, der Grund- und Hauptschule. Beigefügt haben sie Unterschriftenlisten mit ca. 130 Unterschriften. Weiterhin üben sie Kritik daran, dass die Infoveranstaltung erst nach Ende der Auslegungszeit erfolgt.
In der Westfälischen Rundschau vom 10.06.08 meldete sich jetzt die Politik zu Wort. Bezirksbürgermeister Brankamp blickt zurück auf die Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund im März 2008.: "Was hier gebaut wird, ist mit der gleichen Einrichtung an der Westricher Straße vergleichbar. Wir haben in keinster Weise Probleme gesehen." Seine Reaktion auf die Kritik der Kleyer Bürger: "Wir brauchen solche Betreuungsplätze. Wir können doch psychisch Kranke nicht hinter Mauern und Stacheldraht verstecken." Das Verhalten der Bürger nennt er "übersensibel", ein "kleiner Sturm im Wasserglas". Den Vorwurf, die Politik informiert nicht, lässt er nicht ohne Kommentar: "Das ist ein bisschen weit hergeholt. Außerdem haben wir über das Vorhaben in einer öffentlichen Sitzung gesprochen."
Wir sind der Meinung, dass das nicht der richtige Weg ist. Die wenigsten Bürger besuchen die Bezirksvertretung Lütgendortmund, genauso wie sie die Dortmunder Bekanntmachungen nicht lesen. Es bleibt ein schaler Beigeschmack wegen der fehlenden Informationen aller Beteiligten im Vorfeld.
Birgit Leonhardt, die für die Öffentlichkeitsarbeit von Bethel vor Ort zuständig ist, erklärt, dass in Westrich die gleiche Einrichtung ohne Aufhebens eröffnet wurde und man deshalb auch dort die Infoveranstaltung durchführen will.
"Wir verschleiern nicht und wir informieren ganz offensiv", so der Einrichtungsleiter von Bethel vor Ort Michael Fallenstein "Bei psychischen Erkrankungen schrecken viele erst einmal zurück. Missverständnisse und Unkenntnis führen dazu, dass solche Einrichtungen abgelehnt und als Gefahr betrachtet werden." Darauf führt er auch die negative Stimmung in Kley zurück. Die Zielgruppe beschreibt er wie folgt: "Das sind in der Regel Menschen, die sich zu schwach fühlen, ohne Hilf auszukommen. Unser Ziel ist es, ihnen wieder ein selbständiges Leben zu ermöglichen." Er ist überzeugt davon, dass sich die Stimmung in Kley ändern wird, da die Einrichtung auch viel Zuspruch aus der Bevölkerung habe.
26.06.08 - Am 11.06.2008 führte die Stiftung Bethel vor Ort in Lütgendortmund, Westricher Str. eine Infoveranstaltung zu dem geplanten Wohnheim in Kley durch. Die Ruhr Nachrichten und die Westfälische Rundschau berichteten am 13.06.08 über die Veranstaltung. Eine Bürgerin übte noch einmal Kritik an der mangelnden Informationspolitik aller Beteiligten und sieht darin auch den Grund, dass sich ein Berg der Ablehnung gegen das Wohnheim aufgetürmt hatte. Jetzt könnten alle erst einmal sehen, wie dieser wieder abgebaut würde. Die evangelische Pfarrerin Frau Claudia Schäfer entschuldigte sich bei den Kleyern für den Informationsmangel. "Ich muss gestehen, dass wir die Situation falsch eingeschätzt haben. Nachdem das Wohnheim in Lütgendortmund bereits eröffnet ist und das in der Martener Kesselbornsiedlung auch auf positive Resonanz stieß, haben wir geglaubt, es reiche, vor dem Baubeginn Ende 2009 zu informieren." (RN 13.06.08) Der Bethel-Vor-Ort-Geschäftsfüherer Dr. Ingmar Steinhart informierte noch einmal ausführlich über die Einrichtung und seine zukünftigen Bewohner. Die Einrichtung ist mit dem Wohnheim in Lütgendortmund gleichzusetzen, deshalb hatte Bethel auch dorthin eingeladen, damit sich die Gäste über das Wohnheim informieren konnten. Die Bewohner werden in Einzelappartments mit Wohnraum, Bad und Mini-Küche selbstständig wohnen, haben aber auch Gemeinschaftseinrichtungen und erhalten durch Fachpersonal der Stiftung rund um die Uhr je nach Bedarf Hilfestellung beim täglichen Leben.
Bethel vor Ort bietet allen interessierten Bürgern, Schulen und Schulpflegschaften, Kindergärten, Kritikern und Skeptikern an, sich in der Einrichtung in Lütgenddortmund zu informieren.
Wir sind der Meinung, dass es hier nicht darum geht, die Situation richtig oder falsch einzuschätzen. Durch die zurückgehaltenen Informationen wurde dem Bürger die Gelegenheit genommen, seine Anregungen und Bedenken rechtzeitig dem Planungsamt in der Auslegungszeit mitzuteilen. Wenn der Bürger seine Anregungen und Bedenken in der Offenlegungszeit nicht oder nicht rechtzeitig mitteilt, kann er später im Falle eines Falles keine rechtlichen Ansprüche mehr stellen.
"Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können." (Dortmunder Bekanntmachungen vom 25.04.08 zur Änderung des Bebauungsplanes Lü 101)
Mit der Verwaltungsvorlage 12385-08 v. 29.07.08 hatten die Bezirksvertretung Lütgendortmund, der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Empfehlung zu geben, den Stellungnahmen nicht zu folgen und die Satzung zu beschließen. Der Rat beschließt den Anregungen nicht zu folgen und beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101 als Satzung.
In der Verwaltungsvorlage wird noch einmal darauf hingewiesen, dass mit der Bekanntgabe der Auslegung in den Dortmunder Bekanntmachungen den gesetzlichen Anforderungen in vollem Umfang Rechnung getragen wurde. Während der Infoveranstaltung wurde eine Fristverlängerung zur Abgabe der Anregungen bis zum 26.06.08 gewährt, von der aber kein Gebrauch gemacht wurde.
Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschloss in der Sitzung am 19.08.08 einstimmig die Vorlage.
Die Protokolle der Ausschüsse und des Rates können noch nicht auf der Internetseite der Stadt Dortmund eingesehen werden.